Parkplatz/Stellplatz/Carport

Diskutiere Parkplatz/Stellplatz/Carport im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir planen einen Neubau in Düsseldorf. Wir haben ein sehr großes Grundstück. Meine Frage : Wieviele Stellplätze/Parkplätze darf ich auf...

  1. #1 simones, 05.02.2005
    simones

    simones Gast

    Hallo, wir planen einen Neubau in Düsseldorf. Wir haben ein sehr großes Grundstück. Meine Frage : Wieviele Stellplätze/Parkplätze darf ich auf meinem Grundstück schaffen, indem ich den Boden durch Kopfsteinpflaster bedecke. Ich kann mir vorstellen (in diesem Land wird ja ALLES geregelt, durch ÄMTER und BEAMTE (meine Freunde :boxing ), daß es hier eine Regel gibt. Ich kann dch bestimmt nicht 20 Autos auf meinem Grundstück parken, oder?

    Das Zweite ist : Ein überdachter Fahrradabstellplatz ist meines Wissens genehmigungsfrei. Dann bau ich halt einen Größeren, wo auch ein Auto drunter passt. Geht so ein Trick?

    Vielen Dank für Antworten.
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Die Baunutzungsverordnung setzt Grenzen.

    § 12 erlaubt in Wohngebieten Stellplätze "nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf" und keine LKW- und Busstellplätze. 20 Stellplätze für ein Einfamilienhaus werfen berechtigte Fragen nach der beabsichtigten Nutzung auf.

    § 19 stellt fest, dass auch die Flächen der Stellplätze zur Grundfläche gehören. Die Grundfläche ist die Fläche, die mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Sie ist begenzt. Vorbehaltlich anderer Regelungen im Bebauungsplan dürfen in Wohngebieten 40% des Grundstücks überdeckt werden (Grundflächenzahl GRZ 0,4). Eine Überschreitung um 50%, also bis auf 60% des Grundstücks, ist durch Stellplätze, Garagen und deren Zufahrten möglich. Beispiel: Grundstück 500 m2, bebaut mit Gebäude 200 m2, zusätzlich 100 m2 Stellplätze/Garagen/Zufahrten möglich.

    Die Regelung dient dem Schutz des Bodens vor übermäßiger Versiegelung.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/baunvo/

    Stellplätze, Garagen und Carports gehören i.d.R. zu den genehmigungsfreien Vorhaben, wenn der örtliche Bebauungsplan nichts anderes regelt (BauO NRW §§ 65, 67).
     
  3. #3 Martin K, 05.02.2005
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    Ha, bei einer Familie mit 3 Kindern passiert es leicht das
    irgendwann das 5 Autos herumstehen.

    Gruß
    Martin
     
  4. #4 simones, 05.02.2005
    simones

    simones Gast

    Ja, das hilft schon mal weiter. Danke. Der Hintergrund war, daß wir mit unserem Baukörper die Baugrenzen überschreiten. Das wurde so auch genehmigt und der Bauantrag ist abgestempelt. Wir möchten außerhalb der Baugrenze gerne noch eine Garage errichten, das wird aber sehr wahrscheinlich nicht vom Bauamt genehmigt, da es uns schon Zugeständisse zur jetzigen Planung gegeben hat.

    Genehmigungsfrei bedeutet ja nicht, daß man diese so einfach bauen darf, oder?

    Am liebste wäre uns eine Garage 6*6 Meter. Evtl. auch ein Carport. Und hier die Frage, wenn ein Carport genehmigunspflichtig ist (ich glaube in nrw ja), wie kann man das evtl. durch einen Trick umgehen? Ich sprach schon den genehmigungfreien Fahrrad(car)port an) :Roll
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Richtig, genehmigungsfrei heißt nicht automatisch "zulässig". Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen allen Bauvorschriften entsprechen. Der Bebauungsplan kann Regelungen enthalten, die bauliche Anlagen außerhalb der Baugrenzen ausschließen. Zwischen Garagen, Carports und überdachten Stellplätzen für Fahrräder besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied. Wenn solche Anlagen außerhalb der Baugrenze nach B-Plan zulässig sind, sehe ich nicht, dass das Wohnhaus dieses Recht teilweise "verbraucht".
     
  6. #6 simones, 05.02.2005
    simones

    simones Gast

    Vielen Dank. Schöne Grüße aus Düsseldorf.
     
  7. #7 simones, 06.02.2005
    simones

    simones Gast

  8. #8 bauhexe, 06.02.2005
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    Ist das nicht dann eine Nutzungsänderung?

    Also wenn bei einer Baukontrolle festgestellt wird :frust , daß die Fahrräder vierrädrig sind und eine Karosse besitzen, könnte die falsche Nutzung untersagt werden :irre oder es muß eine Nutzungsänderung beantragt werden. :lock
     
Thema: Parkplatz/Stellplatz/Carport
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