Diskrepanzen Wohnraum laut Berechnung und tatsächlich ?!

Diskutiere Diskrepanzen Wohnraum laut Berechnung und tatsächlich ?! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich stehe vor folgendem Problem. Habe vom Ingenieur eine Wohraumberechnung bekommen nach der zweiten Berechnungsverordnung....

  1. Frett

    Frett

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    Hallo zusammen,

    ich stehe vor folgendem Problem. Habe vom Ingenieur eine Wohraumberechnung bekommen nach der zweiten Berechnungsverordnung.

    Dort sind dann wie üblich alle Grundflächen und die dazugehörigen Abzugsflächen angegeben.
    Summe der Grundflächen abzüglich der Abzugsflächen ist eingetragen bei "Grundflächensumme (bei Fertigmaß) = 130,91m²
    Zuguterletzt werden dann noch "abzüglich bis 10 v. H. nach $44 Abs. 3 II BV abgezogen = 3,93m²

    Meine Frage ist jetzt was genau ist das Fertigmaß ? Denn die 1m bzw. 2m-Linien in den Plänen und der Berechnung sind jetzt mehr oder weniger Korrekt vom blanken Geschossboden bis zu den blanken Sparren.
    Jetzt kommen aber mit Fußbodenheizung noch 15cm am Boden dazu und an den Schrägen auch nochmals einige cm.

    Somit spiegeln die abgezogenen 3,93m² ja keineswegs die Flächen wieder die ich dann durch Bodenaufbau und Aufbau an den Dachschrägen verliere.

    Schonmal vielen herzlichen Dank im Voraus

    Gruß
    Frett
     
  2. #2 Baufuchs, 11.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal abgesehen davon, dass die Höhen ab Fertigfußboden zu berechnen sind:

    Wenn das eine aktuelle Berechnung ist, schick deinen Ingenieur in die Wüste.

    Die Wohnflächenberechnung n. II. Berechnungsverordnung ist seit 2003 durch die Wohnflächenverordnung abgelöst.

    PS: Sollte die Berechnung vor 2003 erstellt worden sein, gilt noch die II. Berechnungsverordnung.
     
  3. Frett

    Frett

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    Erstmal Danke für die Antwort.

    Ja, das hab ich schon öfters gehört. Allerdings ist sie ja noch immer nutzbar und nicht verboten. Deswegen konnte und kann ich ihm da nicht wirklich in die Parade fahren.

    Fertigfußboden vermute ich also heißt dann in meinem Fall mit Fußbodenheizung und Estrich ?!
    Und alles was an die Schrägen noch rangemacht wird findet dort keine Beachtung ?

    Thanks
    Frett
     
  4. #4 Baufuchs, 11.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    OK Fertigfußboden bis UK untere Bekleidung (im DG z.B. Gipskartonplatten).

    Natürlich hättest Du ihm in die Parade fahren können.

    Den von deinem Ing. zitierten § 44 gibt es nicht mehr.
    In § 42 der II. Ber.Verordnung wird auf die Gültigkeit der Wohnflächenverordnung verwiesen, § 43 und § 44 sind nicht mehr in der II Ber.-Verordnung enthalten.
     
  5. Frett

    Frett

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    oha. dann werde ich ihm mal sagen er soll mir das mal nach der aktuellen Berechnung durchführen. Weil so scheint es ja wirklich vorne und hinten nicht zu stimmen.

    Danke !

    Gruß
    Frett
     
  6. #6 ManfredH, 12.08.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Eher weniger korrekt. Die 1- und 2m-Linien sollten sich auf OK fertiger Fussboden und UK fertige Dachbekleidung beziehen, denn es geht dabei ja schliesslich um die nutzbare Höhe bzw. Stehhöhe im fertigen Zustand - das Wissen um die lichte Höhe zwischen Rohboden und Sparren nützt dir nichts.
     
  7. #7 gunther1948, 12.08.2011
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    hallo
    und was soll das mit der 1,0 m linie und der 2,0 m linie das ist alter kaffee.
    bis 1,5 m wird nix angerechnet, ab 1,5 m voll.
    10 % abzug für was kenn ich nur für anträge auf landesbaudarlehn oder annuitätendarlehn.
    10% von 130,91 = 3,93 das glaub ich nicht.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 Baufuchs, 12.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Richtig müsste es heissen "kannte ich".

    Der 10%-ige Abzug war in § 44 II. Berechnungsverordnung geregelt, diesen § gibts nicht mehr, damit auch nicht mehr diesen Abzug.

    Und das mit 1m und 2m Linie ist kein kalter Kaffee, weil genau das die WFVo vorgibt.

    Guckst Du § 4 Nr. 2

    Die 3,93 m² stammen offenbar aus dem 3%-igen pauschalen Abzug für den Innenputz. (3% von 130,91 = 3,927)
    Den gibts in der WoFlVo nicht.
    Es sind die Maße zwischen den "Bekleidungen der Bauteile" für die Berechnung anzusetzen, Putz ist also schon direkt bei der Berechnung zu berücksichtigen.
     
  9. Frett

    Frett

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    Hab gerade nochmal durch die zweite Berechnungsverordnung angeschaut.
    Dort gibt es anscheinend auch die Möglichkeit das ganze nach Rohbaumaßen zu berechnen und dann nur noch die 3% für den Putz abzuziehen. Oder habe ich da was überlesen ?

    Weil dann könnte ich wenn das ganze zwar schon überholt aber noch "legal" ist meinem Architekten genau genommen nicht wirklich an den Karren fahren oder ?

    Thanks
    Frett
     
  10. #10 Baufuchs, 12.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  11. Frett

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    wow, danke. da ist ja eigentlich schon alles weggefallen.
    Kann die für aktuelle Neubauten dann überhaupt noch verwendet werden (auch ganz offiziell). Oder gibt es die nur noch, damit auch die berechnete Wohnfläche in Altbauten noch richtig bleibt ?

    Weil in deinem Link steht ja eigentlich nur noch drin, dass ab 2004 die neue Verordnung verwendet werden soll und alle anderen Paragraphen ja eigentlich weggefallen sind.

    Sorry für die vielen Fragen :)

    Greetz
    Frett
     
  12. #12 Baufuchs, 13.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für die wohnungswirtschaftlichen Berechnung gilt die II. Berechnungsverordnung eie im Link zu lesen.

    Der Bereich "Wohnflächenberechnung" ist aus der II. Berechnungsverordnung herausgenommen, dafür gilt nun die Wohnflächenverordnung.

    So einfach ist das.

    Wenn nun dein Architekt aktuell eine "Wohnfläche" berechnet, so hat er die WoFlVo zu beachten, da die Flächenberechnungen nach DIN 77 den Begriff "Wohnfläche" nicht kennen, nach DIN 277 werden "Grundflächen" berechnet.
     
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