wer kann hier Druck machen?

Diskutiere wer kann hier Druck machen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Zuerst bitte ich um Entschuldigung für die wenig aussagekräftige Überschrift und die evtl. nicht ganz passende Rubrik, aber ich...

  1. #1 Pruefhammer, 11.08.2011
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    Hallo zusammen,
    Zuerst bitte ich um Entschuldigung für die wenig aussagekräftige Überschrift und die evtl. nicht ganz passende Rubrik, aber ich denke es passt hier noch am ehsten herein.
    Hier der Sachverhalt um den es mir geht:
    Ich erwarb ein Baugrundstück von einem Bauunternehmer, welcher auch die Erschliessung im gesamten Baugebiet durchgeführt hat. Der Kaufpreis für mein Grundstück verstand sich inkl. Erschliessung. Hier insbesondere auch der Strasse, welche an meinem Grundstück entlang führt.
    Kurz nach Kauf des Grundstücks erreichte mich ein Anruf des Bauunternehmens in dem man mir mitteilte, dass man die Strasse nun fertiggestellt hätte und die Strasse an die Gemeinde übergeben wollte, so dass sie öffentlicher Straßenraum wird. Bei einer Abnahme durch die Gemeinde wurde seitens der Gemeinde reklamiert, dass in einem kleinen Bereich an meinem Grundstück die Straße nicht plangemäß ausgeführt worden war, die Randsteine standen ein Stück weit in mein Grundstück hinein, die Strasse war zu Lasten meines Grundstücks ein wenig zu groß geraten an dieser Stelle. Lt. Bauunternehmer war die Gemeinde bereit die Beseitigung dieses Mangels noch so lange zu akzeptieren, bis mein Haus fertig sei. Da der Bereich um den es ging meine Baustellenzufahrt war und die falsch versetzten Randsteine zum ausschachten sowieso entfernt werden mussten, traf ich mit dem Bauunternehmer schriftlich die Vereinbarung, dass das neuversetzten der Randsteine und das Beiarbeiten des Pflasters nach meinem Hausbau erfolgen soll.
    Im Frühjar war mein Haus (zumindest von außen) fertig und ich rief den BU an um ihn zu bitten die Sache nun in Ordnung zu bringen. Er kam auch, sah sich das an und agte zu es in 2-3Wochen zu machen. Leider passierte 6Wochen nichts und ich rief mehrmals an, hinterlies mein Anliegen, bat um Rückruf etc. ohne jede Reaktion. Ich habe ihn dann nochmal schriftlich aufgefortert mit Fristsetzung die Arbeiten auszuführen, die Frist ist um, passiert ist nix.:frust
    Es handelt sich zwar um eine Kleinigkeit, die lt. BU in einem Nachmittag erledigt ist, ich würde aber gern meine Garagenzufahrt pflastern lassen und dazu sollten die Randsteine da sein.
    Nun meine Frage: wem gegenüber schuldet der BU nun die Ausführung der Arbeiten? Der Gemeinde oder mir? Falls die Gemeinde den Anspruch durchsetzen muss, wer ist dort der richtige Ansprechpartner?
    Danke für eure Antworten.
    Gruß
    Andreas
     
  2. #2 Pruefhammer, 11.08.2011
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    ich kann hier wohl nicht editieren, daher entschuldigt die Rechtschreibfehler.
     
  3. #3 Herr Pingel, 12.08.2011
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    Guten Tag,

    die Straße gehört zum öffentlichen Grund, also der Gemeinde? Und sie wurde durch Veranlassung der Gemeinde versehentlich zu weit auf ihr Privatgrundstück gebaut?

    Dann ist es Sache der Gemeinde, den Fehler zu beseitigen. Da können Sie lange Fristen setzen an den Bauunternehmer, soviel Sie wollen, damit entsteht doch für Sie kein Anspruch gegenüber diesem!
    Denn mit diesem hatten Sie doch gar keinen Vertrag über die Straße oder etwa doch?

    Also, machen Sie Ihren Anspruch bei der Gemeinde geltend. Die Gemeinde muss sich um den Rückbau kümmern, ob sie dass mit diesem Bauunternehmer macht oder mit Fa. Schießmichtot, kann Ihnen egal sein!
     
  4. #4 Lynx1984, 15.08.2011
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    Mal ganz unvoreingenommen die Gemeinde auffordern doch endlich deren Straße von Deinem Grundstück weg zu nehmen, sonst macht man das selbst... :D

    Nein im Ernst:
    Im Dialog liegt hier in meinen Laienaugen der richtige Weg. Also nochmals HARTNÄCKIG an dem BU dran bleiben und wenn das nichts werden sollte, dann mal aufs Bauamt in der Gemeinde gehen und eben schildern, dass die Straße noch auf Deinem Grundstück ist und dass das "Problem" weiterhin besteht.

    Auf die Frage wer hier wem was schuldet bringt in meinen Augen hier nicht sonderlich viel - Fakt ist, dass der BU die Straße in Ordnung zu bringen hat, damit Sie endlich Ihre Auffahrt pflastern können. Wenn Sie das Bauamt mit in Boot nehmen können, dann ist das sicherlich eine sinnvolle Verstärkung.

    Beste Grüße
     
  5. #5 Pruefhammer, 15.08.2011
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    Danke für die Antworten, werde wohl mal am Amt vorsprechen, mal sehen, wie es weitergeht.
     
  6. Eric

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    Da ist doch der Vertrag mit dem BU und der gibt auch ihm gegenüber den Anspruch auf Vornahme der Arbeiten.
     
  7. #7 Pruefhammer, 16.08.2011
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    das würde ich auch erstmal so sehen und bei einem "normalen" Vertragsverhältnis würde ich nachdem die Frist verstrichen ist Ersatzvornahme androhen bzw. durchführen lassen, das kann ich aber hier nicht ohne weiteres, da ja ein anderer BU evtl. gar nicht befugt ist an öffentlichen Strassen Arbeiten auszuführen!?
     
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