Firsthöhe korrekt?

Diskutiere Firsthöhe korrekt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, in 2012 steht bei mir ein Bauvorhaben an. Ich habe auch schon einen interessanten Platz im Auge, allerdings kann ich mit den Angaben, die...

  1. #1 ollim78, 12.08.2011
    ollim78

    ollim78

    Dabei seit:
    12.08.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Supervisor Telemarketing
    Ort:
    Rottenburg
    Hallo,
    in 2012 steht bei mir ein Bauvorhaben an. Ich habe auch schon einen interessanten Platz im Auge, allerdings kann ich mit den Angaben, die mir der Verkäufer gemacht hat, gar nichts anfangen.

    Folgenden Angaben liegen mir vor:

    WA: III = II + ID / 6,50 Firsthöhe

    Durch etwas googeln habe ich herausgefunden, dass hier wohl maximal Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss mit einer Firsthöhe von max. 6,50 gebaut werden dürfen.

    Was mich wundert, wie kann man zwei Vollgeschossen (und ein Dachgeschoss) mit nur 6,50 m Firsthöhe bauen???
    Ist dann hier ein Stockwerk nur max. 2,50 m hoch,... dann hätte man noch 1,5 Meter für das Dach, dass dann aber nur 50 cm hoch wäre.

    Hat man mir hier vielleicht falsche Angaben gemacht und dir Firsthöhe soll eigentlich die Traufhöhe sein???

    So wie es angegeben ist, macht es für mich leider keinen Sinn.

    Hat jemand eine Idee?

    Vielen Dank.

    Olli
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.08.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ein baurechtliches Vollgeschoß muss nicht unbedingt überall gerade Wände bis auf volle Raumhöhe haben.

    Planer mit ins Boot holen, der hat auch gelernt, solche Pläne zu lesen.
     
  3. #3 Thomas B, 12.08.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ....hmmm..ich finde das aber auch eher "ungewöhnlich". Bei II+D hätteich reflexartig eine max. Traufhöhe von 6,50 m erwartet....
     
  4. #4 Schwarz, 12.08.2011
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    also, da habe ich refelxartig wie der thomas reagiert und auch gedacht, das sollten eher 6.50 traufhöhe oder so was sein.

    da die auskünfte anscheinend nur mündlich durch einen verkäufer erteilt wurden, wäre anzuraten bei der zuständigen bauaufsicht oder stadtplanung vorbeizugehen und sich eine kopie des gesamten bebauungsplan mit textteil geben zu lassen und damit in der folge zu einem geeigneten planer zu gehen.

    bei 12m gebäudebreite, üblichen geschosshöhen und der genannten fh von 6.50m käme so was in der art heraus. erscheint mir eher unrealistisch.

    [​IMG]

    schwarz
     
  5. #5 ollim78, 12.08.2011
    ollim78

    ollim78

    Dabei seit:
    12.08.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Supervisor Telemarketing
    Ort:
    Rottenburg
    Vielen Dank schonmal für die Inputs.

    Ich finde die Zahlen auch sehr verwirrend.
    Am Montag habe ich einen Vor-Ort-Termin mit dem Verkäufer. Bei der Stadt wollten Sie mir den Bebauungsplant mit den Vorgaben für 24 Euro geben.
    Da warte ich lieber auf Montag.

    Ich versuche gerade aber immer noch drei Stockwerke auf 6,50 m unterzubringen.
    Selbst bei zwei Stockwerken wäre die Raumhöhe dann nur knapp 2 m.

    Für mich sind die Angaben als Laie gar nicht nachvollziehbar und als Mensch unlogisch.

    oder man darf im dem Haus nicht überall aufrecht gehen....
     
  6. #6 Thomas B, 12.08.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...wenn die Infos vom Verkäufer stammen, kann dies auch auf dessen Unwissenheit zurückzuführen sein. Oder er hat sich falsch ausgedrückt. Oder etwas falsch wiedergegeben. Die riesige INvestition von EUR 24 würde ich mir schon mal überlegen-. es geht aber natürlich auch billiger. Nämlich für 0,00 EUR! Zum Stadtplanungsamt/ gemeinde gehen, Bebauungsplan einsehen und die wichtigen Infos niederschreiben. Man kann da auch den zuständigen Sachbearbeiter bitten hierzu etwas zu erklären, wenn man etwas nicht versteht. Die antworten dann auch mitunter.... ;)

    Thomas
     
  7. #7 Schwarz, 12.08.2011
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    außerdem soll es städte und gemeinde geben, die auf nachfrage via e-mail so was als pdf verschicken oder zum "runterlad'" im internet haben.

    für große und bunte farbausdrucke oder kopien möchten die i.d.r. natürlich geld. wir verschenken so was ja auch nicht.
     
  8. #8 Thomas B, 12.08.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...jepp...neuer B-Pläne gibt es häufig zum Angucken und runterladen im www, also auf deren HP.

    Nur mal so aus Interesse: Der "Verkäufer" der mit diesen Infos ums Eck kam, ist das der Eigentümer oder ein Makler...ich frage nur, weil bei Bauherren von mir auch der Makler die Bauherren mit derart hanebüchenen Informationen versorgt hatte, daß dies schon die Grenzen menschlicher Drteistigkeit längst überschritten hatte....
     
  9. #9 ollim78, 17.08.2011
    ollim78

    ollim78

    Dabei seit:
    12.08.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Supervisor Telemarketing
    Ort:
    Rottenburg
    So, nach dem Vor-Ort-Termin am Montag bin ich nun schlauer.

    Es ist tatsächlich eine TRAUF-Höhe von maximal 6,50 Metern gemeint!

    Den Bebauungsplant gibt es bei uns in der Gemeinde leider nicht umsonst, hab schon nachgefragt.

    Nochmal danke für alle eure Tipps!!!

    Olli
     
  10. #10 Der Bauberater, 17.08.2011
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Mich stört ein wenig das II+D, da müsste man sich den schriftlichen Teil mal ansehen, denn meine Reflexe meinen, dass es sich um ein anrechenbares Vollgeschoss handelt, also das D ein VG werden darf. Muss man aber nachlesen! :deal
    Ansonsten müsste es mit der TH von 6,5m jetzt gut passen :bierchen:
     
Thema: Firsthöhe korrekt?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. firsthöhe einfamilienhaus

    ,
  2. firsthöhe haus

    ,
  3. firsthöhe 6 5 m

    ,
  4. übliche haushöhe,
  5. Niedrige traufhöhe 2 vollgeschosse www.bauexpertenforum.de,
  6. first höhe 6 5m,
  7. firsthöhe firststein,
  8. Vorgabe haushöhe,
  9. firsthöhe,
  10. firsthöhe korrekt berechnen,
  11. Firsthöhe bei zwei Vollgeschossen plus Dach,
  12. firsthöhe 9 meter,
  13. Firsthöhe,
  14. firsthöhe 12m
Die Seite wird geladen...

Firsthöhe korrekt? - Ähnliche Themen

  1. Anfänger: Firsthöhe für Attika bestimmen bei Hanglage (Rheinland-Pfalz)

    Anfänger: Firsthöhe für Attika bestimmen bei Hanglage (Rheinland-Pfalz): Hallo Leute, folgende Ausgangslage: Wir haben ein Bestandhaus. Das Dach ist leider nicht mehr zu retten und muss abgerissen werden. Jetzt wollen...
  2. Interpretation Firsthöhe

    Interpretation Firsthöhe: Hallo zusammen. Wir versuchen gerade die Formulierung in unserem BP zu interpretieren. Mich würden da mal die Meinung von jemanden interessieren...
  3. Bezugshöhe /Firsthöhe

    Bezugshöhe /Firsthöhe: Die Gebaudehohe (Firsthohe) darf max 8,0 m ab Erdgeschoss-Fertigfußboden bis zur Außenkante Dachhaut betragen Bezugshohe ist die...
  4. Garage Firsthöhe

    Garage Firsthöhe: Hallo, ich wohne in Rheinland Pfalz und möchte eine (zusätzliche) Doppelgarage bauen. Ich habe bereits eine Doppelgarage (dies ist beim Hauskauf...
  5. Traufhöhe - Firsthöhe

    Traufhöhe - Firsthöhe: Hallo zusammen, wir möchten in BW bauen und haben für das Grundstück einen Bebauungsplan. Der schreibt eine maximale Traufhöhe von 7 m vor. - II...