Grenzstein falsch gesetzt bzw. eingemessen

Diskutiere Grenzstein falsch gesetzt bzw. eingemessen im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen....... wir stehen nun endlich kurz vor dem Einzug und schon wieder sorgt unser Bauträger für Bauchschmerzen auf unserer Seite....

  1. #1 Aditman, 12.08.2011
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    Hallo zusammen.......

    wir stehen nun endlich kurz vor dem Einzug und schon wieder sorgt unser Bauträger für Bauchschmerzen auf unserer Seite.

    Der Grenzstein im hinteren Teil unseres Grundstücks ist falsch eingemessen worden. Nun sollen wir für die Kosten einer neuen Vermessung grade stehen.
    Die Übergabe ist allerdings noch nicht erfolgt, ich denke erst gegen Ende des Monats.

    - Rechtich bin ich doch noch gar nicht Besitzer des Grundstücks sondern bin
    nur durch die Auflassungsvormerkung der baldige Besitzer oder?

    - Was hab ich dann damit zu tun, wenn das Grundstück falsch eingemessen
    wurde?

    Unser Bauträger macht uns echt kirre....alle seine Fehler sollen wir ausbügeln....das kann es doch nicht sein oder?

    Vielleicht hat ja von Euch einer einen Tip für uns wie wir uns verhalten sollen bzw. wer hier im Recht ist!

    DANKE
     
  2. Julius

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  3. #3 Aditman, 14.08.2011
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    Ja genau so sehe ich es ja auch!
    Hab nur irgendwie gedacht, dass da das Amt was mit zu tun hat, denn die machen die Grenzsteine doch oder?

    Der Bauträger ist meiner Meinung dafür verantwortlich, dass Grundstück einzumessen, wenn das falsch läuft.....ist das sein Problem!
     
  4. #4 Thomas B, 14.08.2011
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    Wenn "Bauträger", so ist er der Besitzer/ Eigentümer des Grundstücks. Bisher konnte nur er daran etwas neu einmessen lassen...eben weil es ja seines ist. Hat er dies falsch gemacht/ machen lassen, so lieg eben -ganz einfach-ein Mangel vor, den er beheben muß.
     
  5. #5 Geodesy, 26.08.2011
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    Hä? Verstehe ich nicht. Der Grenzstein steht falsch? Dann trägt die Kosten der Vermesser, er ist doch auch der Verursacher. Genauere Angaben des Problems bitte. Warum steht der denn falsch und was ist passiert
    ?
     
  6. #6 Wieland, 26.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Vielleicht steht ja das Haus falsch !!!!


    :hammer:
     
  7. #7 Aditman, 23.01.2012
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    Hallo,

    Unsere gesamten Baugrundstücke hier lagen auf Brachland. Der Bauträger hat das Land aufgekauft und neu vermessen bzw. in einzelne Grundstücke teilen lassen. Unser Grundstück befindet sich gegenüber eines Gartens von einem schon lange bewohntem Grundstück. Ich glaube mitbekommen zu haben, dass der Grenzstein nicht auf die Grenze gesetzt werden konnte, weil dort irgendetwas stand. Also wurde der Grenzstein vom Vermesser einfach 50cm in meine Richtung versetzt, so dass mein Grundstück im Grunde genommen durch den Grenzstein kleiner ist.
    Mit viel Tamtam hat der Bauträger mir versichert, dass nicht der Grenzstein ausschlaggebend für die Grundstücksmaße sind, sondern der dazu gehörige Vermessungsplan, in welchen auch der verschobene Grenzstein markiert ist.
    Ich frag mich dann, warum gibt es solche Grenzpunkte und warum dürfen diese nicht angerührt werden?
    Wie soll ich meinem Nachbar jetzt bei der Einfriedung meines Grundstücks erklären, dass der Zaun doch eigentlich hinter dem Grenzstein stehen muss?
    Da ist doch der Ärger wieder vorprogrammiert oder?
    Vielen Dank
     
  8. #8 Geodesy, 23.01.2012
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    Das ist ein sog. "eingerückter Grenzstein". Wird so gemacht wenn der Grenzstein nicht an seine ursprüngliche Stelle gesetzt werden kann. Dann ist nicht der Grenzstein sondern die Koordinate oder die Maße entscheidend. In der Flurkarte ist ein Punkt statt Kringel die Markierung des Grenzpunktes.

    Grenzstein anfassen "ja", entfernen "nein"! ;)

    Dem Nachbarn die Flurkarte zeigen und erklären. Wenn der nicht einsichtig ist, ab zum Katasteramt GE Fortführungsriss holen und dann erklären.

    Kostenpunkt A4/A3 Riss = 10 €
     
  9. #9 Aditman, 23.01.2012
    Aditman

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    Ja und genau das ist der Punkt.
    Ich hab die rennerrei für etwas, was ich nicht verschuldet habe.
    Noch ist das Ganze Bauvorhaben nicht abgenommen. Kann ich den Bauträger dazu verpflichten, dass er den Grenzstein richtig ausführen lässt?
    Ich weiß, dass er das nicht so ohne weiteres machen wird, weil das ja wieder Geld kostet.

    Aber ist das meine Schuld?
    Danke
     
  10. #10 Geodesy, 23.01.2012
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    Da es Katastertechnisch richtig ist wird er nix machen lassen. Was denn auch? Der Stein steht ja nicht ohne Grund an der Stelle wo er jetzt steht.

    Der Nachbar hat übrigens bei der Grenzverhandlung als Beteiligter den Grenzpunkt anerkannt und die Lage des Grenzzeichens als "eingerückter" Wahrgenommen.

    Also, wo ist das Problem?
     
Thema: Grenzstein falsch gesetzt bzw. eingemessen
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