Sachbeschädigung durch Handwerker

Diskutiere Sachbeschädigung durch Handwerker im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, gibt es eine Aufsichtspflicht des bauleitenden Architekten (ist "meiner" :D, LP 1-9) gegenüber den Handwerkern? Bei uns haben...

  1. Seev

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    Hallo zusammen,

    gibt es eine Aufsichtspflicht des bauleitenden Architekten (ist "meiner" :D, LP 1-9) gegenüber den Handwerkern? Bei uns haben sich (leider relativ spät) viele Beschädigungen (heftige Kratzer, Einbrände, ...) an vielen Fenstern gezeigt, die offensichtlich nicht auf das Konto des Fensterbauers gehen, bzw. ihm mindestens sowenig wie allen anderen HW nachgewiesen werden können.
    Nur indizienmässige Verdachte: wer war wann überhaupt auf dem Bau, wer kommt also wofür in Frage ... ?

    Nun ist die Frage, wie man damit umgehen kann, zumal es einige T€ sind, wenn es gerichtet wird, und die Frage, ob der Architekt früher hätte reagieren / etwas prüfen müssen? Aber welcher Architekt putzt mir sofort nach dem Einbau alle Fenster so gründlich ... ? :bounce:

    Was ist hier die Pflicht des Architekten, was die der HW?
    Kann für sowas eine Versicherung eintreten, wenn ja, welche?

    Danke und Grüsse
    Seev
     
  2. #2 Baldbauherr, 12.08.2011
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    Wann, wie und von wem wurden denn die Fenster abgenommen?
    Da schaut man doch schon etwas genauer hin?
    Zumindest heftige Kratzer und Einbrände könnte man doch sicherlich auch ohne Putzen erkennen.

    Wenn es wirklich an vielen Fenstern ist, muss es ja eigentlich schon vor dem Einbau passiert sein. (Ansonsten wäre das verursachende Gewerk eindeutig bestimmbar)
     
  3. #3 Gast036816, 13.08.2011
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    Gast036816 Gast

    das problem tritt immer wieder auf.

    der architekt/bauleiter ist nicht zur aufsicht verpflichtet. er kann nicht den ganzen tag neben den handwerkern stehen und schauen, dass die schraubendreher auch richtig herum gedreht werden.

    es gibt nunmal handwerkliche verpflichtungen aller, dazu gehört, durch umsichtiges arbeiten die leistungen anderer nicht zu beschädigen. viele schäden sind damit begründet, dass einige firmen unter zeitdruck stehen und auf nichts achten oder schnell schnell mal machen müssen, weil sonst kein geld verdient wird oder unqualifizierte den job machen.

    den schaden hat derjenige zu vertreten, der ihn verursacht hat. das muss eindeutig nachgewiesen werden, z. b. mit foto wie der handwerker xy mit seinem trennschleifer das rohr schneidet und die flexspritzer auf glascheiben sich festbrennen.

    mit der bauwesensversicherung sprechen, ob dieser schaden übernommen wird, ist das einzige was bleibt ausser selber zahlen oder damit leben.
     
  4. #4 Linda2010, 13.08.2011
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    Bei uns ist leider auch ein Fall aufgetreten, wo wir zwar wissen wer es war, derjenige nebst seinen Arbeitern aber alles abstreitet. Da sich der Schaden aber eher auf Peanuts bewegt, haben wir diesen dann selbst bezahlt. Bei uns hat der Gerüstbauer die begehbare Erhöhung vom Fensterschacht beschädigt. Aber was will man machen... Aussage gegen Aussagen :motz

    In deinem Fall ist das natürlich heftiger. Ich würde mit der Bauleistungsversicherung reden. Immerhin ist der Verursacher nicht nachweisbar und es handelt sich um einen Gegenstand der fest mit dem Haus verankert ist. Evtl. hast du Glück.
    Einbrände durch Flexarbeiten sind heftig. Wir haben die Fenster mit Kartonagen verdeckt, dass sowas nicht passiert.
    Drücke dir die Daumen, dass du nicht auf dem Schaden sitzen bleibst.

    LG
    Linda
     
  5. Seev

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    Danke für alle Antworten bisher.
    Daß der Architekt nicht jedem die ganze Zeit über die Schulter schauen kann, leuchtet ein. Ich dachte eher, daß er alles anschauen muss, was gemacht wurde, unmittelbar nach Leistungserbringung.

    Ich werde mit der Bauleistungsversicherung reden, ob und was die übernehmen.

    Gruss
    Seev
     
  6. #6 Skeptiker, 14.08.2011
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    Nein, nicht unmittelbar nach Leistungserbringung. Bei Anwendung der VOB ist die Abnahme in deren Sinne der Zeitpunkt der Kontrolle. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Leistung durch den AN zu schützen - weshalb dieser auch immer an einer zügigen Abnahme interessiert ist.
     
  7. #7 Baldbauherr, 14.08.2011
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    Hallo.

    Deshalb wäre es ja auch eventuell in dem Fall von Bedeutung:

    "Wann, wie und von wem wurden denn die Fenster abgenommen?"
     
  8. Seev

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    Die Abnahme ist schon lange erfolgt (mit Festlegung von Restarbeiten und vor die verdächtigen Folgegewerke (nochmal) aktiv wurden, damals waren keine Kratzer sichtbar, aber die Fenster auch noch nicht geputzt. Das war einfach damals nicht zu schaffen. Es ist ziemlich klar, daß die derbsten Kratzer nicht vom Fensterbauer sein können, die "Flexspuren" sind da schon schwieriger zu beurteilen.
     
  9. Eric

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    Und vielleicht noch: Warum hat der Archi dem Bauherren die Abnahme empfohlen, wenn die Schäden zu diesem Zeitpunkt schon vorhanden und erkennbar gewesen sein sollten. Denn bis zur Abnahme haftet der Unternehmer für die Mangelfreiheit seiner Leistung und dies selbst dann, wenn andere Unternehmer sein Gewerk beschädigt oder sogar zerstört haben.

    Ist noch nicht abgenommen worden, hat der Fensterbauer den Schwarzen Peter. Er muß nachbessern und kann vom Bauherren nur verlangen, dass dieser ihm seine Ansprüche gegen die Schadensverursacher abtritt. Ist der Schadenverursacher nicht zu ermitteln hat der Fensterbauer Pech gehabt.

    Viel zu pauschal. Wenn Beschädigungen in einer derartigen Häufung auftreten, könnte eine vom Archi zu widerlegende Vermutung dafür sprechen, daß er seiner Bauüberwachungspflicht nicht im erforderlichen Maße nachgekommen ist. Es kommt also auf die näheren Einzelheiten an.

    Sind die Schäden erst nach der Abnahme aufgetreten, wäre die Frage zu stellen, ob der Archi in Bezug auf die nachfolgenden Gewerke für ausreichende Schutzvorkehrungen gesorgt hat, z.B. die Fenster ordnungsgemäß abgeklebt sind, bevor der Innen- und Außenputz angebracht wird, vor den Fenstern nicht - wie häufig - von irgendwelchen Deppen geflext wird usw.
     
  10. #10 Gast036816, 15.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    soweit richtig - zum zeitpunkt meines ersten beitrags war nicht bekannt, dass die fenster bereits rechtsgeschäftlich abgenommen waren. hier kommt dann eine besondere sorgfaltspflicht auf den bauleitenden architekten zu. er muss dafür sorgen, dass das neue (teil)eigentum des bauherrn geschützt wird. die verdächtigen sind immer die gleichen, meistens sind es heizungsbauer und sanilöter, jedoch nachweis als schadensverursacher?
     
  11. #11 Cartman, 17.08.2011
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    Hallo,

    für solche Schäden, für die keiner "ich war's" schreit, hat man die Bauleistungsversicherung. Die haftet auch für genau sowas wie zerkratzte Fenster, wenn keiner sich dafür verantwortlich zeigt (bei uns das gleiche Spiel) Den dabei anfallenden Selbstbeteiligungsanteil würde ich versuchen, dem Architekten anzulasten, wenn dieser ohne die entsprechende Sorgfalt die schadhaften Fenster abgenommen hat.

    Gruß
    Cartman
     
  12. #12 Thomas B, 17.08.2011
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    Abnahmen macht der Bauherr...natürlich mit Unterstützung des Architekten.
     
  13. #13 Cartman, 17.08.2011
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    Hallo,

    schon, aber es ist ja tatsächlich so, dass gerade Kratzer in Fenstern erst dann sichtbar werden, wenn der Bau endgereinigt wird. Und da ist es dann tatsächlich zu spät. Architekt weiß das aus Erfahrung. Bauherr nicht unbedingt.

    Gruß
    Cartman
     
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