Architekt versemmelt den Fenstersturz - Verlust der Raumhöhe

Diskutiere Architekt versemmelt den Fenstersturz - Verlust der Raumhöhe im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; ...sorry Du meintest wohl das Konstrukt "Architekt plant Lph 5"...nicht die Baukonstruktion als solches, nehme ich mal an. Naja...normalerweise...

  1. #61 Thomas B, 17.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 17.08.2011
    Thomas B

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    ...sorry Du meintest wohl das Konstrukt "Architekt plant Lph 5"...nicht die Baukonstruktion als solches, nehme ich mal an.

    Naja...normalerweise sollte ein Architekt das aber schon beherrschen und das darf doch ein BH auch nanhemn. Wenn BT gerne nach 100stel Plänen basteln und das wird hier 8zu Recht!) kritisiert bw. es wird darauf hingewiesen, daß man bei einer solchen Planung eben auch solche Ergebnisse erhält, so hat doch der Bauherr alles getan, was er hatte tun können. Er beauftragt einen "Fachmann" mit der Planung. Ob dieser dies dann nicht beherrscht oder ob er vielleicht einfach nur eine "dünne" (= unvollständige...fragmentarische...) Planung abliefert kann er doch im Vorfeld kaum überreissen....

    PS: Warst Schneller........
     
  2. Seev

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    Sorry, das kann ich als BH, der dasselbe "Konstrukt gewählt" habe, nicht nachvollziehen. Allerdings kennen sich meine Architekten recht gut und arbeiten auch öfter genauso zusammen. So wurde vor Einreichung der Genehmigungsplanung alles weitere detailliert mit allen durchgesprochen. Dennoch sehe ich heute, daß damals kaum Details bekannt waren, d.h. es liegt nicht an LP1-4, wenn es heute irgendwo klemmt.

    Generell würde ich erwarten, daß jeder Architekt die LP5 drauf hat. Ob ich aber als AG eine (zur Beauftragung adäquate) Ausführungsplanung bekomme, steht anscheinend leider dennoch auf einem anderen Blatt. Ich als Baulaie habe eine ganze Weile gebraucht, um wenigstens ansatzweise zu erkennen, wo sich dies dann wie auswirkt, stehe aber immer wieder "machtlos vis à vis".

    Gruss
    Seev
     
  3. #63 gunther1948, 17.08.2011
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    hallo
    mit ein problem ist doch, bei der gewählten trennung, dass nie alle infos aus lp 1-4 rüber kommen um in der ausführung berücksichtigung zu finden, speziell bei so einer ausgefuchsten konstruktion wo es um cm geht.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #64 Gast036816, 17.08.2011
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    Gast036816 Gast

    @ gunther1948 - das ist aber hier nicht der fall. die konstruktion ist nicht schwierig, sie ist falsch in dem fassadenschnitt dargestellt und wesentliche konstruktive anforderungen sind nicht in dem fassadenschnitt dargestellt. also sollte man die planung als mangelbehaftet ansehen.

    @ seev - es muss nicht heißen dass dieses konstrukt der planungstrennung schlecht ist. es gibt büros, deren stärken liegen in den phasen 1 - 4, bei anderen in der phase 5 und/oder Phase 6 - 8. wenn es bei dir funktioniert hat - glückwunsch und wenn die beiden büros schon öfter zusammen gearbeitet haben - umso besser, dann weiss der andere, was der strich zu bedeuten hat.
     
  5. #65 loennermo, 18.08.2011
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    Wir zahlen nach HOAI - reicht das etwa nicht? Dass der Archi von sich aus nur den Mindestsatz haben will kann ich auch nicht ändern. :cool:


    Nunja, leider konnte Thomas nicht wirklich mehr als LP1-4 übernehmen. Wir hatten damals entschieden den Schnitt nach LP4 zu machen und nicht nach LP5 da wir dachten, dass es besser wäre, wenn Werkplanung und Bauleitung in einer Hand liegen. Also der Bauleiter weiss, was da geplant wurde.

    Wie dem auch sei - ich hatte diesen Thread ins Leben gerufen um ergebnisoffen nach Lösungen zu suchen. Meiner Meinung nach ist ein Abriss im Prinzip nicht möglich. Er würde uns jetzt eine Menge Geld (welches erstmal nicht da ist) und vor allem aber Zeit (und somit zusätzliches Geld) kosten.

    Insgeheim tendieren wir natürlich mittlerweile zu einer monetären Lösung - wohlwissend, dass sowas hier nicht gern gesehen wird.

    Aber dass der Archi sich jetz einfach so rauswindet und rein gar keine Vorschläge (weder gestalterisch noch sonstetwas) macht finden wir absolut unmöglich.

    Interessant wäre nun die Frage, welches "Schmerzensgeld" ihr als angemessen erachtet. Und natürlich - was würdet ihr machen, wenn Euch soetwas passiert wäre (ok, den Experten passiert sowas nicht...). Denn Fehler kann man immer machen. Immerhin steht der Archi dazu aber trägt nun nichts zur Lösung bei.

    Gruss
    L
     
  6. #66 Gast036816, 19.08.2011
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    Gast036816 Gast

    @ loennermo - leider ist der mangel jetzt vorhanden. ich gehe mal davon aus, dass die trennung in der planung - zwischen phase 4 und 5 - bereut wird. eigentlich ist diese trennung kein problem.

    wenn hoai mindestsatz gezahlt wird, ist das ok.

    vielleicht stellst du deine lösung hier noch ein.

    das experten keine fehler machen, stimmt nicht, zumindest behaupte ich das für mich. ein ähnlicher fehler ist mir auch schon passiert.

    dass der kollege jetzt nicht zur problemlösung beiträgt, ist die falsche einstellung. er sollte aus eigenem interesse zur lösung beitragen, auch um mögliche schadensersatzforderungen zu mindern. wenn in diesem fall ein ´schmerzensgeld´ geltend gemacht werden soll, wäre es sinnvoll mit dem architekten dies gemeinsam zu besprechen, um zu einer lösung zu gelangen. sollte keine lösung zustande kommen, entweder einen moderator oder einen anwalt einschalten.
     
  7. Doozer

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    "Insgeheim tendieren wir natürlich mittlerweile zu einer monetären Lösung"

    Viele Gedanken zur Lösungsfindung und hier eingestellte Beiträge könnten wir damit abhaken. Wie gesagt: Sicherlich keine gute/schöne Ausführung, aber wirklich interessant ist für den TE wohl die Summe, die er dem Archi in Abzug bringen kann. Ob er hier wohl eine Zahl hören wird ... ???
     
  8. #68 Livestrong, 19.08.2011
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    Ganz ehrlich da holst du dir einen experten und der versemmelts. Ist der nicht versichert? Warum sollst du für den Fehler zahlen ? Anwalt:bef1021:
     
  9. #69 Thomas B, 19.08.2011
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    Moin,

    Anwalt würde ich nicht hinzuziehen. Jedenfalls noch nicht.

    Wir reden hier ja nicht über zig tausend EUR Schadens(ersatz). Insofern ist die "Schadenssumme" über die anwaltlich verhandelt werden würde vielleicht irgendwo bei 3 - 5.000 EUR anzusiedeln. Wenn ich dagegen die Anwalts- u. Gerichtskosten betrachte, ist die Frage, was am Ende übrig bliebe.

    Übrigens finde ich die einstellung "Schmerzensgeld" in diesem Falle nicht falsch. Was böte sich sonst an? Klar: Die Behebung/ Beseitigung/ zumindest Minderung des schadens. Von Architektenseite kommt hierzu aber nichts! Was also bleibt....?
     
  10. bernix

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    ...ich glaub du hast hier keine Vorstellung.

    Das ist wie beim Auto....drei Schäden und du läufst zu Fuss. :D

    Die Kosten sind mW ordentlich hoch und daher ist so eine VS nur für den Notfall.
    Die Ansage "Kein Haftpflichtschaden und kein Abriss" geht schon in diese Richtung.
    Vielleicht hat er noch andere Fälle am Laufen....
     
  11. #71 Thomas B, 19.08.2011
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    Selbstbeteiligung liegt idR schon bei ca. EUR 2.500. Und einfach zahlen tun die Versicherungen auch nicht. Das dürfte aber aus anderen Versicherungsfällen bekannt sein. Die verdienen ihr Geld ja nicht damit, daß sie zahlen, sondern daß sie Beiträge kassieren und möglichst wenig zahlen.
     
  12. #72 loennermo, 19.08.2011
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    Völlig korrekt gehört. :biggthumpup:

    Aber wie geschrieben - wir wollten das hier ergebnisoffen diskutieren. Falls es eine nette, gestalterisch schöne und für uns akzeptable Lösung (ohne Abriss) gegeben hätte sind wir auch bereit auf einen Schadensersatz gänzlich zu verzichten bzw. nur die ggf. entstehenden Mehrkosten dem "schuldigen" weiterzubelasten.
     
  13. #73 loennermo, 20.09.2011
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    So, ich möchte den Thread mal wieder aufleben lassen.

    Wie bereits hier geschrieben haben wir eine zweite Abschlagsrechnung von unserem Architekten (LP5-8) erhalten. Rund 8.600€ brutto. Einen ähnlichen ersten Abschlag haben wir bereits bezahlt.

    Mir erscheint diese aber recht hoch. Ferner ist das "Problem" im Kinderzimmer immer noch nicht zu unserer Zufriedenheit gelöst. Oder anders ausgedrückt: Vom Architekten kam bisher so gut wie nichts. Wir sollten halt sagen wie wir das haben wollen.

    Aus diesem Grunde haben wir die Rechnung bisher auch (noch) nicht gezahlt.

    Heute kam es erstmalig seit langem zu einem persönlichen Treffen. Im Verlauf dieses Treffens habe ich die Rechnung angesprochen. Wir wollten halt einen Teilbetrag zurückstellen bis das "Problem" im Kinderzimmer gelöst ist. Wohlgemerkt - ich sprach nicht von einer Rechnungskürzung sondern davon einen Teil später zu bezahlen. Ähnlich wie z.B. bei den Fenstern, wo der Archi selbst einen Abzug von der Abschlagsrechnung vorgenommen hat.

    Hieraufhin wurde der Archi richtig sauer und meinte wunder was er doch schon alles für uns getan hätte. Soooooo viele Mängel verhindert (hmm, ich kenne keinen, den er selbst gefunden hat) und eine vollständige Werkplanung abgeliefert. Er sieht die Schuld beim Zimmermann. Fakt ist jedoch, dass er den Wunsch des Zimmermanns freigegeben hat und dies auch in seinen Plänen vermerkt hat. Uns hat zum damaligen Zeitpunkt niemand darauf hingweisen welche Folgen der Wunsch des Zimmermanns hat. Auch würde des ja gar kein richtiges Problem sein - technisch ist ja alles in Ordnung, nur ein wenig an der Optik stimmt halt nicht. Sollten wir die Rechnung nicht voll bezahlen dann würde er seine Arbeit einstellen...

    Ehrlich gesagt sind weder meine Frau noch ich derzeit gewillt die Rechnung voll zu bezahlen. Wir haben angeboten 6000€ der 8600€ sofort zu überweisen. Denn noch steht gar nicht fest in welcher Höhe auch evtl. Mehrkosten für den Trockenbau und die Verkleidung auf uns zukommen. Auch hatten wir bereits vor vielen Wochen einen aktuellen Schnitt der Ausführung gefordert - welchen wir natürlich ebenfalls noch nicht erhalten haben.

    Auf der anderen Seite können wir uns keinen Bruch mit dem Architekten zum jetzigen Zeitpunkt leisten.

    Jetzt ist guter Rat teuer - oder wie sehen die Experten das?

    PS: Mir fällt grad auf, dass im Architektenvertrag steht: Die Parteien vereinbaren für die vereinbarten Leistungen Abschlagszahlungen nach folgendem
    Zahlungsplan: Anlage Honorarangebot vom XX.YY.ZZZZ
    . In besagtem Honorarangebot ist aber kein Wort von einem Abschlag -> müssen wir überhaupt Abschläge leisten???
     
  14. #74 Livestrong, 20.09.2011
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    Dein Bau deine entscheidung. Ich würde dem Architekten auf seine kosten den Fehler beheben lassen.
     
  15. #75 Livestrong, 20.09.2011
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    Livestrong Gast




    Ist doch nicht dem Te sein Problem sondern des Archis ....
     
  16. #76 loennermo, 20.09.2011
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    Naja, ganz beheben geht ja nicht mehr (würde Abriss bedeuten). Von daher geht es jetzt um die Mehrkosten, die anfallen um aus der derzeitigen Situation das bestmögliche zu machen. Und eben wegen der noch nicht bezifferten Mehrkosten wollten wir einen Teilbetrag zurückstellen.
     
  17. #77 Livestrong, 21.09.2011
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    Wenn es dich so stört darfst du keine Rücksicht auf den archi nehmen.
     
  18. sepp

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    wenn der planungsfehler mehrkosten verursacht, sind die mehrkosten vom planer zu zahlen (bzw. dem architekten gelegenheit geben den aufwand für euch kostenneutral beheben zu lassen). wie hoch der emotionale,funktionale, finanzielle schaden für die andere bauweise sein soll müsstet ihr darstellen, da ein abriss wohl eher unververhältnismäßig ist. ein abriss kommt m.m.n. nur in frage, wenn das bauteil für den normalen gebrauch funktionsuntüchtig ist.
     
  19. #79 loennermo, 21.09.2011
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    Genau, Sepp. Und da der Kostenaufwand für die Behebung noch nicht feststeht möchte ich einen Teilbetrag seiner Rechnung zurückstellen (nicht einbehalten!). Und nun droht der Archi mit Arbeitsniederlegung wenn ich die Abschlagsrechnung nicht vollständig bezahle...
     
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