Treppenpodest nicht bündig mit Fensterla

Diskutiere Treppenpodest nicht bündig mit Fensterla im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hoffe, dass ich das richtige Forum erwischt habe. Nachdem bei uns der Rohbau weitestgehend abgeschlossen ist, geht es darum die...

  1. pi2404

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    Hallo,

    ich hoffe, dass ich das richtige Forum erwischt habe. Nachdem bei uns der Rohbau weitestgehend abgeschlossen ist, geht es darum die Stahlwangentreppe zu planen. Eigentlich sollte das Zwischenpodest der Stahlwangentreppe bündig mit der Fensterlaibung werden, nun ist uns aber aufgefallen, dass die Brüstungshöhe des Fensters etwa 15 cm niedriger ist, als eigentlich im Plan vorgesehen. Die Fenster sind aber schon bestellt und wir müssen nun schauen, wie man das Ganze trotzdem hinbekommt.

    Die Geschosshöhe liegt bei ca. 2898 mm, damit ergeben sich 16 Stufen mit einer Höhe von ca. 181 mm. Das Zwischenpodest hat dann eine Höhe von ca. 1448 mm und schaut somit 148 mm über die Fensterlaibung drüber, das ist Variante 1 im Anhang, die wir wohl auch so machen werden. Denkbar wären wohl auch die Varianten 2 und 3 im Anhang, aber so richtig optimal bzw. besser als Variante 1 sind diese wohl auch nicht.

    Eine weitere Idee zur Lösung des Problems wäre, dass man die Treppe zum Podest mit 7 Stufen und die Treppe vom Podest nach oben mit 9 Stufen ausführt, damit ergeben sich aber die neuen Probleme, dass die Anzahl der Stufen jeweils nicht gleich sind und andererseits das Podest niedrig sitzt und somit der Abstand zu der darunterliegenden Treppe zu niedrig sein könnte.

    Auf konstruktive Kritik und/oder weitere Ideen zur Lösung des Problems freuen wir uns.

    Danke und viele Grüße
    Andreas
     
  2. #2 Thomas B, 15.08.2011
    Thomas B

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    Moin!

    Der Bauleiter hat's nicht bemerkt...naja...kann passieren. Aber der Rohbauer hat dann ja wohl anders gebaut, als es der plan hergab. Ich würde den "Verursacher" mit dem Problem konfrontieren, denn...

    das kann es ja wohl nicht sein, oder?

    Warum müßt Ihr das hinbekommen? Was sagt denn der Planersteller/ Architekt...was auch immer, dazu? Hat er einen Lösungsvorschlag? Wie sieht denn das Detail des Treppenpodests aus??? Vielleicht habt Ihr da auch etwas misinterpretiert?

    Bitte kläre uns doch erstmal über die planerische Gesamtkonstellation auf: Planer - Ausführender (Baufirma? GU?...) - Bauleiter.

    Thomas
     
  3. pi2404

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    Die planerische Gesamtkonstellation schaut so aus, dass wir (meine Frau und ich) den Plan von einem Architekten erstellt bekommen haben. Die einzelnen Gewerke haben wir nun selbst vergeben, und die Bauleitung führen wir auch selbst durch. Der Maurerfirma würde ich keine Vorwurf machen, da sie eben das Fenster so groß wie im Plan eingezeichnet gemacht haben, leider konnte dadurch die Brüstungshöhe nicht eingehalten werden und wir haben es eben erst jetzt bemerkt, nachdem die Fenster auch schon bestellt sind.

    Von daher weiß ich einerseits nicht wer genau der Versursacher des Problems ist und andererseits was das jetzt bringen soll. Da ich bisher vom Planer keinen Lösungsvorschlag erhalten habe, habe ich hier im Forum die Frage gestellt, was man machen könnte.

    Warum wir das hinbekommen müssen? Naja unbedingt müssen wir es nicht, es schaut halt in meinen Augen nicht ganz optimal aus, kann aber durchaus damit leben und hätte mich auf einige Ideen zur derzeitigen Ausgangslage gefreut. Nein, beim Treppenpodest haben wir nichts missinterpretiert.

    Gruß
    Andreas
     
  4. #4 Thomas B, 15.08.2011
    Thomas B

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    Also...Ihr habt...
    .

    Dann wird sich dieser bei der Planung der Treppe bzw. deren Anbindung ins Gesamtkonzept (hier: Fenster im Treppenhaus) ja (hoffentlich) etwas gedacht haben.

    Dann sehe ich hier einen Planungsfehler, sofern sich der Rohbauer nach dem Plan gerichtet hat und dieser eben eine nicht stimmige Brüstungshöhe für das Fenster definiert.

    solltest Du das nun nachholen. Ist es so wie beschrieben (Falsche Höhe), so liegt wohl ein Plan(ungs)fehler vor, den er beheben kann/ soll/ muß.

    Kannst Du uns mal hier mit einem Planungsausschnitt (Schnitt oder Grundriss mit Höhenangaben...noch besser Treppendetail) versorgen. Das macht alles etwas transparenter...

    Grüße

    Thomas
     
  5. pi2404

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    Hallo Thomas,

    danke für die schnelle Antwort. Ja, es liegt wohl ein Planungsfehler vor, Anstatt 141 Brüstungshöhe sind wir bei 130. Leider sehe ich aber nur relativ wenige Möglichkeiten um eine Behebung des Problems zu erreichen. Die Möglichkeiten, die ich für meinen Teil gesehen habe sind in den Varianten 1 bis 3 aufgelistet.

    Gruß
    Andreas
     
  6. #6 RMartin, 15.08.2011
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    Also doch ein Ausführungsfehler wenn nicht die geplante Brüstungshöhe gemauert wurde?
     
  7. #7 Thomas B, 15.08.2011
    Thomas B

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    Ja und Nein....aber eher dann doch ja!

    Erstmal: Das ist natürlich kein werkplan, sondern sieht sehr nach einem 100stel Plan aus, der aber per definitionem kein Ausführungsplan ist (Ausführungsplan hat in der Regel den Maßstab 1:50, 1:20 oder noch kleiner; er enthält Details!). Möglicherweise wurde hier mal wieder am falschen Ende gespart?!

    Dennoch: Auch diesem Plan kann man die Höhe entnehmen. Und: Der Schaden ist sehr leicht korrigierbar: Brüstungshöhe erhöhen (=aufmauern) aufs richtige Maß und fertig. Klar: Das Fenster kann man dann nicht nutzen. Die Regulierung dieses Schadens würde ich am ehesten beim Rohbauer sehen, der das Fenster eben nicht bis auf die richtige Höhe gemauert hat. Auch der Verweis auf unzureichende Pläne dürfte nicht greifen, denn dann hätte er eigentlich nicht nach diesen Plänen bauen dürfen.

    Gruß

    Thomas

    PS: Die in den Anhängen angedachten "Lösungen" halte ich allesamt für unhaltbar...so was kann man bei einer Sanierung eines schiefen und krummen Altbaus andenken (und versucht sie dennoch zu vermeiden).
     
  8. pi2404

    pi2404

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    Hallo, danke für die zahlreichen Antworten, die mich aber leider insgesamt nicht wirklich weitergebracht haben:-)
    Ich werde mal beim Fensterbauer nachfragen, ob denn das Fenster schon produziert wurde, falls nein, dann kann er das Fenster entsprechend verkleinern und wir können die Brüstung aufmauern. Die Treppe wird somit so gemacht werden wie in Variante 1. Auch wenn das Fenster nicht mehr geändert werden kann, dann wird es eh nicht weiter auffallen.

    Danke und Gruß
    Andreas
     
  9. #9 Wieland, 15.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Nach dem alles fertig ist wird die Stahlwangentreppe geplant u. die Fenster auf Maß
    gebracht.
    Erst wird auf eine Werkplanung verzichtet um Geld zu sparen u. dann der Handwerker
    in die Pflicht genommen ! Warum nicht, man muß ja als Handwerker schon ziemlich bescheuert sein keine Werkpläne / Details / zu fordern o. herzustellen.

    :hammer:
     
  10. #10 Thomas B, 15.08.2011
    Thomas B

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    Wieso??? Lösungsansätze wurden aufgezeigt (Aufmauern, ggf. neues Fenster produzieren; Verursacher mit den Kosten konfrontiren,...)

    Das wurde wohl so nicht gewünscht , sondern eine reibungsfreiere Lösung. Die aber gibt es nicht. Oder man arrangiert sich mit einer Murkslösung. Auch gut, kann aber nicht der Ansatz sein, der von uns kommt,...oder?

    Grüße

    Thomas
     
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