Höhen überschritten...Was kann da kommen?

Diskutiere Höhen überschritten...Was kann da kommen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebes Forum, Bei einem EFH mit Doppelgarage hat man die OKRFB um 10cm überschritten (lt. Bebauungsplan 30cm über Mitte Straße), Grund war...

  1. Potter

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    Hallo liebes Forum,
    Bei einem EFH mit Doppelgarage hat man die OKRFB um 10cm überschritten (lt. Bebauungsplan 30cm über Mitte Straße), Grund war das man mit der Entwässerung unter der Bodenplatte raus wollte.
    Zur Info: Haus ist noch gut 1,00m unter Firsthöhe die man machen hätte dürfen.
    Das zweite ist das die OKRFB der Garage auch mit 30 cm angegeben war und man da um 20 cm zu hoch ist. (Grund: Straße hat starkes Gefälle und man wollte keine zu große Treppe im Eingangsbereich die sich ergeben hätte wenn man nach Bebauungsplan gegangen wäre.
    Der Eingabeplan wurde gemacht als man noch keine Höhen nehmen konnte im Baugebiet (war nur Wiese) und danach hat keiner mehr geschaut.
    Nun zur Frage: Mit was muss man da im schlimmsten Fall rechnen oder kann es auch sein das das niemals jemanden interessiert?

    Potter
     
  2. Julius

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  3. Ropi

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    Hallo,

    sehe ich das jetzt richtig?
    Der Bebauungsplan gibt eine Hoehe ueber Mitte Strasse vor, sagt aber nichts ueber die absolute Hoehe der Strasse aus? Dann ist das doch fuer die Tonne.
    Irgendwo im Bebauungsplan muss doch eine absolute Hoehe zu finden sein fuer den OKRFB.
    Gruss,
    Ropi
     
  4. Potter

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    Bebauugngsplan gibt 30cm für Rohfußboden über Strasse vor (gemessen mittig zum Gebäude.
     
  5. Dingo

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    Könnte ja auch sein, dass sich der Strassenbau vermessen hat :konfusius
     
  6. #6 Baldbauherr, 15.08.2011
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    Das ändert doch aber nichts, wenn die Straße der Bezugspunkt ist. :shades
     
  7. #7 Thomas B, 15.08.2011
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    ...normalerweise passiert da.....nichts!

    Solange Rechte Dritter (Nachbarn) nicht berührt werden und die Abweichung hier nicht jegliches Maß sprengt, wird in der Regel (so meine Erfahrung!) nichts auérgewöhnliches passieren.

    Empfehlenswert wäre es evtl. sich mit dem Planer des Hauses zusammenzusetzen und dieser geht dann aufs zuständige Bauamt und erklärt das Malheur. Wahrscheinlich wird man ihm zuhören...nicken...und ihn dann wieder nach Hause schicken und sagen, man habe es vernommen.

    Wie gesagt: so lange Rechte Dritter (Abstandsflächen, Traufhöhen und daraus resultierende Verschattung usw.) nicht verletzt wurden.

    im schlimmsten fall reicht man eine Tektur ein (kostet Geld!), möglicherweise aber weerden die Damen und Heren Bauamtsmitarbeiter(innen) gar keine echte Lust verspüren daß dann zu bearbeiten....mal den kleinen Dienstweg einschlagen....

    Thomas
     
  8. Potter

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    @ Thomas, danke für die schnelle Antwort.
     
  9. gonso

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    Also hier in R fahren die Beamten mit Kammera und Vermessungsgerät durchs Baugebiet.
    Stellen den Bau ein oder es gibt Strafe ....
     
Thema: Höhen überschritten...Was kann da kommen?
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