Zweigeschossig mit Traufenhoehe 4,2 Meter

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  1. #1 Techniker, 16.08.2011
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    Hallo Miteinander

    Wir haben uns ein Grundstueck reserviert und in diesem Baugebiet ist eine Zweigeschossige Bebauung zugelassen (also keine 2/3 Regelung die beachtet werden muss).

    Jetzt die Einschraenkung laut Bebauungsplan, es ist eine Traufenhoehe von 4,2 Meter nicht zu ueberschreiten.
    Dachausbauten max Breite 1/2 von der Dachbreite und 1,5 meter vom Ortgang entfernt.

    Laut Anfrage meinerseitz beim Bauamt ist ein ein Haus im Toscana Stil nicht zulaessig.

    Was bringt mir dann eine Zweigeschossige Bebauung ?

    Und was ist das maximale was ich an Zweigeschossigkeit rausbekommen kann mit diesen Einschraenkungen?

    Hat eventuell jemand Vorschlaege oder Beispiel Bilder von Hauesern die diesen Vorlagen entsprechen?

    Vielen Dank im vorraus, Udo
     
  2. #2 coroner, 16.08.2011
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    Das ist ein unter Laien oft anzutreffendes Mißverständnis, dass ein Geschoss
    immer ein Vollgeschoss und auch bis zur Aussenseite des EG die volle
    Raumhöhe hat.

    Ein Beispiel? Na nahezu jedes "normale" Satteldach-EFH mit Drempel erfüllt die Anforderungen deiner
    Stadtplaner, oder aber Pultdächer, teilweise mit ner abgeknickten Fläche.
    (Sieht dann aus wie ein halbes Mansarddach, am First abgeschnitten) :yikes
    oder oder oder - aber meins wärs nicht. Deshalb frühzeitig das Grundstück mit
    in die Planung einbeziehen, aber macht ihr ja :D
     
  3. #3 Baufuchs, 16.08.2011
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    Es müssen die Feststzungen des B.-Plans in Kombination beachtet werden.


    Wird z.B. unter Beachtung dieser max. Traufhöhen ein Haus mit Drempel/max. zulässiger Dachneigung und ggf, noch Dachgauben geplant, dann ist es durchaus möglich, dass das Dachgeschoss rechnerisch (2/3tel Regelung) ein Vollgeschoss ist.

    Wäre nun nur eine 1-geschossige Bauweise gem. B.-Plan möglich, dann müsste man entweder

    - Drempel niedriger
    - Gaube kleiner oder Entfall
    - Dachneigung flacher

    planen um das DG 1-geschossig zu halten.

    Das hier:

    Durch die Kombination der Festsetzung "max. Traufhöhe/II-geschossig" wird erreicht, dass keine "echten" 2-geschossigen Häuser gebaut werden können, trotzdem aber Häuser möglich sind, die eine gute Ausnutzung des DG zulassen.
     
  4. #4 Thomas B, 16.08.2011
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    ...und es mag durchaus die Intention der planenden Behörde gewesen sein durch die Festlegung einer max. Traufhöhe eine dem Umfeld, der Region entsprechende Baugestaltung vorzuschreiben und sog. "Toscana"-Häuser bewußt nicht zuzulassen.

    Thomas
     
  5. #5 Wieland, 16.08.2011
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    Wieland Gast

    Wenn die Dachneigung und die Grundfläche noch bekannt ist, könnte man mit der
    Wohnflächenberechnung anfangen.


    :hammer:
     
  6. #6 Techniker, 16.08.2011
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    Und was kann ich nun maximal rausholen an 2 geschossiger Flaeche?

    Hallo und danke schon mal fuer die Antworten.

    Ja das ist absichtlich so gemacht worden von den Stadtplanern um das Baugebiet der umgebenen Bebeuung anzugleichen.

    Aber was kann ich nun maximal machen um die Groest moegliche Flaeche im ersten OG 2-geschossig zu machen.

    Eine Variante waere einen Dritten Giebel (halb so breit wie das Haus also 7 meter) ca 2 meter weit rausbauen und diesen komplett 2 geschossig machen, das waere mit diesen Einschraenkungen doch moeglich oder ? Und das natuerlich auf beiden Seiten des Hauses.
     
  7. #7 Baufuchs, 16.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geht nicht, weil Traufhöhe von 4,20m eingehalten werden muss, das gilt dann auch für deinen 2. und 3. Giebel.

    Sprich mal mit einem örtlichen Architekten, der zeigt Dir was geht.
     
Thema: Zweigeschossig mit Traufenhoehe 4,2 Meter
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