Wegerecht eintragen lassen oder Weg wegmessen?

Diskutiere Wegerecht eintragen lassen oder Weg wegmessen? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand ein wenig weiterhelfen. Wir bekommen von meinen Eltern einen Bauplatz. Derzeit ist das eine große Wiese,...

  1. Bib007

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    Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand ein wenig weiterhelfen.

    Wir bekommen von meinen Eltern einen Bauplatz. Derzeit ist das eine große Wiese, von der einfach der Teil an der Straße weggemessen werden soll und der Rest hinterhalb dann weiterhin als Wiese bewirtschaftet werden soll.

    Nun stellt sich uns die Frage, wie das am besten geregelt wird und wo die geringeren Kosten auf uns zukommen werden.

    Möglichkeit A:
    Wir messen unser Grundstück weg und lassen einen Streifen (ca. 4 Meter) zwischen uns und den Eltern stehen, damit dadurch die Wiese bewirtschaftet werden kann.

    Möglichkeit B:
    Wir nehmen die gesamte Straßenfront zu unserem Grundstück und lassen im Grundbuch ein Wegerecht eintragen, damit die hintere Wiese weiter bewirtschaftet werden kann.


    Was haltet ihr für sinnvoller bzw. was kostet weniger (Vermesser, Notar, Grundbucheintrag)? Die Wiese ist nur durch die derzeitige Straßenfront erreichbar, da von beiden Seiten bebaut bzw. anderweitig bewirtschaftet und auf der anderen Seite dann ein Flurgraben ist.

    Könnt ihr mir vielleicht auch ungefähr Sagen, mit welchen Kosten ich zu rechnen habe? Was kostet das Vermessen? Was der Notar und der Grundbucheintrag? Nur ganz grob, damit ich mal eine ungefähre Vorstellung von der Größenordnung habe.

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  2. Julius

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    Wenn irgend möglich (Abstandsflächen, Bebaubarkeit?), würde ich ein Pfeifengrundstück machen (also eigener Straßenzugang, kein Wegerecht).
    Das vermeidet nicht nur zukünftigen Ärger, sondern ist in mehrerlei Hinsicht auch billiger.
    Also A!
     
  3. Bib007

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    Das war auch mein Gedanke. Die Straße (bzw. der dann entstandene Zugang) kann ich dann als Abstandsfläche hergenommen werden.


    Was sind denn die Vorteile von Variante A?

    Mir fällt jetzt spontan ein:
    - weniger Erschließungskosten zahlen, da weniger Fläche bzw. Straßenfrontlänge (Kanal, Straße, usw)


    Nachteile:
    -Kosten durch Abstandsflächenübernahmeerklärung (Kostet das was?)
    -höhere Kosten bei Vermessung, da mehr Grenzpunkte vermessen werden müssen
     
  4. Bib007

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    Noch eine andere Frage dazu:

    Wenn ich das Baugrundstück auf das nötigste verkleinere, dass ich gerade mein Haus drauf bekomme und alle Vorschriften eingehalten werden, dann sind die Erschließunskosten doch geringer, als wenn ich mir ein riesen Grundstück wegmessen lasse, oder? Ich könnte dann meinen Garten bzw. eine "Streuobstwiese" trotzdem in die dahinterliegen Wiese bauen (ggf. dann eben noch ein Stück der Wiese extra wegmessen). Durch das Baufenster ist eh nur der vordere Bereich bebaubar.

    Oder kann ich dann auch gleich alles als ein einziges Grundstück wegmessen lassen, weil die Erschließungskosten usw. nach dem Baufenster bemessen werden?

    Ich denke, hier ist wiederum Variante A die "günstigere" für mich, wenn auch vielleicht nicht ganz so ... sagen wir mal ... legal?
     
  5. Julius

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    Legal wäre das durchaus.
    Ob und wieviel es bringt, hängt von den (sehr unterschiedlichen) örtlichen Regelungen im Einzelfall ab.
    Ein Archi kann das für Dich im Detail prüfen und berechnen.
     
  6. #6 Safrael, 16.08.2011
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    Das halte ich für sehr gefährlich. Was ist wenn die Wiese, die Dir offiziell nicht gehört irgendwann (in 20 Jahren) mal verkauft werden muss. Die Eltern werden krank, Arzt/Krankenhaus/Heimaufenthalt, hohe Kosten, Zwangsversteigerung. Man weiß niemals was in 20 Jahren ist geschweige denn wer der neue Besitzer ist.

    Ich würde den Teil den ich als mein Eigentum haben will auch auf mich eintragen lassen. So ist sicher gestellt, dass dies nicht verloren geht. Außerdem kann das was Dir gehört nicht von jemand umgenutzt werden und die Aussicht verschandeln.
     
  7. Bib007

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    Nein, so natürlich nicht.

    Also der vordere Bereich würde sehr klein gehalten werden und als möglichst kleiner Bauplatz von der Wiese weggemessen und auf mich eingetragen werden.

    Dann ein Teil von der Wiese genau hinter meinem Bauplatz würde auch weggemessen und auf mich eingetragen werden. Aber da man dort nicht bauen darf, ist das dann logischerweise Grünland, wofür keine Erschließungskosten bezahlt werden müssen. Dort würde ich dann meinen Garten anlegen.
     
  8. #8 Pascal82, 16.08.2011
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    Hallo,

    das höhrt sich auf jeden fall vernünftig an,
    kleinen bauplatz vermessen und erschließugskosten spaaren.
    die wiese dahinter ist warscheinlich landwirtschafliche fläche und kostet so gut wie nix..... warum dafür erschließungskosten zahlen...

    ich würde erst das grundstück machen- wenn dann alles unter dach und fach ist kannst du die wiese ja proforma von deinen eltern "kaufen" wer sollte dir das verbieten können....

    aber ob das rechtlich so glatt geht keine ahnung, könnte evtl probleme geben wenn du auf die landwirtschaftliche fläche nen zaun /gertenhaus ect stellen möchtest.....aber wo kein kläger da kein richter....
    und man muss es ja niemanden auf die nase binden wie das wo gelaufen ist....

    das spaart auch grundsteuer/ ist das dann steuerhinterziehung??
     
  9. Bib007

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    Grundsteuer fällt keine an, weil das von den Eltern auf das Kind übertragen wird. Hab ich mich schon informiert.

    Nur Vermessung, Notar und Grundbucheintrag. Und dann beim bauen wird halt noch die bereits vor Jahren gezahlte Erschließung mit der dann tatsächlichen Grundstücks- und Gebäudegröße verrechnet.


    Das mit Zaun und Gartenhaus muss ich noch abchecken.
     
  10. #10 Pascal82, 16.08.2011
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    hallo bib,

    ich meine nicht die grunderwerbssteuer...
    als grundstückseigentümer musst du jährlich Grundsteuer abdrücken-
    denkst du du darfst in deuschland auf deinem eigenen grund leben ohne dafür steuern zu zahlen??? jeder m2 kostet! hast du nun weniger grundfläche eingetragen so zahlst du anteilig natürlich weniger grundsteuer......

    ab man dir dann nen strick draus drehen kann wenn bei luftaufnahmen rauskommt das du für 400m2 steuern bezahlst aber einen bereich von 1200m2 eingezäunt hast???

    heikle sache- und steuerhinterziehung wird bei uns härter bestraft asl kindesmissbrauch...

    vielleicht kennst sich ein anwalt damit aus...
     
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