Einziehen trotz Baustellentür?

Diskutiere Einziehen trotz Baustellentür? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe da mal wieder eine Frage und zwar geht jetzt darum, dass bei uns noch immer die entgültige Füllung für die Haustür...

  1. Smylo

    Smylo

    Dabei seit:
    31.01.2011
    Beiträge:
    286
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Projektmanagement
    Ort:
    WL
    Hallo zusammen,

    ich habe da mal wieder eine Frage und zwar geht jetzt darum, dass bei uns noch immer die entgültige Füllung für die Haustür fehlt und dort aktuell nur eine Holzspanplatte eingesetzt ist.
    Langsam drückt allerdings der "Schuh" und die Wohnung ist bereits gekündigt. Die Hintergründe für den Verzug sind uns nicht bekannt, liegen aber auf Seiten des GÜ's. Eigentlicher Termin für die Übergabe war nämlich für Juni angesetzt...

    Wie steht Ihr dazu und viel wichtiger: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Letztlich dürfte eine Holzspanplatte ja nicht unbedingt das gleiche Maß an Sicherheit bieten wie die eigentliche Füllung. Sollten wir ein Schriftstück aufsetzen, damit im Zweifel der GÜ dafür aufkommt oder sollte man sich schon mal ein Hotelzimmer reservieren?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung und Rat.
     
  2. #2 Kuemmerling, 16.08.2011
    Kuemmerling

    Kuemmerling

    Dabei seit:
    10.08.2011
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau- und Projektleiter
    Ort:
    Engelskirchen
    Benutzertitelzusatz:
    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Nun ich denke der GU oder Bauträger wird sicher im Vertrag die Bezugsfertigkeit zu diesem Termin definiert haben.

    Das bedeutet folgendes :

    Die Bezugsfertigkeit ist häufig ein Streitpunkt zwischen dem Bauherrn und dem ausführenden Bauunternehmen bzw. einem Bauträger. Laut Rechtsprechung ist eine Immobilie dann bezugsfertig, wenn sie entsprechend ihrer Funktion genutzt werden kann. Man muss dort vernünftig und ohne wesentliche Einschränkungen leben und wohnen können. So müssen alle notwendigen Einrichtungen vorhanden und funktionsfähig sein. Dazu gehört z.B. ein gesicherter Zugang zum Gebäude ebenso, wie das Vorhandensein von Treppen- und Balkongeländern. Elektro-, Sanitär- und Heizungseinrichtungen sollten ebenfalls fertig gestellt sein. Die Schlussabnahme der Baubehörde oder die abgeschlossene Gestaltung der Außen- und Gartenanlagen ist für die Bezugsfertigkeit nicht maßgebend.
    So hat z. B. der BFH eine Wohnung als bezugsfertig angesehen, in der nur noch Spüle und Herd aufzustellen und anzuschließen waren und ein Teil des Teppichbodens zu verlegen war (BFH-Urteil vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl II 1981, 152) oder wenn die Fußböden soweit vorbereitet waren, dass lediglich noch die bereits entsprechend zugeschnittenen Teppichböden auszulegen und die Wände zu tapezieren waren (BFH-Urteil vom 19. Juli 1985 III R 139/80, BFH/NV 1986, 325) oder wenn Wände und Heizkörper noch zu streichen waren und der Bodenbelag noch verlegt werden musste (BFH-Beschluss vom 15. November 1989 II R 138/86, BFH/NV 1990, 622).
    Sollte es zu einem Streit über den Punkt der Bezugsfertigkeit kommen, kann die Handwerkskammer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benennen, der als Schiedsgutachter darüber entscheidet.

    Bezugsfertig heißt nicht mängelfrei. Mängel sind leider nicht grundsätzlich auszuschließen und häufig um so mehr vertreten je kürzer die Bauzeit wird.
    Es macht auch nicht immer Sinn, umgehend eine Mängelbeseitigung einzuleiten.
    Besonders die während der Bauphase entstandene Baufeuchtigkeit braucht viel Zeit um abzuklingen. Durch Trocknung entsteht Schwindung, durch Schwindung entstehen Risse; es entsteht viel Kondensat, durch Kondensat entstehen Stockflecken weil die Baufeuchte gleichzeitig auch den Wärmeschutz herabsetzt und dadurch temporär zu Schimmelpilzbildung führen kann. :bef1021:
     
  3. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
  4. Smylo

    Smylo

    Dabei seit:
    31.01.2011
    Beiträge:
    286
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Projektmanagement
    Ort:
    WL
    @Kuemmerling
    Vielen Dank für Deine schnelle und informative Antwort.

    Wenn ich das so lese und vielmehr die aufgeführten Beispiele mit unserem aktuellen Stand vergleiche...

    Ich möchte hier natürlich nicht gegen die Forenrichtlinien verstoßen und dieses Thema in eine Rechtsberatung abgleiten lassen, deshalb stelle ich meine Frage mal anders:
    Würdet Ihr in ein Haus einziehen bei dem die Türfüllung noch fehlt und dadurch eventuell ein Sicherheitsproblem besteht?
     
  5. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    Was sagt denn der GÜ betreffend Fertigstellungstermin?
    Wenns nur noc han der Tür liegt, würd ich mir keine Gedanken machen sondern das direkte Gespäch suchen.
     
  6. Smylo

    Smylo

    Dabei seit:
    31.01.2011
    Beiträge:
    286
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Projektmanagement
    Ort:
    WL
    Er wollte die Verzögerungen auf uns schieben, aber wir konnten entsprechend dagegen halten und das Gespräch endete in unzähligen Entschuldigungen & Beteuerungen. Dennoch ist uns damit ja leider nicht geholfen...
    Letztlich müssen wir uns jetzt entscheiden, Einziehen (mit eventuell erhöhten Risiko, welches nicht unsererseits verschuldet wurde), oder aber Hotel und Einlagerung auf Kosten des GÜ's?
     
  7. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    Von Entschuldigungen baut sich ja keine Tür ein!

    Also Tür liefern lassen, einbauen und fertig :winken
     
  8. #8 Tom Köhl, 16.08.2011
    Tom Köhl

    Tom Köhl

    Dabei seit:
    22.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Pädagoge
    Ort:
    Im neuen forum
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
  9. #9 Kuemmerling, 16.08.2011
    Kuemmerling

    Kuemmerling

    Dabei seit:
    10.08.2011
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau- und Projektleiter
    Ort:
    Engelskirchen
    Benutzertitelzusatz:
    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Wenn ich mich recht entsinne, kommt die in gebrauchnahme einer Abnahme gleich.
    Wie sich das nu rechtlich genau auswirkt ...................... ?
     
  10. Smylo

    Smylo

    Dabei seit:
    31.01.2011
    Beiträge:
    286
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Projektmanagement
    Ort:
    WL
    Hatten wir uns auch gedacht, aber seit über einem Monat versuchen wir auf unseren GÜ einzuwirken, ohne Erfolg.

    Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben bereits ein Schreiben aufgesetzt und per E-Mail/ Fax an unseren GÜ geschickt. Inhalt unteranderem, dass mit einem Einzug keine Abnahme erfolgt, sowie Auflistung fehlender Gewerke, welche für eine Abnahme vorausgesetzt werden.
    Hoffe das wirkt einer konkludenten Abnahme entgegen...?

    siehe oben.
     
  11. #11 Lynx1984, 16.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 16.08.2011
    Lynx1984

    Lynx1984

    Dabei seit:
    30.09.2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kundenbetreuer
    Ort:
    Großraum Karlsruhe
    Dann andere Seiten aufziehen... Gibt hunderte Einwirkungsmaßnahmen:
    1. Schriftverkehr direkt an die Geschäftsleitung
    2. Kontakt direkt zum Subunternehmer aufnehmen (und ggf. mit Folgeauftrag winken)
    3. In persönlichem Gespräch festnageln - das was er sagt soll er direkt schriftlich bestätigen, mit Ersatzvornahmeklausel :deal ; andernfalls aufhören direkt ins Gesicht zu lügen - schlechte Stimmung garantiert
    4. Bauleiter bei der Ehre packen "Sie werden es doch wohl schaffen binnen xTagen eine verdammte Tür einzubauen - schließlich baue ich mit Ihrem Unternehmen und nicht mit einem Billiganbieter" "Was soll ich allen anderen neugierigern Nachbarn antworten, wenn diese fragen, warum wir noch keine Tür haben? - Richtig ich muss sagen mein Bauleiter Herr XYZ von der Firma ABC hat es binnen 8 Wochen nicht geschafft hier eine Tür einbauen zu lassen - und dabei haben wir Ihm täglich auf den Füßen gestanden"
    5. Der GÜ hat bestimmt mehrere Türsubs an der Hand
    6. rechtliche Mittel
    7. Bauleiterstalking

    such Dir was aus!
     
Thema: Einziehen trotz Baustellentür?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. in fen neubau einziehen ohne haustür

    ,
  2. bautür isoliert

    ,
  3. Einziehen ohne Haustür

    ,
  4. baustellentür liefern,
  5. bautuer bei abnahme?,
  6. forum baustellentür,
  7. urteil bezugsfertigkeit haustür
Die Seite wird geladen...

Einziehen trotz Baustellentür? - Ähnliche Themen

  1. Trockenbauwand für Einbauschränke während Renovierung einziehen

    Trockenbauwand für Einbauschränke während Renovierung einziehen: Hallo zusammen, wir bauen unsere Wohnung um und eventuell habt ihr Tipps, wie man es am besten umsetzt. Dazu siehe Bild 1 Raumaufteilung. Dies...
  2. Trockenbauwand nachträglich unter abgehängte Decke einziehen

    Trockenbauwand nachträglich unter abgehängte Decke einziehen: Guten Tag Zusammen, Ich habe meine Wohnung quasi von Grund auf renoviert mit allem drum und dran. Mit dabei waren selbstverständlich auch...
  3. Trockenbaudecke unter Einblasdämmung einziehen

    Trockenbaudecke unter Einblasdämmung einziehen: Hallo an alle, ich bin gerade bei dem Umbau von meinem alten Gründerzeithaus Baujahr ca.1906. Nun wurde die oberste Geschossdecke mit...
  4. Leerrohr in Dachentlüftung einziehen

    Leerrohr in Dachentlüftung einziehen: Guten Abend. Zur Leitungsführung meiner PV-Anlage vom Dachboden ins Erdgeschoss würde ich gerne ein Leerrohr in das Entlüftungsrohr der...
  5. Zwischendecke einziehen (Bad-Decke)

    Zwischendecke einziehen (Bad-Decke): Hallo zusammen, ich plane gerade meinen Dachausbau. Dieser ist noch im Rohbau. Das Haus hat ein Satteldach mit einer mittleren Mauer von ungefähr...