Welche Personen brauche ich beim Bau

Diskutiere Welche Personen brauche ich beim Bau im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Vielleicht ist die Überschrift etwas provokant :p Aber was würdet ihr empfehlen welche Leute ich beim Bau "haben sollte" Wir bauen...

  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Vielleicht ist die Überschrift etwas provokant :p

    Aber was würdet ihr empfehlen welche Leute ich beim Bau "haben sollte"

    Wir bauen mit Architekten und vergeben die Gewerke einzeln.

    Die einzelnen Gewerke haben die Fachbauleitung für Ihr Gewerk.
    Unsere Architekten haben bei uns die Bauleitung.
    Unser Statiker ist halt immer da wenn die Bodenplatte, etc gemacht wird um das zu kontrollieren.

    Sollten wir noch einen Baugutachter einschalten? Oder wie Geist solch eine unabhängige Person, die sozusagen die Architekten überwacht? Welche wiederum die Handwerker überwachen

    Noch eine andere Frage, ist es richtig das ich als Bauherr verpflichtet bin einen SiGeKo zu beauftragen?

    Danke euch.
     
  2. Juche

    Juche Gast

    Edit:

    Wie oft sollte der Bauleiter bzw. Der Baugutachter (oder wie auch immer der heist) auf der Baustelle sein?
     
  3. #3 Gast036816, 16.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sigeko - dass muss anhand der bauzeit, personentage und der anzahl einesetzter firmen ermittelt werden. ist bei einfamilienhäusern meistens nicht notwendig.

    bodengutachter - wenn es notwendig ist, z. b. gründungssohle fertig gestellt, bevor der weitere aufbau drauf kommt.

    bauleiter - immer wenn es notwendig ist, das muss anhand des terminplans ermittelt werden, z. b. bei abdichtungsarbeiten etc.
     
  4. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Bodengutachter haben wir, der wird auch oft da sein, da unser Boden nicht ganz so einfach ist. Ebenfalls haben wir unseren Bauleiter für den Rohbau.

    Wer entscheidet denn ob wir einen SiGeKo benötigen? Unsere Architekten meinen wir würden den benötigen.

    Ist es sinnvoll einen Bau Sachverständiger noch dazuzunehmen?

    Was würde er dann genau tun?

    Die Architekten haben dann die gesamte Bauleitung und der Bau Sachverständiger kontrolliert dann was? Die Architekten?

    An wen sollte ich mich am Besten wenden für einen unabhängigen Sachverständiger? An den BVFS oder an den VPB oder....
     
  5. #5 ManfredH, 16.08.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    wie rolf aib schon geschrieben hat: es hängt ab vom Umfang der Baumassnahme, d.h. Dauer, Anzahl der Firmen, Personentage. Die Grenzwerte sind in der Baustellenverordnung definiert; dein Architekt wird sie dir aber auch sagen können.
    Im Gegensatz zu Rolf bin ich allerdings der Meinung, dass diese Grenzwerte auch beim EFH schon rel. schnell erreicht bzw. überschritten sind, somit kann die Einschätzung deines Architekten schon durchaus zutreffend sein. Lass es dir von ihm genauer erläutern.
     
  6. LaZi

    LaZi

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    Was ist SiGeKo?
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    also braucht man zuerst einen terminplaner? :)

    das thema "sv" (wer, wie oft, welche kompetenz ..) wurde wohl schon
    gründlich diskutiert .. besonders die 3-buchstaben-vereine, deren haftung,
    die vertragl. besonderheiten ..
     
  8. Juche

    Juche Gast

    SiGeKo = Sicherheitskoordinator

    Ansonsten zu meiner Frage wie sieht das mit einem unabhängigen Bauswchverstäniden aus zusätzlich zu unserem Architekten, der die Bauleitung machen wird.

    Ebenfalls dann die Frage an wen ich mich am besten Wende um einen GUTEN Sachverständigen zu bekommen? An den BVFS oder VPB oder TÜV oder Dekra?

    Ich meine ich baue das erste mal, wie die meisten :)

    Jeder Verein wird mir erzählen die seien gut. Woher weiß ich wen ich nehmen soll.

    Abgesehen davon sollte man wenn man ohne GU, etc. Baut sondern mit einem Architekten und die Gewerke einzeln vergibt, trotzdem einen unabhängigen Bausachverständigen einschalten oder ist das überflüssig?
     
  9. #9 gunther1948, 16.08.2011
    gunther1948

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    hallo
    willste ein auto oder ein haus bauen?

    gruss aus de pfalz
     
  10. LaZi

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    Wenn der Architekt die Bauleitung übernimmt, muss er doch sich auskennen. Kann ich den nicht darauf vertrauen, dass er wieß was zu tun ist?
     
  11. LaZi

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  12. Juche

    Juche Gast

    Das ist ja meine Frage, ob das dann noch notwendig ist oder ob man solch einen Sachverständiger eher bei einem GU beauftragen sollte.

    @Gunther: TÜV und Dekra bieten dasa ich für den Hausbau an.
     
  13. #13 Gast036816, 16.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zu 1 - so bitte nicht, die handwerker sollten nur auf einen hören, der auf dem bau das sagen hat. der sv sollte dann qualität, termine, kosten prüfen und kontrollieren, ggf. den bauherren beraten.

    zu 2 - ich halte von allen 4 nix. ich empfehle euch die zuständige architekten- oder ingenieurkammer, die helfen bestimmt, geht aber auch über die homepage der kammern - suchfunktion.

    @ mls - ein gestandener bauleiter sollte auch einen terminplan erstellen können und halte nix von einem zusätzlichen terminplaner. bei der vielzahl an gewünschten sonderfachleute muss der bauherr schon aufpassen, dass das ganze nicht in einer vermehrung von bedenkenträgern endet.
     
  14. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Danke für die sehr informative Antwort.

    Heißt also für mich, dass unser Architekt ganz normal die Bauleitung übernimmt und auf der Baustelle alles koordiniert und plant, etc.

    Der SV ist dann dafür da, alles zu kontrollieren bzgl. Der Qualität und würde z.B.auch den Blowerdoortest machen (den wollen wir sowieso machen), da auch so Probleme zu Tage kommen würden.

    Wenn ich bei der Architektenkammer Anrufe, nach was Frage ich dann da? Nach einem SV oder einem anderen Srxhitekten, der auch sowas machen kann?

    Wieso halten Sie nichts von den Vereinen?
     
  15. #15 Gast036816, 16.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zu 1 - ja das ist das leistungsbild von planer und bauleiter, da sollte kein dritter verantwortlich eingreifen, sonst gibt es haftungsprobleme.

    zu 2 - ob der sachverständige einen blowerdoortest macht, weiß ich nicht. darauf muss er eingerichtet sein.

    zu 3 - die kammern werden dir direkt keine einzelpersonen empfehlen, die verweisen nur auf ihre listen und sagen: suchen sie sich jemanden aus. die dürfen keine einzelperson empfehlen. fragen solltest du nach sachverständige in der funktion als bauherrenvertreter zur qualitätskontrolle, kosten und terminen.

    zu 4 - habe vor 5 wochen ein bauvorhaben in absoluter schieflage übernommen. dort ist auch jemand als qualitätskontrolleur tätig. es gibt seitenweise berichte über den estrich, mit der feststellung dass der estrich an einigen stellen das zulässige toleranzmaß um wenige mm überschritten hat. das der estrich eine mindere qualität, nur eine feste schicht von 5 bis 10 mm an der oberfläche hat und darunter nur bröselkram - fast wie loser sand mit grauer färbung - ist, hat der kontrolleur nicht gemerkt. ich kenne andere fälle, die ähnliche ergenisse zur folge haben.

    solche experten braucht das land.
     
  16. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Danke Ihnen für Ihre sehr kompetenten Antworten, dass ist hier "leider" durchaus kein Sandard.

    Kann man grob sagen, mit welchem Honorar man bei einem solchen SV kalkulieren kann? Geht das eher per Stunden oder pauschal? Gibt es da einen Anhaltspunkt. Muss nicht auf den hunderter stimmen, nur ganz grob.

    Vielen Dank erneut!:28:
     
  17. #17 Gast036816, 16.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das lässt sich nicht einschätzen, jeder kalkuliert da anders, hat andere ansätze, nach stunden oder pauschal, das wird jetzt eine lösbare bauherrenaufgabe.
     
  18. Juche

    Juche Gast

    Da haben Sie recht. Ich danke Ihnen und Rufe morgen mal bei der Architektenkammer an und werde mich informieren und mir anschließend ein Angebot machen lassen. :biggthumpup:

    Viele Grüße.
     
  19. KPS.EF

    KPS.EF

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    Hallo @Juche ...

    Neben den privatrechtlichen Belangen sollte gewiss nicht unerwähnt bleiben, dass es beim Bauen auch öffentlich-rechtliche Anforderungen gibt.

    Die unter diesem Aspekt zu betrachtenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten findest Du unter §§ 47 bis 51 Deiner Landesbauordnung.

    Beim Vertragsabschluss mit den am Bau agierenden Partnern sollten die jeweiligen Einzel-Aufgaben und -verantwortlichkeiten klar abgegrenzt werden.

    Hierfür sollte man gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

    Desweiteren sind bei der Auswahl der Vertragspartner für öffentlich geförderte Effizienzhäuser (z.B. KfW 40 oder 55, ...) die jeweiligen Expertenanforderungen bzgl. der energetischen Baubegleitung genau zu beachten.

    MfG
    KPS
     
  20. #20 Wieland, 17.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ich würde die Verantwortung meinem Architekten u. Staiker übertragen, bzw.den
    qualifizierten Fachbauleitern.
    Die sollten dann auch entsprechende Teilbauabnahmebescheinigungen ausstellen
    u.persönlich unterschreiben.
    Wenn dann etwas nicht passen sollte zieht man diese zur Verantwortung.

    :hammer:
     
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