Baulasteintragung für Kanalrecht?

Diskutiere Baulasteintragung für Kanalrecht? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich benötige einen Rat: Kürzlich habe ich ein Haus verkauft, dessen Abwasserkanal über ein Nachbargrundstück (Bauplatz) verläuft, welches...

  1. Rosie

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    Hallo,

    ich benötige einen Rat:

    Kürzlich habe ich ein Haus verkauft, dessen Abwasserkanal über ein Nachbargrundstück (Bauplatz) verläuft, welches mir noch gehört. Für den neuen Eigentümer des Hauses wurde eine Grunddienstbarkeit (Kanalrecht) eingetragen. Nun kommt er und verlangt auch noch eine Baulast von mir. Muss ich mich darauf einlassen?

    Grüsse aus dem Odenwald

    Rosie
     
  2. #2 Der Bauberater, 17.08.2011
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    Wenn das Grundstück nachträglich geteilt wurde, wovon ich ausgehe, dann kann das Baurechtsamt davon nichts wissen, denn ansonsten wäre die Baulast schon drauf, weil die Entwässerung mit zur Erschließung gehört und ohne Erschließung keine Baugenehmigung.
    Wenn ich der Käufer wäre, dann wollte ich das auch geklärt haben, allerdings VOR dem Kauf.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 17.08.2011
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    Die Baulast für welchen Zweck ?

    Die Baulast hat nicht unbedingt was mit der Kanalgeschichte zu tun.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. juwido

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    Die Grunddienstbarkeit (Kanalrecht) reicht dem Amt heute in der Regel nicht mehr, die wollen das in "ihrem" Baulastenverzeichnis stehen haben...

    juwido
     
  5. #5 Der Bauberater, 17.08.2011
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    Um die Erschließung zu sichern. Wenn keine Baulast, dann kann der Nachbar die Entwässerung "abklemmen" (ausbauen). und dann wäre das Gebäude ein Schwarzbau, weil die Erschließung nach BauGB nicht (mehr) gesichert wäre.

    Eine Grunddienstbarkeit kann in beiderseitigem einvernehmen gelöscht werden, eine Baulast kann nur von der Baubehörde gelöscht werden, deshalb macht man das per Baulast. :bierchen:
     
  6. Rosie

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    Hallo,
    erstmal vielen Dank für die Antworten.

    Es waren schon immer zwei Grundstücke, da zwischen den beiden die Straße verläuft, d.h. der Kanal quert erst die Straße und geht auf meinem Grundstück in den öffentlichen Kanal ( für den die Stadt auch nur eine eingetragene Grunddienstbarkeit hat ).

    Das Haus wurde übrigens Ende des 19. Jahrhunderts gebaut und Anfang der 1950er Jahre komplett umgebaut, in beiden Fällen gab es dort noch keinen Kanal, der kam erst Ende der 60er Jahre.
     
  7. Julius

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    Warum hat man sich das nicht vorher überlegt?
    Entweder es soll so bleiben, dann spricht auch nichts gegen die Eintragung der zusätzlichen Baulast.
    Oder er soll weg (Umlegung auf öffentlichen Grund), dann wäre der Verkauf DIE Gelegenheit gewesen.

    Sind denn an dem Abschnitt des öffentlichen Kanals, der auf Deinem Grund liegt, neben Deinem und den verkauften Grundstüück noch weitere angeschlossen? Oder ist das nur ein Stichkanal, der nur für diese beiden Grundstücke (damals vermutlich auch mit selbem Eigentümer) da ist.
     
  8. #8 Der Bauberater, 17.08.2011
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    Ist in der Grunddienstbarkeit auch geregelt wer wann was zu machen und zu bezahlen hat? :yikes
    Lass den Kanal mal untersuchen (DIN 198x) und er hat Schäden. Dann kommt Freude auf. :bounce:
    "Es ist zwar mein Kanal, aber er liegt nicht auf meinem Grundstück, deshalb bezahle ich die Reparatur auch nicht!" :wow
    "Wieso soll ich den umlegen, es funktioniert doch alles. Außerdem habe ich eine Grunddienstbarkeit!" :deal
    usw. usf. tbc. ...
     
  9. Rosie

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    Die beiden Grundstücke gehörten seit Generationen meiner Familie, also war es unser Kanal auf unserem Grundstück.
    Beim Hausverkauf haben weder wir, noch der Käufer oder der Makler daran gedacht, dass es jetzt eben nicht mehr so ist. Deshalb wurde die Grunddienstbarkeit erst nach Vertragsabschluss eingetragen.

    ... geht nicht, da der öffentliche Kanal paralell zur Straße, aber unterhalb der talseitigen Bebauung quer durch alle Baugrundstücke verläuft ( Wasser läuft nunmal nicht bergauf). Die Entwässerung der bergseitigen Grundstücke erfolgt überall in der Straße so: Straßenquerung und auf möglichst kurzem Weg, an der Grundstücksgrenze entlang zum Gemeindekanal.
    Die einzige Möglichkeit wäre für die bergseitige Bebauung einen eigenen Kanal in die Straße zu legen, und das werden die ganz sicher nicht tun, nur weil mir das besser in den Kram passt:shades
    Auf dem Grundstück (es ist noch nicht bebaut) liegt außer dem Gemeindekanal nur der Kanal des verkauften Grundstücks.


    @Der Bauberater

    In der Grunddienstbarkeit steht, dass der Hauskäufer das Recht hat auf meinem Grundstück
    "einen Kanal zu betreiben und instand zu halten":irre
     
  10. #10 Der Bauberater, 17.08.2011
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    Dem Notar hat die Grunddiensbarkeit gereicht! Was sagt das Bauordnungsamt?
     
  11. Rosie

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    Wir waren nicht beim Notar, haben lediglich die Unterschrift bei der Gemeinde beglaubigen lassen und das beim Grundbuchamt eingereicht.

    Lt. Käufer verlangt das Bauamt eine Baulast. Warum melden die sich dannn nicht bei mir? Und warum reicht der Stadt die Grunddienstbarkeit?
     
Thema: Baulasteintragung für Kanalrecht?
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