Bauüberwachungshonoraredem Bauträger in Rechnung stellen (beim entdeckten Mängeln)

Diskutiere Bauüberwachungshonoraredem Bauträger in Rechnung stellen (beim entdeckten Mängeln) im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, die Überschrift fasst meine Frage zusammen, leider sind mir aufgrund deren Länge die Typos entgangen. Hier nochmal...

  1. #1 rtf2000, 17.08.2011
    rtf2000

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    Guten Morgen,
    die Überschrift fasst meine Frage zusammen, leider sind mir aufgrund deren Länge die Typos entgangen. Hier nochmal

    "Bauüberwachungshonorare dem Bauträger in Rechnung stellen (bei entdeckten Mängeln)"

    Hier noch kurz die Details:

    Es handelt sich um den Bau eines EFH bei einem Bauträger der ein größeres Gebiet erschliesst.

    Unser Bauberater (Mitglied des BSB), hat uns auf eine Reihe von größeren und kleineren Mängeln hingewiesen, diese in seinen Berichten ausführlich dokumentiert und dem Bauleiter im einzelnen fachlich erläutert (u.a. nicht dingerechter Einbau des Fundamenterders).

    Seitens des Bauträgers wurde eine Behebung (mündlich) zugesichert, diese bisher jedoch nicht umgesetzt/ bzw. immer wieder verschoben.

    Wir haben daher weitere Klärungstermine arrangiert, arragieren müssen um eine schriftliche Bestätigung des Mangels zu erhalten, bzw. um die Beseitigung der Mängel zu überwachen.

    Ist es angebracht, üblich und durchsetzbar die Honrare des Baubetreuers, die direkt mit der Entdeckung und Verfolgung der (schwerwiegenden) Mängel zusammenhängen, dem Bauträger in Rechnung zu stellen?

    Danke im voraus!

    Grüße
    rtf2000
     
  2. #2 Baufuchs, 17.08.2011
    Baufuchs

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  3. Dingo

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    Wer hat den externen Bauberater bestellt und mit welcher Intension?
    Wer bestellt, bezahlt.

    Welches Interesse hatte der Bauträger an der Bestellung eines externen Bauberaters? Hat er diesen bestellt/beauftragt? Wenn nein, warum sollte er dafür bezahlen?

    Die Beauftragung eines externen Bauberaters ist deine wertvollste Investition in Sicherheit. Das Aufdecken von Mängeln durch ihn somit dein wertvollster "return-of-investment".
     
  4. sepp

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    ob er das versteht?
    auf gut deutsch -
    du kannst das honorar einklagen, die dein gutacher nur für den beweis des mangels benötigt.
    die generelle fremdüberwachug wird dadurch nicht finanziert!
     
  5. #5 rtf2000, 17.08.2011
    rtf2000

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    Hallo,
    ich habe den Inhalt des Links schon verstanden.

    Es geht, wie beschrieben, nicht um die Abwälzung der Kosten des von mir engagierten Baubetreuers auf den Bauträger, sondern darum, Kosten die bei der Erkennung, Vermittlung und Verfolgung _wesentlicher_ Baumängel anfielen.

    Das scheint - laut Artikel - möglich zu sein.


    Beispiel:
    Fundamenterder: Durchtrennung WU Konstruktion mit Zinkband.

    angefallene Aufwände: Begehung, Begehungsbericht, Termin mit Bauleitung - Erläuterung des Mangels (obwohl bereits im Begehungsbericht beschrieben), Folgetermin da Mangelbehebung immer weiter verschoben.

    Sollten solche wesentlichen Mängel nicht durch die Bauleitung erkannt und behoben werden? Mir kommt es so vor, als ob die Qualitätskontrolle auf die Kunden abgewälzt wird.

    Grüße
    rtf2000
     
  6. Dingo

    Dingo

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    Hat dein Baubetreuer im Rahmen seiner Tätigkeit auf den Fundamenterdermangel hingewiesen oder habt ihr den Fundamenterder-Fehler-Verbesserungswunsch eingeklagt?
     
  7. #7 livingroom, 01.09.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 01.09.2011
    livingroom

    livingroom Gast

    Ich würde Ihnen raten einen Gutachter zu beauftragen, der sich die Schäden ansieht und entscheidet inwiefern eine Reparatur nötig bzw. was für kosten dabei entstehen würden und evtl. ein Gutachten darüber erstellt. Somit haben Sie auch etwas gegen den Hausbauer/Vermieter in der Hand um Reklamationen durchzuführen. Ich kann Ihnen eine Firma nennen die sich Deutschlandweit damit befasst, das wäre:
     
  8. #8 Baufuchs, 01.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @livingroom

    Fragesteller hat schon BSB Gutachter.
     
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Bauüberwachungshonoraredem Bauträger in Rechnung stellen (beim entdeckten Mängeln)

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