Zahlungsbedingungen / Vertragsprüfung

Diskutiere Zahlungsbedingungen / Vertragsprüfung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, Es handelt sich um ein unterkellertes Passivhaus in Holzständerbauweise (Fertigteile), Grundlage = VOB Teil B. Was haltet...

  1. dirk42

    dirk42

    Dabei seit:
    20.07.2011
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Dreiländereck DE/CH/FR
    Hallo Bauexperten,

    Es handelt sich um ein unterkellertes Passivhaus in Holzständerbauweise (Fertigteile), Grundlage = VOB Teil B.
    Was haltet ihr von den folgenden Zahlungsbedingungen?

    5% bei Auftragserteilung
    10% bei Erhalt der Bauantragsunterlagen
    10% bei Fertigstellung der Kellerdecke
    25% bei Fertigungsbeginn
    25% bei Montagebeginn
    15% bei Montagebeginn der Haustechnik
    5% bei Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
    3% bei Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Hausübergabe (was bedeutet "Zug um Zug"?)
    2% nach vollständiger Fertigstellung

    Weiterhin stellt uns die Firma (ohne explizite Nachfrage) eine "Bankbürgschaft für die Sicherheit der rechtzeitigen Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von mindestens 5% der Herstellungssumme. Diese ist der Firma mit Übergabe des Hauses zurückzugeben".
    Eine eventuelle MWSt-Erhöhung soll auf uns umgelegt werden, ist das normal?
    Die Verjährungsfrist beträgt für Mängel am Bauwerk (inkl Planungs- u. Überwachungsarbeiten) 5 Jahre ab der Abnahme.

    Das Angebot der Firma beinhaltet NICHT:
    Aushub der Baugrube, Kanalarbeiten, Anschlüsse, Außenanlagen, etc.

    Durch wen kann ich den kompletten Vertrag am besten prüfen lassen? Mir fällt dazu im Moment nur der VPB ein. Anwälte, die darauf spezialisiert sind, kenne ich keine.

    Vielen Dank für alle Meinungen und Tipps,
    Dirk.
     
  2. #2 Baufuchs, 17.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den Zahlungsplan kannst Du vergessen.

    Bevor die Fa. überhaupt mit der Arbeit am Haus beginnt ( "Fertigigungsbeginn", was immer das bei einem unterkellerten Haus heissen soll) hast Du schon 50% der Vertragssumme bezahlt.

    Durch Anwalt prüfen/ändern lassen.

    Adressen von Fachanwälten kannst Du bei der Anwaltskammer erfragen.
     
  3. dirk42

    dirk42

    Dabei seit:
    20.07.2011
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Dreiländereck DE/CH/FR
    Hallo Baufuchs,

    Sind es nicht 25% nach Erstellung der Kellerdecke?
    Der Keller besteht aus Beton-Fertigteilen, falls das Relevant ist.
    Was mich stört sind die 25% bei Fertigungsbeginn, darauf wollte ich den Geschäftsführer vorab schon ansprechen. Ich weiß ja nicht, mit wie viel Materialkosten die in Vorleistung gehen.

    Gruß, Dirk.
     
  4. dirk42

    dirk42

    Dabei seit:
    20.07.2011
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Dreiländereck DE/CH/FR
    PS: Vielen Dank für den Tipp mit der Anwaltskammer.
     
  5. dirk42

    dirk42

    Dabei seit:
    20.07.2011
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Dreiländereck DE/CH/FR
    Kennt sich denn jemand mit Holztafelbau aus, bzw kann mir sagen, ob die Zahlung in Relation zur Vorleistung gerechtfertigt ist?
     
Thema:

Zahlungsbedingungen / Vertragsprüfung

Die Seite wird geladen...

Zahlungsbedingungen / Vertragsprüfung - Ähnliche Themen

  1. Zahlungsbedingungen so in Ordnung?

    Zahlungsbedingungen so in Ordnung?: Hallo ich habe hier ein Angebot für ein Massivholzhaus liegen und mir machen die Zahlungsbedingungen etwas Bauchschmerzen. Der Lieferant der...
  2. Anwaltliche Vertragsprüfung?

    Anwaltliche Vertragsprüfung?: Hallo zusammen, hat jemand Erfahrung mit der Prüfung von Bauverträgen durch einen Anwalt, genauer gesagt die Kosten dafür? Meine erste...
  3. Kosten Rechtsanwalt für Vertragsprüfung

    Kosten Rechtsanwalt für Vertragsprüfung: Hallo, wir haben nun unseren Architektenvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Wir waren zur Beratung ca. 1,5 h bei ihm anwesend u....