Bestimmungen Dachterrasse

Diskutiere Bestimmungen Dachterrasse im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen. Wir haben auf unserem Garagendach eine Terrasse gebaut die bis an die Nachbargrenze geht. Eine Einwilligung dafür haben wir von...

  1. #1 tourer4778, 21.08.2011
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    Hallo zusammen. Wir haben auf unserem Garagendach eine Terrasse gebaut die bis an die Nachbargrenze geht. Eine Einwilligung dafür haben wir von unserem Nachbarn unterschrieben bekommen, weil man ja normalerweise 2,5m abstand halten muss in Hessen.
    Mündlich haben wir ihm noch gesagt, das wir Sichtschutzwände aufbauen werden, wo unsere Meinungen im nachhinein etwas auseinander gehen. An einer stelle zu unserem Grundstück hin ist er nur 90 cm hoch und wenn um die ecke sieht, kann man auch einen teil von seinem Grundstück sehen. Bei der Besprechung wurde das aber auch so gesagt, aber jetzt will er überall hohe wände haben.
    Jetzt meine frage, gibt es da auch Bestimmungen / Einschränkungen wegen der Sicht ?
    Muss man sonst was beachten, bis auf den Abstand zum Nachbarn ?
    Gruß Tobi



    Bild :http://img194.imageshack.us/img194/1521/unbenanntanc.jpg
     
  2. #2 robinson, 21.08.2011
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    ... dann solltet ihr Euch jetzt unabhängig von Bestimmungen auch dran halten. Sonst ist die Nachbarschaft schon hin, bevor sie überhaupt richtig angefangen hat.

    :bierchen:
     
  3. #3 azalee0108, 21.08.2011
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    Also, ich finde, euer Nachbar übertreibt da etwas.

    Denn wenn ihr 2 m weiter aus einem Fenster eures Hauses gucken würdet, könntet ihr ja auch auf sein Grundstück schauen. Ich finde es ausreichend, wenn ihr an den grünen Linien hohe Sichtschutzwände habt, denn sonst könnt ihr von eurer Dachterrasse ja von keinem Punkt aus auf euer eigenes Grundstück schauen. Ist das eurem Nachbar bewusst?

    Hattet ihr vor dem Bau der Sichtschutzzäune kein Fenster, von dem aus ihr über die Garage hinweg direkt zu eurem Nachbar gucken konntet? :shades

    Ich würde die Familie des Nachbarn auf einen Drink auf die Dachterrasse einladen, und das ganze noch einmal besprechen. Vielleicht bekommt er dann ein schlechtes Gewissen, euch quasi in einen Käfig stecken zu wollen. :D

    anja
     
  4. #4 tourer4778, 21.08.2011
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    Hallo, das haben wir auch wenn du nochmal den Text liest. Wir haben in seine richtung überall hohe Wände stehen, nur nach hinten raus zum garten nicht, so wie es auch besprochen war !!! Nur jetzt will er es halt anders ...
     
  5. #5 tourer4778, 21.08.2011
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    Danke für die Antwort, genau das haben wir ja auch alles gemeint und auch vor ...
    Nur hilft mir das jetzt nicht weiter ...
    Gibt es da noch was anderes außer den Abstand zum Nachbarn ?

    Gruß und dank für die Antworten
     
  6. #6 D3esperator, 21.08.2011
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    was hilft dir denn weiter? :irre


    klär das mit deinem nachbarn, bzw. mit der zuständigen behörde,
    soviele möglichkeiten gibt es hier ja nicht.
    .
     
  7. #7 Baufuchs, 21.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Nachbar hat Recht.

    Ihr wollt auf einer Grenzgarage eine Dachterrasse errichte, die nach Hessischer Bauordnung wg. § 6 der HBO nicht zulässig ist.

    Da geht es um Nachbarschützende Belange.

    Nun will euer Nachbar unter der Bedingung zustimmen, dass ein Sichtschutz errichtet wird, der es euch nicht ermöglicht von der Dachterrasse sein Grundstück einzusehen.

    Entweder ihr seid damit einverstanden, oder das Bauamt wird die Dachterrasse nicht genehmigen. Punkt.

    @Azalee0108

    Das Fenster haben einen Abstand von mind. 3m zur Grenze, die Dachterrasse steht auf der Grenze. Da ist schon mal ein erheblicher Unterschied. Der Nachbar stellt sich auch nicht an. Fragesteller will etwas bauen, was nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich ist. Nachbar wird beeinträchtigt. Da darf er sehr wohl Auflagen machen.
     
  8. #8 trekkie, 21.08.2011
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    1. Ja - tatsächlich den Abstand einhalten
    2. Nochmal reden, diesmal miteinander und nicht aneinander vorbei.
    Zettel, Stift & Skizze unterstützen dies.

    Und immer dran denken, er gewährt Dir etwas, nicht umgekehrt.

    trekkie
    --
    'Communication - one of the most diflec ... difficult things in the world ... ey its hard';-)
     
  9. H.PF

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    @Baufuchs: er HAT schon unterschrieben, jetzt nachträglich will er nachkarten... Mal wieder das übliche Problem: es wurde nicht vorher drüber gesprochen und schriftlich festgehalten wie es auszusehen hat...

    Wenn er ohne Bedingungen zugestimmt hat hat er das Problem... Wenn ihr alle schriftlichen Auflagen des Amtes erfüllt habt dürfte die Kuh von Eis sein...
     
  10. #10 trekkie, 21.08.2011
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    Ehrlichgesagt würde mich ja mal ein Foto der Situation interessieren,
    so rein aus der Skizze werde ich nicht schlau, wenn teils von 90cm Höhe gesprochen wurde.

    lg trekkie
     
  11. #11 Baufuchs, 21.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @HPF

    Er hat unterschrieben "mit Sichtschutz".
    90cm Höhe reicht für Sichtschutz nicht aus.
     
  12. Julius

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    Kommt drauf an, von wo man die mißt...
     
  13. #13 wasweissich, 21.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    doch , manfred , der auf der dachterrasse kann sich gut verstecken und wird von unten nicht gesehen ... :D
     
  14. #14 trekkie, 21.08.2011
    trekkie

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    @Baufuchs: die 90cm (BRH) scheinen aber nur teils zum Tragen zu kommen, wäre die Frage ob dies ausserhalb der Abstandsfläche passiert oder innerhalb.

    Wäre für Foto;-)

    lg trekkie
     
  15. #15 azalee0108, 21.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 21.08.2011
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    die grüne Linie sagt doch schon alles

    Wenn man auf die Skizze schaut, sieht man doch den hohen Sichtschutz, und dort, wo die grüne Linie fehlt, den 90cm Fallschutz. M.E. reicht das Ausmaß vollkommen aus. Es bleibt doch nur eine kleine Öffnung, von der aus der TE von seiner DT auf seinen eigenen Garten schaut. Wenn er Nachbars Garten sehen will, muss er sich quasi übers Geländer lehnen und schräg gucken, so wie in den Hotels mit seitlichem Meerblick.

    Vielleicht hat der Nachbar ja sogar einen Vorteil, wenn nämlich vorher ein Fenster zur seite raus ging, das jetzt durch denneuen Sichtschutz verdeckt wird.

    Wenn ich die Abstandsregeln recht im Hinterkopf habe, könnte man sich einen 1,50 Balkon innerhalb des Mindestabstandes bauen, mit absolutem Spitzenblick auf das Geschehen nebenan, oder?

    Dann wäre die DT des TE ja direkt eine Wohltat. Nun ja, steht halt eine Garage im Weg ...

    anja

    P.S. Bin selber ein Nachbar, dem man ein 20 m * 1m Abstütz-Mauer samt unterirdischen Fundamenten ohne zu fragen aufs eigene Grundstück gebaut hat, von der Höhe OKF dieses Hauses und den zweifelhaften Abböschungen ja mal ganz zu schweigen. Wäre ein Fall fürs BA gewesen. Ist trotzdem ein schlechtes Verhältnis, hätte man auch den harten Weg einschlegen können.
     
  16. H.PF

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    Frage ist jetzt: was steht in der Befreiung dein? Kann die jetzt zurückgezogen werden vom Nachbarn wenn ihr nicht so baut wie er will?
     
  17. #17 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Einwilligung" allein dürfte wohl nicht ausreichen. Das Ganze müsste nach § 75 HBO als Baulast ins Baulastenverzeichnis eingetragen sein.

    Ist es das?

    Es wird aber keine Balkon gebaut, sondern eine Dachterrasse auf Grenzgarage.
    Die verliert dadurch Ihr Privileg auf der Grenze gebaut werden zu dürfen. Heilung nur über Baulast (s.o.)
     
  18. #18 tourer4778, 22.08.2011
    tourer4778

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    Also , um das etwas besser zu erklären. In seiner Einverständniserklärung stehen keine Auflagen. Wir dürfen unsere Terrasse bis an die Grenze bauen, mehr nicht. Es wurde nur mündlich besprochen, das wir einen Sichtschutz bauen und wie. Den kleinen Sichtschutz haben wir erst bei 3m abstand angebracht und auch nicht zu seinem Grundstück.
    Ich will bestimmt keinen streit mit meinem Nachbarn, aber es war halt vorher anders besprochen und nun kommt man sich vor, wie in einem Gefängnis ...
    Also wenn ich das jetzt richtig sehe, könnte ich einen abstand von 3m einhalten und dort sogar keinen Sichtschutz hinbauen, ohne ihn zu fragen.
    Wenn das so stimmen sollte, dann könnte ich ihm ja das klar machen und er überlegt sich das. Weil wenn das so kommen sollte, können wir seinen ganzen garten überblicken selbst mit 3m abstand.
     
  19. #19 tourer4778, 22.08.2011
    tourer4778

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    Nein, ist es leider nicht.
     
  20. #20 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das siehst Du falsch.

    Wenn Du eine Doppelgarage, die als Ganzes privilegiert ist (also mit einer Seite auf der Grenze steht) auch nur teilweise anders nutzt -wie z.B. mit einer Dachterrasse auch in 3m Abstand zur Grenze-, verliert die Garage das Privileg "darf auf der Grenze stehen".

    Du kommst aus der Nummer nur raus, wenn der Nachbar Dir eine Baulast unterschreibt. Spätestens da wird er aber seine Forderung nach Sichtschutz wieder stellen.
     
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