WDVS Altbau- Ausgleichen?

Diskutiere WDVS Altbau- Ausgleichen? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo ich spiele mit dem Gedanken an mein Haus ein WDVS azubringen zu lassen aus 80mm Mineralwolle mit Putzträgerschicht. Da das Haus aber aus...

  1. Hosche

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    Hallo
    ich spiele mit dem Gedanken an mein Haus ein WDVS azubringen zu lassen
    aus 80mm Mineralwolle mit Putzträgerschicht. Da das Haus aber aus den 20 Jahren ist, ist es dementschprechend auch krumm ich habe teilweise 3-4 cm Wellen drin . Wieviel kann man denn mit dem Kleber Ausgleichen ?
    MFG Hosche
     
  2. #2 Hundertwasser, 21.08.2011
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    Im Altbau läuft alles auf eine zusätzliche Dübelung hinaus, dann kannst du 2 cm ausgleichen. Aber du kannst ja beispielsweise mit einem Grundputz einen Ausgleich schaffen.

    Fraglich ist, ob du bei einem Haus aus den 20er Jahren mit 80 mm MiWo die EnEV einhältst. Hast du schon mal den U-Wert berechnen lassen?
     
  3. #3 Kuemmerling, 21.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    80 mm ? Nach EnEV ( Energieeinsparverordnung ) viel zu dünn ! Besser 160mm. Wie passt das ganze an den Fensterlaibungen und am Dachüberstand ?
    Hab das mal eben in der Gebäudetypologie nachgesehen : Demnach gehe ich mal davon aus, dass Ihr da eine alte massive Außenwand dämmen wollt.
    Die müsste einen U-Wert von ca. 1,7 W/m²K haben ( sehr schlecht )
    Mit 80 mm Mineralfaser WLG 035 ( Wärmeleitgruppe ) kommt Ihr da auf einen U-Wert von 0,35 W/m²K. ( schon besser )
    Mit 160 mm Mineralfaser WLG 035 ( Wärmeleitgruppe ) kommt Ihr da auf einen U-Wert von 0,19 W/m²K. ( wünschenswert )

    Es gibt übrigens auch WDVS-Systeme die auf der Außenwand mit Stellschrauben aufgeschraubt werden. Damit lassen sich solche Unebenheiten unter Umständen ausgleichen. Oder aber man macht eine Unterkonstrukton aus Latten, die dann entsprechend eingestellt werden und ausgleichen.
    Sozusagen Lattung, gefüllt mit Dämmstoff z. B. Wineralwolle, darüber Holzfaserplatten als zweite Dämmebene und Putzgrund.
     
  4. Hosche

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    Hallo,
    danke für die schnelle Antwort. Mit dem Grundputz wurde schon etwas geholt aber es ist halt immer noch etwas . Also sind als maximalwert 2 cm ?. Gedübelt wird sie auf jeden Fall . Weisst du denn Wielviel Dübel Pflicht sind bei einer 400-1200 Dämplatte. Wollte da 185mm lange Dübel Bestellen um Sicher zu gehen.

    MFG Hosche
     
  5. Hosche

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    Was mich noch interssiert ist. Wird bei dieser art eigentlich noch vor der Amierung etwas ausgeglichen ? Oder kommt direkt nur die Amierung?

    MFG Hosche
     
  6. #6 Kuemmerling, 21.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    :bau_1:Das ich nicht verstanden habe ! Allerdings, Eine Bewehrung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Gewebeeinlagen dienen lediglich der Rissbeschränkung an der Putzoberfläche. Mehr nicht !!
     
  7. Hosche

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    Ja ein soll schon etwas das Bild eines alten Hausen erhalten bleiben aber halt nicht gleich wie ein "Feldweg" aussehen.

    @ Kümmerling
    Wir müssen leider zu der 80 mm Variante greifen. Da der Daüberstand nicht mehr her gibt und es bei den Fenstern einfach nicht mehr aussieht. Wir wären jetzt bei einem Laibungsmass von 26 cm bei den Fenstern.Mit der 80mm Variante.

    Gruss Hosche
     
  8. #8 Kuemmerling, 21.08.2011
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  9. #9 Kuemmerling, 21.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Hab ich mir schon gedacht. Nicht zulässig !!! Aber, wo kein Richter .............. :D
     
  10. H.PF

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    Dachüberstände kann man ändern oder mit Blechverkleidungen abfangen...
     
  11. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das ist nicht gesagt.
    Wenn das Objekt z.B. denkmalgeschützt ist, greift die EnEV-Verpflichtung nicht.
    Und dann ist da noch der Wirtschaftlichkeitsvorbehalt. Müßte man vergleichend rechnen.
     
  12. #12 Kuemmerling, 21.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Jau ! Is klar ! Aber das muss man nicht gleich ans Kreuz schlagen. Dann wird die Sache hier aber zu umfangreich. ! :bounce:
     
  13. #13 Kuemmerling, 21.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Fummels an nem Denkmal rum, dann hast gleich den Schützer auf der Matte stehen ............... Genehmigungsverfahren, Befreiungsantrag ............. usw. Das ist sicher nicht hier gewollt ! Also bin ich von diesen Parametern erst gar nicht ausgegangen !! :motz

    Also - Unzulässig !!!
     
  14. Hosche

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    Nein das Haus steht natürlich nicht unter Denkmalschutz .
    @Kümmerling
    Unzulässig ? Klär mich mal auf !
     
  15. #15 Kuemmerling, 21.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Ich zitiere hier Auszüge aus der Verordnung
    zur Änderung der Energieeinsparverordnung2
    Vom 29. April 2009 und stelle nur mein Ergebnis zu dem hier besprochenen Thema vor. Diese darstellung erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

    <
    Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9)
    Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
    1 Außenwände
    Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände
    a) ersetzt, erstmalig eingebaut
    oder in der Weise erneuert werden, dass
    b) Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Ver-schalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden,
    c) Dämmschichten eingebaut werden oder
    d) bei einer bestehenden Wand mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten größer 0,9 W/(m²•K) der Außenputz erneuert wird,
    sind die jeweiligen Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach Tabelle 1 Zei-le 1 einzuhalten. Bei einer Kerndämmung von mehrschaligem Mauerwerk gemäß Buch-stabe c gilt die Anforderung als erfüllt, wenn der bestehende Hohlraum zwischen den Schalen vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt wird. Beim Einbau von innenraum-seitigen Dämmschichten gemäß Buchstabe c gelten die Anforderungen des Satzes 1 als erfüllt, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient des entstehenden Wandaufbaus 0,35 W/(m²•K) nicht überschreitet. Werden bei Außenwänden in Sichtfachwerk-bauweise, die der Schlagregenbeanspruchungsgruppe I nach DIN 4108-3 : 2001-06 zuzuordnen sind und in besonders geschützten Lagen liegen, Maßnahmen gemäß Buchstabe a, c oder d durchgeführt, gelten die Anforderungen gemäß Satz 1 als er-füllt, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient des entstehenden Wandaufbaus 0,84 W/(m²•K) nicht überschreitet; im Übrigen gelten bei Wänden in Sichtfachwerk-bauweise die Anforderungen nach Satz 1 nur in Fällen von Maßnahmen nach Buchstabe b. Werden Maßnahmen nach Satz 1 ausgeführt und ist die Dämm-schichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Tech-nik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleit-fähigkeit λ = 0,040 W/(m•K)) eingebaut wird. >

    Die zugehörige Tabelle gibt für < Wohngebäude und Zo-nen von Nichtwohnge-bäuden mit Innentem-peraturen > 19°C > einen U-Wert von 0,24 W/m²K vor.

    Damit wären 80mm zu wenig. Alternativ kann man natürlich auch das ganze Gebäude durchrechnen. Das macht dann Sinn, wenn bereits Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind oder insgesamt energetisch saniert wird. Dann kann man nach den Vorgaben der EnEV über die Gesamtbilanzierung eine entsprechende Legalisierung erreichen, wenn die entsprechenden Parameter eingehalten werden.
    Aber das führt hier sicher viel zu weit für's erste.
     
  16. Hosche

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    Okay das ist ja schonmal eine gute Info . Ich werde das ganze dann nochmals mit meinem Energieberater absprechen. Bevor ich hier doch voreilig handele .

    Vielen Dank MFG Hosche
     
  17. #17 Kuemmerling, 21.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Würde ich empfehlen, der sollte das Gebäude ja kennen ! :28:
     
  18. #18 Kuemmerling, 21.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Ich hoffe, dass ist ein Architekt oder Bauingenieur ! Wenigstens sollte er aber Gebäudeenergieberater HWK sein. :think
     
  19. R.B.

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    hmmm...ein Maurer der planlos ein WDVS an die Wand klatscht, da dürften die 80mm wohl das geringste Problem sein. :D

    Gruß
    Ralf
     
  20. #20 Kuemmerling, 22.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Entmutige Ihn doch nicht gleich so ! :mauer Vielleicht ham wa ja dann demnächst nen neuen Beitrag vom Maurer ! :mega_lol:
     
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WDVS Altbau- Ausgleichen?

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