Wohnung in Stahlhalle

Diskutiere Wohnung in Stahlhalle im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag liebe Freunde, ich nutze derzeit eine Stahlhalle gewerblich und möchte im hinteren Teil eine Wohnung für mich schaffen, damit ich...

  1. #1 ickbinicke, 22.08.2011
    ickbinicke

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    Guten Tag liebe Freunde,

    ich nutze derzeit eine Stahlhalle gewerblich und möchte im hinteren Teil eine Wohnung für mich schaffen, damit ich über die Woche nicht pendeln muss.

    Welchen Wandaufbau sollte ich wählen? Die Halle hat einen durchgehenden 30cm Betonboden.

    Hatte zuerst die Idee mit Neopor-Bausteinen eine Massivwand zu errichten (ein komplettes rechteck, da die Halle nur von innen mit Styropor gedämmt ist).

    Eigentlich müsste man doch auch eine Trockenbauwand mit OSB Platten erstellen können? (Welche Dämmstärke braucht man dann da?)

    Hat noch wer eine Idee? Was muss noch beachtet werden (Dämmung,Dampfsperre???)

    Gruss
     
  2. Dingo

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    Rechtliche Rahmenbedingungen sind abgeklärt?
    Industriegebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet?

    Gemischte Einheiten in einem Hallenkomplex (Wohnen, Lagerung, Produktion) erfordern auch für die Innengestaltung besondere Beachtung von baurechtlichen Vorschriften.
     
  3. #3 Schwarz, 22.08.2011
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    guten morgen,

    das klingt verdächtig nach einer genehmigungspflichtigen (!) "nutzungsänderung". hier ist ein geeigneter entwurfsverfasser (architekt, ingenieur) einzuschalten, der eine überprüfung auf die folgenden punkte hin durchführt

    - genehmigungsfähigkeit (betreiberwohnung als stichwort)
    - statik, bauphysik (wärmeschutz, energie, ggf. schallschutz)
    - brandschutz
    - entwässerungsmöglichkeiten, etc.
    - (versicherungsrechtliche aspekte bei mischnutzung)

    dies nur als erste stichworte.

    die gemachte beschreibung klingt nach "ich fummel das mal selbst."

    nee nee, so einfach ist das nicht.

    schwarz

    p.s.: prinzipiell ist so was natürlich innerhalb der rechtlichen gegebenheiten möglich. haben wir vor jahren auch mal gemacht, war aber bautechnisch beim damaligen objekt nicht so ohne, da ein zweigeschossiger teil integriert werden musste.
     
  4. #4 Kuemmerling, 22.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Hm, ob der jetzt nach der Wandstärke gefragt hat ?? Kann mich aber auch verlesen haben. Wenn dem So ist, würde ich den Aufbau mit einer Trockenbauwand wählen. Also, Holzrahmenbau, weil ich denke, die ganze Sache braucht ja auch einen oberen Abschluss ( Deckel drauf ).
    Aufbau von Innen nach Außen - 12,5mm GK-Bauplatten bzw. 2*12,5mm GK-Bauplatten wenn gefliest werden soll. Lattung mit Mineralwollfüllung 6,0cm als Installationsebene für Entwässerung und Elektro. OSB-Platte sauber abgeklebt als aussteifende und dampfhemmende Ebende, Rahmenkonstruktion 12,0 cm mit Mineralwollfüllung, eventuell als dampfdiffusionsoffener Abschluss ne Holzweichfaserplatte, kommt auf die Fassadenbekleidung an. Da gibt es jetzt alle möglichen Konstruktionen....... Holzschalung, Putz, Vertäfelungen, GK-Platten ...................

    Also, Wandaufbau ca. 20,0 cm. Richtig gut gedämmt.

    Aber da muss natürlich auch noch was in die Decke und auf den Boden.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    hat er?
    egal.
    was hilft ein fragmentarischer beschrieb, ohne die rahmenbedingungen
    zu kennen?
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Wunderbar, jetzt kann er ja gleich loslegen. :mauer

    Wenn das Leben nur so einfach wäre.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 bluecher, 22.08.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    beachte das barackenklima!
    denn dahin bewegst du dich unaufhaltsam!! (siehe oben)
    also! bedenke den sommer und alles andere geschriebene ...
     
  8. #8 Kuemmerling, 22.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Nun, danach wurde nicht gefragt !

    Dann nämlich haben wir hier eine regelrechte Planungsaufgabe zu lösen. Das wird dann aber - sagen wir " lebendig " ........... :yikes:D
    Wie z. B. ist die Halle genutzt, was sagt der Brandschutz, Lüftungstechnik, Schallschutz usw. Die genehmigungsrechtlichen Dinge ....... gar nicht auszudenken !
     
  9. #9 Kuemmerling, 22.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Und überhaupt ! Warum mietest Dir nicht ne Wohnung in der Nähe ??
    Spart ne Menge Ärger ! ! :think ! Oder nimmst ein Thermozelt mit ! ? :mega_lol:
     
  10. #10 saarplaner, 22.08.2011
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Das zu wissen ist aber unentbehrlich für die Beantwortung der Frage.

    Was hilft es dem TE wenn er dank deiner Beschreibung jetzt loszimmert, Besuch von der Gewerbeaufsicht, Brandschau, Bauamt,... sonstigen Stellen bekommt und die ganze Choose wieder rückbauen muss (Gebühren nicht vergessen)?

    Die Hinweise von Dingo und Schwarz, usw. waren klar und eindeutig!

    So geht man die Sache an, so und nicht anders!

    Man muss Laien auch manchmal in die richtige Richtung bringen!

    Das was du machst ist, vorsichtig ausgedrückt, fahrlässig!
     
  11. #11 Kuemmerling, 22.08.2011
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    Mängel gibt es nicht, nur unbequeme Bauherren.
    Ich sollte also nicht so viel voraussetzen ? Jemand frang nach ner Wand, dann muss er doch schon vieles vorher abgeklärt haben ! ! !
    Unterstelle ich mal ........ ! ?

    Hm, ............ nehme den Hinweis aber auf, denn man muss ja immer mit den unmögligsten Unmöglichkeiten rechnen. :o
    - Sehe ich ja jeden Tag auf meinen Baustellen ............... :bierchen:
     
  12. #12 bluecher, 23.08.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    deine sendungsbewußstsein führt zur allbekannten geschwätzigkeit ...
    mündige bürger sollten fragen können!?
     
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