Schlussrechnung als Überraschung, wie kann man sich wehren...

Diskutiere Schlussrechnung als Überraschung, wie kann man sich wehren... im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; :frust:frust:boxingFreue mich, dass da Laien bischen Licht in die Bauproblematik bekommen können, deswegen interssieren mich Ihre Ansichte, was...

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  1. ENDY

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    :frust:frust:boxingFreue mich, dass da Laien bischen Licht in die Bauproblematik bekommen können, deswegen interssieren mich Ihre Ansichte, was tun...

    Unser Neubau mit kalkuriertem Festpreis ist jetzt fertig.

    Einzelne Bauschritte haben wir vertragsgemäß innerhalb von 7-tägigen Frist bezahlt, je nach Baufortschritt. Nach unserem Umzug ins neue EFH kam von der Baufirma Schlussrechnung.

    ÜBERRASCHUNG.

    Es werden über 30000 Euro Nachzahlung gewünscht!!! In dieser letzten Auflistung ist jede Position, jeder Bauschritt um ein Paar Hundert, einige sogar um ganze 5000-6000 Euro plötzlich teuerer!

    Bei Auswahl der Bodenbeläge, Sanitär, Türe usw. haben wir uns strikt an verträglichen Preisen gehalten, einiges haben wir um ein Paar hundert Euro überschritten, das bin ich mir bewusst und ist auch bekannt. Aber KEINE Zehntausende!
    (Verstehe nicht, warum soll z.B. Heizung plötzlich um fast 5000E mehr kosten, wir haben genau die eingeplante bekommen usw. usw.)

    Firma verlangt diese Nachzahlung wieder in 7 tägigen Frist, sonst verfällt angeblich unser Nachlass.

    Aufpreis mit Zehntausenden benötigt aber doch Erklärung, oder? Was würdet ihr machen, wie kann ich mich jetzt wehren, wer kann mir mit dieser Schlußrechnung, außer teurem RA helfen? Wie erfahre ich, ob die Schlussrechnung gerechtfertig ist, oder ob das Abzocke Aktivität ist?

    :boxing
     
  2. #2 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier wirst Du das nicht erfahren können, denn wir kennen weder deinen Vertrag, noch kennen wir die Baubeschreibung.

    Da hilft wohl nur der teure Rechtsanwalt.
     
  3. #3 RMartin, 22.08.2011
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    Wenn vom Vertrag abgewichen wird, dann muss das normalerweise offiziell gehandhabt werden.
    Mehrkosten sind eine solche Abweichung. Hier hätte der Auftragnehmer also mal schriftlich was anmelden müssen mit entspr. Begründung.

    Somit hier freundlich auffordern den zusätzlich zum Vertragspreis geforderten Betrag zu belegen. (Wenn nicht in der Vergangenheit entspr. Schriftverkehr geführt wurde.)
     
  4. ENDY

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    meint ihr also, soll mich auf Streit vorbereiten...

    habe keine Auskunft bekommen, dass sich z.B. Heizungpreis ändern sollte, dass sich Rollospreise, Bodenarbeitenpreise, Zimmermannpreise ändern sollten.

    Alles, der ganze Vertragspreis war von der Baufirma mit Genauigkeit auf Zent gerechnet. Änderungen bei einigen Rechnungen (z.B. Presiüberschreittung bei Sanitär) habe ich unterschrieben und waren auch bekannt. Aber: KEINE Zehntausende. Baufirma mit langen Tradition kann sich eigentlich bei Preisberechnung doch nicht um 30000Euro verrechnen, hauptsächlich wenn die Presivorschlag mit genauigkeit auf Zent machen können.
     
  5. #5 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was ist das für ein Nachlass? Wurde bei Vertragsabschluss gesagt:

    "Wenn ihr jetzt unterschreibt, gibts einen Nachlass von XY €uro" oder wie muss man sich das vorstellen ?
     
  6. Julius

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    Du wirfts hier mit Fachbegriffen wild um Dich und man hat nicht den Eindruck, daß Du sie alle korrekt verwendest.
    Sprich - wir verstehen noch nicht einmal die Vertragsgrundlage!

    Wenn Du vom Forum mehr erwartest als den - richtigen - Hinweis, zum Fachanwalt zu gehen (wie kommst Du übrigens auf teuer? Im Vergleich zu der Nachfoerderung dürfte der recht preiswert sein...), brauchen wir UMFASSENDE und GENAUE Angaben!

    Zuerst einmal Rechtsbeziehung ("wer baut mit wem?").
    Festpreis (wirklich ein solcher?) oder Preisvorschlag (was soll das sein?) oder Preisberechnung (was meinst Du damit?)?
     
  7. #7 saarplaner, 22.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 22.08.2011
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    Was ist denn ein kalkulierter Festpreis?

    Wo ist der Unterschied ob ein Angebot auf Euro oder Cent lautet?

    Was steht denn im Vertrag?

    Ich schliesse mich Baufuchs an, da wird wohl nur der RA helfen können (wir kennen deinen Vertrag nicht, kennen deine Konstellation mit der Firma nicht (GU, GÜ, BT), usw..

    RMartin gab aber ein paar gute Hinweise, die zu überprüfen sind.

    Aber ohne eigenen Sachverstand, wirst du das kaum stemmen können.

    -Julius war mal wieder schneller-
    Ich lasse es aber trotzdem stehen :motz
     
  8. ENDY

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    Gebaut habe ich, Bauherr (private Person). Mit dem Bau unseres EFH-es habe ich eine Baufirma beauftragt, die ganze Arbeiten durchführt oder andere Subunternehmern beauftragen wird (schlüsselfertiges Bauen).
    Die Baubeschreubung wurde von Baufirma ganz ausführlich gemacht, für jede Einzelheit, für jede Arbeit. So ergab sich Endpreis. In der Baubeschreibungs steht auch, dass wir Nachlass auf den Gesamtpreis in der Höhe von 4,00% bekommen, wenn wir alle Rechnungen innrehalb von 7 tägigen Frist nach Rechnungsaufstellung bezahlen. Rechnungen kamen baufortschrittweise, wir haben alle innerhalb von 7 tage auch bezahlt. Und jetzt kam Schlußrechnung, wo Preis für fast JEDE Position der Baubeschreibung DEUTLICH überschritten ist und wir sollten über 30000E nachzahlen. Wieder innerhalb von 7 tage. Über Presierhöhungen wurde ich während der Baufase NICHT informiert...
     
  9. Julius

    Julius

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    Wer hat die Planung gemacht? Auch jene Baufirma (bzw. Dritter in deren Auftrag, nicht in Eurem)?

    Wie kommst Du darauf, daß es sich um ein Festpreisangebot handeln soll?
    Wie lautet die EXAKTE Formulierung im Vertrag?

    Sind die Preismehrungen durch Massenmehrungen (andere Menge verbaut als veranschlagt) oder höhere Einheitspreise (höherer Preis pro Stück, kg, m etc.) entstanden?
     
  10. #10 ManfredH, 22.08.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das würde ich als Skonto ansehen, aber nicht als Nachlass.
    Und ich würde einen solchen Zahlungs"vorschlag" in einem Angebot erwarten, und nicht in einer Baubeschreibung.
     
  11. ENDY

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    Planung hat die selbe Baufirma gemacht. Firma hat lange Tradition in der Region, kein Anfänger. Die selbe Baufirma hat alle Arbeiten auch entweder durchgeführt oder andere Subunternehmern organisiert, damit alles klappt.
    Ich habe von der Baufirma schriftliche Bestätigung bekommen, dass das haus XY-tsd. Euro kosten wird, was ich auch für die Bank gebraucht habe und dann ausführliche Baubeschreibung. Preis in der Baubeschreibung stimmt mit der ursprünglichen Bestätigung überein.
    Am Bau hat sich NICHTS geändert - ALLES wurde nach geplanten Massen und Plänen gebaut. Alles entspricht dem Plan.
    ich verstehe die Mehrkosten für einzelne Einheitspreise nicht. Wie erwähnt, fast jede Position in Baubeschreibung ist in Schlußrechnung überschritten, einige sogar DEUTLICH.
     
  12. #12 Manfred Abt, 22.08.2011
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    Du hast von den Fachleuten hier einige Hinweise bekommen, woran es haken könnte.

    Aus der Art, wie du deine Antworten gibst ist aber erkennbar, dass du den tatsächlichen und entscheidenden Sachverhalt hier nicht vermitteln kannst. Wir haben wohl alle das Gefühl, dass wir - sofern wir den Original-Vertragstext lesen würden, dir erst mal die Augen öffnen müssten.

    Anwalt wird wohl der beste Weg für dich sein, nimm aber alle Unterlagen mit.
     
  13. Zinken

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    Lass Dir doch die einzelnen Rechnungen vom Bauträger zeigen. Dann kannst nachvollziehen was da warum berechnet wird. Wenn er es nicht nachweisen kann, brauchst eh nen Anwalt.

    Unsere Schlussrechnung war ca.9000€ höher wie erwartet.
    Bei den Nachforschungen (Anstoß kam dann aber von mir) ist rausgekommen, dass der BT die Fliesenarbeiten, die ich wie im Angebot (schriftlich) vereinbart mit dem Fliesenleger direkt verrechnet haben nochmals vom Fliesenleger berechnet bekommen hat und an mich weitergeleitet wurden.
    Setzt Dich in Ruhe mit dem BT zusammen uns geh die ganzen Positionen nochmals durch. Wenn die Erhöhung berechtigt ist kann er Dir es auch bestimmt erklären.
     
  14. #14 Manfred Abt, 22.08.2011
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    Mr. Lean Experte: selten so einen Blödsinn gelesen!
     
  15. #15 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

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    @Manfred

    Volle Zustimmung.
     
  16. #16 saarplaner, 22.08.2011
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    @zinken

    Keine Begrifflichkeiten durcheinander werfen!

    GÜ ist kein BT! Und umgekehrt!

    Manfred hat das wunderbar zusammen gefasst!

    Den selben Eindruck habe ich nämlich leider auch!

    Also schnellstens RA!
     
  17. Zinken

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    Wenn Du es nicht glaubst komm vorbei und schaus Dir einfach an.

    Schön dass du mich immer beim Beruf nennst und nicht beim Username.
    Lean gefällt Dir, oder?
    Weisst auch was das ist?
     
  18. #18 bluebohne, 22.08.2011
    bluebohne

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    @ Manfred & Baufuchs

    Was ist an der Antwort vom Zinken so blöd?

    Wenn das Bauunternehmen die Preise anhebt muss es dies ja auch begründen können oder?

    Und so wie ich die Ursprüngliche Fragestellung lese ist das nicht der Fall
     
  19. Zinken

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    hi saarplaner,
    Dann erklärs richtig!
    Und mach die Begrifflichkeiten klar

    Bin bestimmt nicht der einzige de es durcheinander wirft.
     
  20. #20 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Klar wird der BU das begründen, davon kannst Du mal ausgehen.

    Und ENDY, der uns hier nicht mal die Ausgangslage eindeutig schildern kann, ist genau der, der dann auf Augenhöhe mit dem BU verhandelt.:mauer

    Isofern ist der Tipp von Zinken Unsinn.

    Einzig richtige Vorgehensweise:

    Rechtsanwalt.
     
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