Vertrag vom Rechtsanwalt prüfen lasssen?

Diskutiere Vertrag vom Rechtsanwalt prüfen lasssen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ! Wir werden bald die Aufstockung unseres Hauses durch eine Firma vornehmen lassen. Das Festpreis-Angebot, sowie einen Bau-Auftrag, in dem...

  1. #1 Vera1969, 10.02.2005
    Vera1969

    Vera1969 Gast

    Hallo !
    Wir werden bald die Aufstockung unseres Hauses durch eine Firma vornehmen lassen. Das Festpreis-Angebot, sowie einen Bau-Auftrag, in dem alle Einzelheiten stehen, die wir zusätzlich haben wollen bzw. aus dem Festpreis-Angebot raus lassen wollen, haben wir unterschrieben. Die Vertragsbedingungen sind noch nicht unterschrieben und das Leistungsverzeichnis haben wir auch noch hier. Ist es sinnvoll die Vertragsbedingungen von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und wie teuer kommt das ungefähr? Auf was sollte man hier zusätzlich achten? Herzlichen Dank !
     
  2. #2 Baufuchs, 10.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bauauftrag

    schon unterschrieben.... Lv noch hier..... Vertragsbedingungen noch nicht unterschrieben.... was ist das denn ?????? :mauer
    Wer soll da prüfen. Auftrag ist doch schon erteilt.
     
  3. #3 Vera1969, 10.02.2005
    Vera1969

    Vera1969 Gast

    Auf dem Bau-Auftrag ist nur der Festpreis lt. Angebot und die Einzelheiten, die wir dazu nehmen aufgeführt. Da kann ein RA doch auch ncihts überprüfen. Ich dachte, der RA sollte die Vertragsbedingungen überprüfen, die wir erst nachgereicht bekommen.
     
  4. #4 Baufuchs, 10.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie

    der Name BAUAUFTRAG schon sagt, haben Sie dem Unternehmer den Auftrag zur Ausführung bereits erteilt, denn unterschrieben haben Sie ja bereits. Oder sehen Sie das anders? Eine etwas seltsame Konstruktion : Auftrag erteilt/LV liegt noch bei Ihnen/Vertragsbedingungen bekommen Sie noch zugeschickt......
    Rat: Alle Unterlagen zusammenstellen und sofort zum Anwalt. Auch wenns kostet (Stundensatz 120-200 €). Spart u.U. ein Vielfaches an Geld. (und Ärger)
     
  5. #5 Vera1969, 10.02.2005
    Vera1969

    Vera1969 Gast

    den Bau-Auftrag haben wir unterschrieben, da uns die Firma kostenmäßig und leistungsmäßig zusagt. Der Verkäufer muss den Kaufvertrag mit dem Festpreis-Angebot nun noch zur Firma geben und überprüfen lassen, ob die firma mit dieser Kalkulation für uns bauen kann. Das LV haben wir aus Zeitgründen noch nciht unterschrieben und zum genauen Durchlesen einbehalten. Die Rahmenbedingungen haben wir ja noch nicht unterschrieben und Kleingedrucktes auch nicht.
     
  6. #6 lakra-man, 10.02.2005
    Zuletzt bearbeitet: 11.02.2005
    lakra-man

    lakra-man

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    Noch mal ein "Fuchs"

    Recht naiv, oder?
    .
    Ein bisschen Unterschrift beim Standesamt, ohne das "Kleingedruckte". Sorry, ich kann's einfach nicht glauben.
    .
     
  7. #7 Baufuchs, 11.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Also

    zusammengefasst:
    "Verkäufer" ermittelt Baukosten, erstellt Leistungsverzeichnis, lässt Sie einen Bauauftrag unterschreiben. Verkäufer weiss zu dem Zeitpunkt zu dem Sie unterschreiben gar nicht, ob sein "Brötchengeber" zu diesem Preis überhaupt bauen kann (oder will). Kommt Ihnen dass nicht selbst etwas eigenartig vor?
    Solche grundlegenden Dinge sind vor Unterschrift zu klären!
    Nochmal: Lassen Sie das gesamte "Vertragswerk" schnellstens von einem Anwalt überprüfen. :deal Ich fürchte, sonst werden wir hier später noch eine Menge von Ihnen lesen.
     
  8. mls

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    die prüfung kann auch zu e. scheinsicherheit führen: ausführungsdetails sind seltenst ausführlich geregelt/beschrieben - "selbstverständlichkeiten" werden selbstverständlich suboptimal ausgeführt - u.u. vertragskonform...
     
  9. #9 Baufuchs, 11.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei

    dieser Vertragskonstruktion und dem beschriebenen bisherigen Verlauf erscheint mir zunächst die rechtliche Prüfung/Risikobewertung vorrangig.
    (Was ja auch die Ausgangsfrage war)
    Zweifelsfrei ist der Bauherr gut beraten, Vertrag u. Leistunsgbeschreibung von einem techn. Fachmann (Architekt) prüfen zu lassen. Hoffentl. scheut der Bauherr nicht die damit verbundenen Kosten.
    In deisem Zusammenhang die Frage an den Bauherren: Wer hat die Pläne für die Baumaßnahme erstellt? Gab es eine Ausschreibung? Auf welcher Grundlage wurde das Angebot erstellt?
     
  10. #10 Vera1969, 11.02.2005
    Vera1969

    Vera1969 Gast

    Den Bauplan hat uns ein unabhängiger Architekt erstellt.
    Wir haben mit diversen Leuten gesprochen, die auch mit dieser Firma gebaut haben und bei allen lief es nach dem gleichen Schema ab und alles war sehr zufrieden mit dme Ablauf und der Bauausführung. !
     
  11. sepp

    sepp

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    wieder mal am falschen ende gespart.
    hätten sie den architekten bauftragt, das lv und die vergabe abzuwickeln bzw. abzugleichen gäb´s keine diskussionen.
     
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