Änderung B-Plan 1989 beschlossen, 1990 veröffentlicht, welch BauNVO

Diskutiere Änderung B-Plan 1989 beschlossen, 1990 veröffentlicht, welch BauNVO im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ein vereinfachte Änderung (gem. §13 BauGB) eines Bebauungsplans wurde am 12.06.1989 als Satzung beschlossen und am 12.09.1990 veröffentlicht....

  1. #1 mastehr, 22.08.2011
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    Ein vereinfachte Änderung (gem. §13 BauGB) eines Bebauungsplans wurde am 12.06.1989 als Satzung beschlossen und am 12.09.1990 veröffentlicht.

    Welche BauNVO gilt jetzt für das Baugebiet?
     
  2. #2 mastehr, 23.08.2011
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    Noch ein paar mehr Details und eine Korrektur:

    12. Juni 1989:
    Aufstellung der Änderung wurde beschlossen
    Änderung ist gemäß §13 BauGB als Satzung beschlossen worden

    16. Mai 1990:
    Bekanntmachung im Amtsblatt

    Die Änderung wurde am 12. September 1990 von der Gemeinde abgestempelt, das Planungsbüro hat die Änderung am 30. März 1989 bearbeitet.

    Welche BauNVO trifft dann zu?
     
  3. #3 Der Bauberater, 23.08.2011
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    Es kommt jetzt darauf an, wann der ursprüngliche B-Plan in Kraft getreten ist (Datum der Rechtskraft). War das vor dem 23.01.1990, dann gilt die 1977er BauNVO. Ist bei der Änderung am 12.09.1990 beschlossen worden, dass die aktuelle BauNVO gilt, dann gilt die 90er. Gibt es die "Gleitklausel" nicht, dann gilt nach wie vor die 77er.
    Bei einfachen Änderungen muss es beschlossen werden, bei großen Änderungen (wie z.B. grundzüge der Planung) wird automatisch auf die "Neue" umgestellt.
     
  4. #4 mastehr, 23.08.2011
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    Da die anderen Häuser um 1970 gebaut wurden, würde ich davon ausgehen, dass der ursprüngliche B-Plan aus dieser Zeit stammt.


    Die Änderung wurde am 12.09.1990 abgestempelt, aber schon am 12.06.1989 vom Rat in einer Sitzung beschlossen. Was zählt denn als Beschlussdatum? Und was hat sich in den 15 Monaten zwischen dem 12.06.1989 und 12.09.1990 abgespielt?

    So wie ich es sehe, wurde nur ein kleiner Bereich aus der ursprünglichen B-Planung herausgenommen, warum auch immer. Bei dem herausgenommenen Bereich handelt es sich um Straßenfläche ohne die anliegenden Grundstücke und einen Spielplatz, der direkt an mein Grundstück anschließt.
     
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