Höhenunterschied Balkon Wohnbereich

Diskutiere Höhenunterschied Balkon Wohnbereich im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, kennt jemand die Vorschriften zu Schwellenhöhen zwischen Balkon und Wohnbereich ... wohlgemerkt Balkon und nicht Terrasse. Der Balkon...

  1. Imo21

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    hallo,

    kennt jemand die Vorschriften zu Schwellenhöhen zwischen Balkon und Wohnbereich ... wohlgemerkt Balkon und nicht Terrasse.

    Der Balkon steht auf einer Stahlkonstruktion, ans Haus angeflangt und ist mit Dielen, also wasserdurchlässig belegt.

    Das Problem ist, der Balkon ist mit der finalen Belegung der Dielen höher als das Niveau im Wohnbereich. Sprich wenn ich vom Balkon ins Wohnzimmer gehe, dann geht es ca 5 cm nach unten. Ergo, wenn ich vom Wohnzimmer auf den Balkon gehe, dann gehts 5 cm nach oben.

    Entspricht das den Vorschriften?

    Vielen Dank für euren Rat!
     
  2. #2 planfix, 23.08.2011
    planfix

    planfix Gast

    ich würde meinen: keine wasserführende schicht, keine vorschrift.
    obs sinn macht ist ne andere sache.
    warum fragst du? was ist vereinbart, ... was wurde gewünscht?
     
  3. Imo21

    Imo21

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    Gewünscht war das zumindest ein Schwellenunterschied von 5 cm besteht, und zwar in die andere Richtung. Der Grund ist, dass im Winter bei Schneeschmelze das Wasser nicht gleich beim öffnen der Balkontüre ins Wohnzimmer läuft. Dieses wurde unsereseits nicht als Voraussetzung gefordert, wir setzten dies aber als bautechnische Vorgabe vorraus.
     
  4. Julius

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    Tja, falsch gedacht.

    Aber frag doch mal den Planer, was er sich bei der Stufe in "Gegenrichtung" gedacht hat!
     
  5. #5 planfix, 23.08.2011
    planfix

    planfix Gast

    1. wer hats geplant?
    2. wer hats beauftragt?
    3. wer hats so abgenommen?

    4. mängel kann man rügen.
    5. stahlkontruktionen sind durchaus änderbar.
     
  6. Imo21

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    Haus wurde mit bereits geplanten Balkon gekauft. Heisst Konstruktion an den Schlosser wurde durch den BT angewiesen.
    Abgenommen haben wir noch nichts, was auch gut so ist und wir dies als Mangel zurückgewiesen haben. Und zudem der Bauträger noch in der Beweispflicht ist.

    Jetzt geht die Diskussion mit dem BT los, welcher behauptet das dies normal sei und den Anforderungen entspricht. Dafür wollten wir uns einfach sicher sein wie wir argumentieren können, was natürlich falls es gesetzlichen Auflagen gäbe, helfen würde.
     
  7. Paul99

    Paul99

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    Guten Morgen,

    also ich musste meinem Architekten gerade unterschreiben, dass wir absichtlich gegen irgendeine DIN verstoßen, die irgendwie besagt, das es da einen Höhenunterschied geben muss --> eben wg. solcher Dinge wie die Schneeschmelze.

    Wir wollten diese Kante nämlich nicht haben. Auf jeden Fall scheint es nach der Auffassung meines Architekten bei Dir nicht korrekt zu sein.

    Gruß
    Paul
     
  8. Imo21

    Imo21

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    Danke Paul, das ist auch unser Verständnis. Kennst du zufällig die DIN Vorschrift, oder kannst es ausfindig machen?

    Danke und Gruß
     
  9. #9 Gast23627, 24.08.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Din 18195

    @ Imo 21 (heißen Sie so?)

    Diese DIN betrifft Sie jedoch nicht, da Sie ja keine wasserführende Ebene vor der Balkontür haben.

    "Der Balkon steht auf einer Stahlkonstruktion, ans Haus angeflangt und ist mit Dielen, also wasserdurchlässig belegt."

    Eine "Vorschrift" die Ihr (5 cm) Problem beschreibt gibt es nicht, es muss halt funktionieren. Auch denke ich, ist ja noch ein Fensterrahmen zwischen diesen beiden Ebenen...

    @ Paul
    Richtig, Unterschrift ist erforderlich wenn DIN nicht eingehalten ist.

    Die Antwort des Architekten stammt wohl vom "Hörensagen"...

    Um diese DIN geht`s
     
  10. Imo21

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    Herr Schrage, danke für die Antwort und beigefügten Auszug der DIN, welcher in der Tat nicht auf unser Problem anwendbar ist.

    Das Niveau des Balkonbelags ist in Höhe des Türrahmens, deshalb sind unsere Bedenken. Heisst, Balkonbelagshöhe und Unterkante Türrahmen sind eben und die Wohnebene (Parkett) ist 5 cm tiefer.

    Bemerkung zu "das es irgendwie funktionieren muß". Das kennen wir schon zu genüge, was aber nicht ausreicht, denn man muß auch mittel- und langfristig denken und ausführen.

    Gruß
    Wolfgang
     
  11. Paul99

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    genau, ich habe noch mal nachgeschaut, er bezieht sich auf genau diese DIN, ist aber auch ein klassischer Balkon.

    Das mit dem "Hörensagen" habe ich jetzt nicht verstanden, wenn sich das auf mich bezog.

    Gruß
    Paul
     
  12. Julius

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    Nein, muß man eben nicht! Und es reicht aus (zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung).

    Wenn Dir das so wichtig ist (was man ja verstehen kann), mußt Du eben eine
    andere Ausführung bestellen und bezahlen!
    Aus, die Maus...

    Du suchst doch nur eine Handhabe, um das kostenfrei geändert zu bekommen. Die gibts in dem Fall aber offenbar nicht.
    Im Gegenteil - andere Käufer wären froh, daß es nur eine Stufe ist und nicht der Balkon auf gleicher Ebene wie der Innenboden liegt oder gar noch tiefer!
    Schließlich ist die Tür innen angeschlagen.
     
  13. #13 Gast23627, 24.08.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Ein Foto wäre Ideal

    Hallo Wolfgang,

    machen Sie doch ein paar Fotos und stellen diese hier ein, dann fällt eine Antwort viel leichter.

    Mit "irgendwie funktionieren" meine ich natürlich es darf keine Gefahrenstelle bzw. Stolperkante mit der man/frau nicht rechnet, vorhanden sein.

    So ohne genaue Kenntnis der Sache, jedoch gemäß Ihrer Beschreibung sehe ich in den 5 cm Höhenunterschied jedoch keine Gefahrenstelle, da der Fensterrahmen so oder so überstiegen oder überwunden werden muß.

    Gruß
     
  14. #14 Gast23627, 24.08.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    @Paul

    Ich meinte damit Ihren Bericht an den Architekten, der dann nach "Hörensagen" geurteilt hat.
    Wenn dieser jedoch die Sachlage genau kannte, hat er keine Ahnung...

    Gruß
     
  15. archi3

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    Dielen keine wasserführende Schicht?

    Dem Grunde scheint das so, aber:
    Es geht m.E. nicht alleine um die wasserführende Schicht im Hinblick auf eine Abdichtung.
    Schneeschmelze und Regen ist es egal, ob eine Abdichtung drunter ist oder nicht, wenn die Brühe nach innen läuft.

    Wie wäre es bei einem Balkon als Stahlbetonplatte, mit Abdichtung und
    - aufgeständerten Natursteinplatten (z.B. Stelzlager, Fugenbreite 5 mm) oder
    - Lagerhölzern und Holzbrettern?

    Da ist die Abdichtung ja nicht die wasserführende Schicht, sondern OK Belag.

    Ich würde Holzbretter mit schmalen Fugen von 5-10 mm schon als wasserführende Schicht ansehen, denn evtl. liegt da z.B. Laub, angefrorener Schnee, etc., auch wenn keine Abdichtung drunter ist.

    Und selbst die Flachdachrichtlinien (10.3) fordern 50 mm Anschlusshöhe, "... wenn zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist. ..."

    Aussen höher als innen geht m.E. gar nicht!
     
  16. Imo21

    Imo21

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    Genau das ist der Punkt Archi3! Das geht garnicht. Ich werde es nun mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren und auf die DIN verweisen.

    Auch das mit der Stoplerfalle geht meines erachtens nicht als Begründung, denn mit jeder Balkontüre gibt es eine Stolperfalle durch den vorhandenen Türrahmen - egal ob nach außen oder innen, der ist immer da.

    Noch eine Bemerkung zum Kommentar von Hr. Julius vom 24.8.2011. Denke mit Aussagen wie - neu bestellen und bezahlen, oder Aus die Maus, oder die suche nach einer Handhabe, um das kostenfrei geändert zu bekommen - sehe ich als nicht dienlich und unqualifiziert. Schliesslich geht es hier um Recht und Sicherheit, denn vielleicht kommen auch Sie einmal in diese Situation. (PUNKT).

    Danke und Gruß
     
  17. Julius

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    Na, dann bitte ich doch gelegentlich um Mitteilung, wie die Sache ausging.
    Oder zumindest, daß der Prozeß noch läuft...

    Nur so von wegen Recht und Sicherheit (sie wissen schon)!
     
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