Königlich Bayerisches Amtsgericht

Diskutiere Königlich Bayerisches Amtsgericht im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; http://www.sueddeutsche.de/muenchen/polizei-verwechselt-wohnung-razzia-beim-falschen-1.1134038 Sowas muß man sich auf der Zunge zergehen lassen....

  1. Lukas

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    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/polizei-verwechselt-wohnung-razzia-beim-falschen-1.1134038

    Sowas muß man sich auf der Zunge zergehen lassen.

    Die Hochbegabten schließen von 0.R auf EG. R und stellen die Bude auf den Kopf, bevor sie mal Personalien prüfen.

    "Selberschuld" wird dann konstruiert, weil die Tür nicht schnell genug geöffnet wurde und man "Gefahr im Verzug" konstruiert, weil ja jemand Beweise vernichten könnte.

    Wahnsinnig witzig, wenn man bedenkt, was einen der Einserabiturient bei ner Anzeige fragt, nämlich nach Beweisen. Sonst bewegt er seinen fetten Hintern nicht.
    Das habe ich selbst erlebt, als bei mir eingebrochen wurde und mir der Buschfunk ganz schnell zutrug, wers gewesen ist. Das sicher und aus mehreren Quellen unabhängig. Da fahren die nichtmal hin und sehen nach, ob etwas in dessen Bude zu finden ist, obwohl das sehr wahrscheinlich ist.

    Und die Moral von der Geschicht: Verschließe Deine Bude nicht! :irre

    Gruß Lukas

    PS: Wer denn meint, daß der Freund und Helfer die Wahrheit gepachtet habe, der lese hier.
     
  2. #2 Tom Köhl, 24.08.2011
    Tom Köhl

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    Da kann man nur hoffen, dass die Familie Berufung einlegt und das Provinzgericht einen auf den Deckel bekommt.

    Viele Grüße,
    Tom
     
  3. Dingo

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    ....
    ....
    und die Moral von der Geschicht:
    Baupfusch gibt es nicht?

    Mal auf dem Teppich bleiben
     
  4. #4 Tom Köhl, 24.08.2011
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    Die Moral von der Geschicht: auch Entwickler verstehen vieles nicht.
     
  5. Dingo

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    Aha , der Herr Pädagoge :biggthumpup:
     
  6. bernix

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    Minderbegabte (wie ich) allerdings auch...
    Keller wär dann -1....

    Ohne die Personalien zu prüfen willenlos loszulegen ist allerdings schon ein starkes Stück. Zwei Erwachsene und ein Kleinkind unter Kontrolle zu halten sollte eine der Grundfähigkeiten der Truppe sein.

    Anscheinend beherrschten sie ihr Handwerk nicht....
     
  7. Lukas

    Lukas

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    Nein! Da hat man nix zu schließen, sondern zu versuchen das System zu erfassen.

    Im Osten hatten die Wohnungsverwaltungen auch mal angefangen alle Wohnungen durchzunummerieren. Da fing es im EG mit 1an.

    Gruß Lukas
     
  8. kehd

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    Da haben wir ja Glück gehabt, daß bei uns richtige Einbrecher eingebrochen haben und nicht die Polizei. Mal davon abgesehen, daß die Versicherung nur die Reparatur der Kunststofffenster bezahlen wollte und nicht den Austausch der Rahmen. Bei einem Polizeieinbruch würde man wohl gar nichts bekommen.
     
  9. #9 Erdferkel, 25.08.2011
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    Och, das ist doch gar nichts im Vergleich dazu

    Gruß,
    Erdferkel
     
  10. Lukas

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    Da drängt sich die Frage auf, ob die da jedesmal andere Intelligenzbestien hinschicken oder obs ... (Lernfähigkeit?:o)

    Gruß Lukas
     
  11. #11 Erdferkel, 25.08.2011
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    Kennste den mit den beiden Vopos im Kino?

    Es kommt ein Krimi - ein Polizist verfolgt den Verdächtigen. Der eine Polizist zum anderen: Wetten, daß der gleich in einen Gulli fällt? Sie wetten und natürlich verschwindet der Filmkollege im Untergrund.

    Nach dem Kino bekommt der Wettgewinner sein Geld und meint dann: Tut mir leid, aber ich hatte den Film schon gesehen. Darauf der andere: ich auch, aber ich habe nicht gedacht, daß der Genosse den Fehler noch mal macht!

    Gruß,
    Erdferkel
     
  12. Lukas

    Lukas

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    Kommt der Polizist nach Hause, sagt seine Frau zu ihm: Du, unser Sohn kommt zur Hilfsschule. Sagt er: Na, wenn er das Zeug dazu hat.

    Gruß Lukas
     
  13. #13 Erdferkel, 26.08.2011
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    Ich hab es schon immer gesagt: es gibt keine Polizistenwitze! Alles wahr!

    Gruß,
    Erdferkel
     
  14. #14 Anfauglir, 26.08.2011
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    Gibts eigentlich Umfragen darüber, in welchem Berufsstand nach Meinung des "Durchschnittsbürgers" mehr Vollpfosten arbeiten: Handwerk oder Polizei?

    Gerade hier im Forum wird ja immer wieder betont, das jeder Fall speziell und damit einzeln zu beurteilen ist (natürlich vom Fachmann bei Ortstermin :p).
     
  15. #15 Gast23627, 26.08.2011
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    Gast23627 Gast

    das habe ich nicht gewusst....

    Zitat:

    "Das Gericht stellte nun fest: "Die Beamten handelten zwar objektiv rechtswidrig - jedoch schuldlos." Der aufgefundene Brief der Stadtwerke durfte von ihnen so verstanden werden, dass die Erdgeschosswohnung gemeint ist, an deren Türschild der passende Familienname, aber kein Vorname gestanden habe."

    Demnach ist ja tatsächlich davon auszugehen, dass Polizisten (jedenfalls diese hier) lesen können.

    Das tröstet mich sehr, hätte ich sonst nicht geglaubt...

    Und das diese bei rechtswidrigen Handlungen dennoch "schuldlos" bleiben haben die Dummbacken dem kriminellen Richter zu verdanken. Super!!
     
  16. Julius

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    Nicht die konstatierte Schuldlosigkeit (das ist ne eher moralische Frage) ist aber das Problem der Kläger, sondern, daß die Richter eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstherren verneinten!
    Diese müßte hier in meinen Augen aber sehr wohl greifen.

    Die Kläger wollten auch keine Bestrafung der Politisten, sondern Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld.
    Man muß daher auf höhere Instanzen hoffen. Sonst wäre das ein Freibrief für staatliche Gesetzesverstöße!
     
  17. Ortwin

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    Beim Lesen des Artikels in der Süddeutschen habe ich mich gefragt, ob das mir auch hätte passieren können, was dieser Familie geschehen ist und ich bin zu dem Schluss gekommen, dass nicht.

    Denn ich hätte die Türe geöffnet.

    Hätte die Familie genauso gehandelt, wäre ihr der ganze Ärger erspart geblieben, deshalb hält sich mein Mitleid auch in Grenzen.

    ihr könnt ruhig weiter auf die Polizisten rumhacken....

    mfg Ortwin
     
  18. Lukas

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    Ortwin,

    ich fürchte Du hast nix verstanden. Es ist aber fein, daß Du immer die Tür öffnest. Das schützt Dich aber nicht davor, daß, wenn bei Dir in der Hütte zufällig noch ein Ortwin wohnt, welcher eigentlich von der Polizei besucht werden soll, Deine Bude gestürmt wird. Die Polizisten haben sich auch und eben nach der gewaltsamen Öffnung der Wohnung völlig falsch verhalten.
    Ich wäre mir sehr sicher, daß sie genauso gehaust hätten, wenn die Tür schnell genug geöffnet worden wäre. Das wird nun, wahr oder nicht, als Fallstrick für die Überfallenen ausgelegt und genau solche "braven unbescholtenen Bürger" wie Du fallen drauf rein.

    Das eigentlich schlimme an dem Urteil, und darum gehts hier, ist, daß das Gericht das Fehlverhalten der Polizei deckt und den Geschädigten weder eine Entschädigung noch eine Wiedergutmachung zugestehen möchte, mal ganz abgesehen vom offensichtlichen Grundgesetzesbruch, da mit dieser Argumentation als nächstes dann das Stürmen ganzer Häuser möglich wäre, wenn nur die Hausnummer und nicht die Wohnung bekannt ist.

    Fehler wird es immer geben. Die Frage ist, wie damit umgegangen wird. So wie hier, ist es eine Säuerei.

    Gruß Lukas

    PS: Man darf dabei wohl auch nicht aus den Augen verlieren, daß es eben solche Richter sind, die vorher solche Durchsuchungen anordnen. Da kanns einem nur schlecht werden, wenn da ein Richter-Gnadenlos-und-Law-and-Order hockt.
     
  19. Lukas

    Lukas

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  20. #20 de Schmied, 27.08.2011
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