Wohnraumberechnung für die soziale Wohnraumförderung?

Diskutiere Wohnraumberechnung für die soziale Wohnraumförderung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend :winken Wir (Meine Frau, unser Sohn 3 3/4 und ich) spielen schon länger mit dem Gedanken zu bauen. Da nun die Zinsen so niedrig...

  1. #1 Maverick, 24.08.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.08.2011
    Maverick

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    Guten Abend :winken

    Wir (Meine Frau, unser Sohn 3 3/4 und ich) spielen schon länger mit dem Gedanken zu bauen.
    Da nun die Zinsen so niedrig sind sind wir natürlich ganz euphorish und wollen nun so schnell wie möglich eine Finanzierung zu Stande bekommen.

    Heute hatten wir unseren Finanzberater (der unter anderem auch mit der Investitionsbank zusammen arbeitet) hier.

    Also vom Jahreseinkommen fallen wir schonmal in die Wohnraumförderung rein. Wir müßten nur noch etwas Eigenkapital bzw nachweisbare Eigenleistung auftreiben (was meines Erachtens kein Problem darstellt) damit wir auf die 7,5% Eigenkapital kommen.

    Nun zu meiner Frage.
    Wir haben uns den Bauträger EGAL und uns das AUCH EGAL HAUS ausgesucht. Weil es Finanziel am besten zu uns passt.
    Allerdings hat das Haus eine Netto Grundfläche von 142 m².
    130 m² dürfen wir nur haben um in die Förderung zu fallen.
    Ich finde aber nichts zu den Richtlinien zur Berechnung der Wohnfläche für die Wohnraumförderung.

    Werden bei dem Dachgeschoss die Bereiche der Dachschräge bis zu einer lichten Höhe von 2 Meter nun zur hälfte der m² berechnet oder werden die trotzdem ganz berechnet?

    Weil "normaler Weise" werden die eben genannten Bereiche ja nur zur Hälfte berechnet, aber ich haber eine Seitegefunden wo steht das es bei der Wohnraumförderung anders ausfallen kann.

    Bad und HWR zählen ja zum Wohnraum mit oder!?

    Falls es wichtig sein sollte wir wollen in Schleswig - Holstein bauen.

    Gruß und Gutes Nächtle
    Ole
     
  2. #2 Baufuchs, 25.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lass Dir von Deinem Hausanbieter eine Wohnflächenberechnung nach WoFlVo aushändigen.

    Die von Dir ausgewählte Firma ist kein Bauträger, sondern ein Generalübernehmer.

    Dazu mal hier lesen.
     
  3. #3 Maverick, 25.08.2011
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    Moinsen Baufuchs,

    danke für deine rasche Antwort.
    Diese Verordnung hatte ich gestern auch gefunden, da hat mich aber folgender § Stutzig gemacht.

    Zitat:

    § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche


    (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.



    Deswegen fragte ich ja extra nach, wenn ich nun sicher wüßte das das Wohnraumfördergesetz nach WoFlVo berechnet dann wäre das ein Erfolgserlebnis für uns. :D

    Da würden ja die Grundflächen unter den Dachschrägen bis 2 Meter höhe nur mit 50% berechnet werden.
    Und wenn wir uns nun einen Ankleideraum mit einzeichnen lassen würden, würde der ja auch noch abgezogen werden wenn ich das richtig verstanden habe oder?

    Gruß Ole
     
  4. #4 Maverick, 27.08.2011
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    Mahlzeit :winken

    Meine Frage ist immernoch aktuell.

    Gruß Ole
     
  5. #5 Baufuchs, 27.08.2011
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    Baufuchs Gast

  6. #6 Maverick, 28.08.2011
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    Moin Baufuchs,

    danke für deine Mühe, sowas hatte ich gestern Abend auch gelesen.
    Wenn man so viel Input auf einmal holen muß, dann legt man ein Thema mal bei Seite wenn man nicht so schnell auf eine Antwort kommt.
    Gestern Abend habe ich mich dann nochmal intensiv damit beschäftigt.

    Aber somit bin ich nun beruhigt und wir können den nächsten Schritt machen.

    Vielen Dank, das Thema kann von mir aus nun geschlossen werden, Frage wurde ja beantwortet und man kann alles nach lesen.

    PS Wie ich auf Ankleide gekommen bin weiß ich nun auch nicht mehr, ich denke mal ich habe mich da beim überfliegen verlesen.

    Gruß Ole
     
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Wohnraumberechnung für die soziale Wohnraumförderung?

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