Dach der Terrasse zu niedrig

Diskutiere Dach der Terrasse zu niedrig im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; :(Hallo zusammen, bei unserem schlüßelfertigem Bauen wurde auch schöne überdachte Terrasse geplant und eine auch gebaut. Wir sollten direkten...

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  1. ENDY

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    :(Hallo zusammen,

    bei unserem schlüßelfertigem Bauen wurde auch schöne überdachte Terrasse geplant und eine auch gebaut. Wir sollten direkten Ausgang aus der Terrasse auf Grundstück haben. Terrassendach wurde als Verlängerung des Hausdaches ausgeführt.

    Es hat sich leider gezeigt, dass diese Terrassendach um 30cm tiefer als geplant reicht und somit Querbalken dieses Terrassendaches so niedrig ist, dass man mit dem Kopf gegen Balken schlägt, wenn man durch will...
    Wir wünschten und wünschen uns nie irgendeine Stuffen als Kompensation dieses Baumangels, damit wäre die Terrasenfläche nur kleiner.
    Habe ich Recht auf irgendein Schadenersatz?
     
  2. Julius

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    Und mit etwas Geld in der Tasche tut es weniger weh, wenn man sich die Rübe anhaut...???

    Einzig sinnvoll hingegen wäre ME der (für Dich kostenfreie) Umbau des Daches in eine vertragsgemäßer und nutzbare Version.
    Oder?
     
  3. ENDY

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    habe schon überlegt, ob so eine große Aktion als Dachumbau nicht für das ganzes Hausdach bedenklich ist. Somit würde die übeerdachte Terrasenfläche aber auch nur kleiner, Terrasendach würde sich verkürzen.

    natürlich suche ist derzeit nach vernüftiger Lösung, deswegen shcreibe ich hier...

    Und für etwas geld kann ich Z.b. andere Ausenalnagen fertigmachen lassen.
     
  4. koschi

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    Du warst noch nicht beim Anwalt, richtig?
     
  5. ENDY

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    Richtig. Ich suche nur Lösung, möchte mehrere Ansichte.
     
  6. Julius

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    Nein, Du suchst nicht nach einer richtigen, sondern nach einer schmerzlosen Lösung.
    Die aber gibt es für Deinen Fall nicht!

    Du hast genau zwei Möglichkeiten:
    Du wuschtelst so weiter. Dann wird Dich der Vertragspartner ausnehmen wie ne Weihnachtsgans.

    Oder Du kriegst endlich den Arsch hoch (sorry!) und begibst Dich mit allen Unterlagen umgehend zu einem Baufachanwalt.
     
  7. ENDY

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    Julius, du hast recht. ich weis es. du kennst auch die ergänzungsgeschichte mit schlußrechnung. trotzdem sind mir alle Blickwinkel hilfreich. habe schon diskusion mit Firma bestellt. denke, es endet dann tatsächlich beim RA. schade. hasse streit...viele sachen wurden beim Bau gut gemacht und immer freunldich.
     
  8. Dingo

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    Ist das diejenige Terrasse, welche bereits umgeplant werden mußte, weil das Gelände nicht stimmig war?
    Terrasse höher wg. Gelände, Dach-Anpassung vergessen?

    Bester Tipp aus dem Forum (schon vor Wochen): Anwalt mit Ahnung im Baurecht aufsuchen.
     
  9. ENDY

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    ja, das ist die Terrasse, umgeplant wegen ursprünglichen Fehlplanung.

    Jetzt haben wir keine normale Terrasse, müssen Balkon/Terrasse haben und das Dach der Überdachnung ist Sch.... gebaut, mann kann nich durch Richtung Grundstück. Außerdem wollten beim Haus NIE ein Balkon haben, finden für unnötig.

    Angenehm, oder???????????

    Ich probiere von der Firma Skonto bekommen, die Mehraufwand für Bau der Balkon/Terrasse abdeckt, falls nicht gehe ich zum RA.

    Würdet das selbe machen oder?
     
  10. #10 Livestrong, 26.08.2011
    Livestrong

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    Nein die Firma baut es richtig um kostenlos oder anwalt. Du bist zu nett:hammer:
     
  11. #11 Erdferkel, 26.08.2011
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    @Endy
    auch wenn sich hier alle immer und immer wieder wiederholen:

    Anwalt, Anwalt, Anwalt...

    Die Erstberatung ist meistens kostenlos, ein guter Anwalt kann Dir dann auch schon sagen, mit welchen Kosten Du erstmal rechnen kannst.
    Aber selbst wenn Du einige hundert Euro zahlen mußt, ist das nichts im Vergleich zur Alternative!

    Also kümmere Dich jetzt sofort um einen Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht, dann müssen wir hier nicht im Nebel rumstochern und Du kommst zu Deinem Recht.

    Gruß,
    Erdferkel
     
  12. #12 Baufuchs, 26.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sag mal Endy, Du weisst doch nun wirklich nicht was/wie läuft.

    Kriegst einen Balkon den Du nicht haben willst, eine Wärmepumpe die Du nicht bestellt hast und oberdrauf berechnet der BU Mehrkosten gegenüber Angebot in Höhe von 30.000.- €.

    Seit langem kriegst Du den einzig richtigen Rat "geh zum Anwalt".

    Was machst Du?

    Dann diskutier mal schön...:mauer:mauer
     
  13. ENDY

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    OK, danke, mache ich. Werde mich noch anhören, wie die dazu stehen, dann Beratungsgespräch beim RA. Die Außreden und auch Stellungsnahme interssieren mich schon langsam.

    Habe z.B. von Bauleiter der Firma Lösung bekommen: 'Sie müssen doch nicht gerade da gehen wollen, sie können den Balken da seitlich umgehen. Da stoßen sie mit dem Kopf nicht'

    Einerseits bin ich sehr sehr froh dass wir endlich wohnen, anderseits ist das aber auch traurig
     
  14. Dingo

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    Lebst Du schon oder wirst Du von anderen gelebt?

    So langsam wirds hier zur ich-erkenne-mich-selbst-nehm-dich-an-die-Hand-und-führ-dich-durchs-Leben-Tiefenpsychotherapie.

    Schluß mit Kuschelzoo - Anwalt
     
  15. #15 cetefil1, 26.08.2011
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    Troll ? Das tut ja schon echt weh....
     
  16. ENDY

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    Servus wieder zusammen. Gehe also vom RA.

    Fazit:
    Bisheriges von uns ordentlich bezahlt, sollen jetzt kein Zent mehr zahlen, kein Restbetrag zahlen, bis Einigung über das Beseitigen der Baumangel fehlt und diese beseitigt werden.

    Falls Baufirma aber Einigung verweigert, habe ich laut RA zwei Mögligkeiten.
    1. Entweder Restbetrag bezahlen, Paar tausende Euronen VERLIEREN aber Ruhe haben und mit Baumangel leben
    2. Der Baufirma nichts mehr bezahlen, den RA in die Arbeit schicken, Paar tausende für RA für Baurecht VERLIEREN leider letzlich mit doch ungewissem Ergebniss, ob das finanziell für uns nicht das gleiche wird, als Restbetrag zu bezahlen auch mit mehrpreis...

    Und jetzt seid ihr schlau, bin neugierig.

    was mir einfällt - falscher Anwalt?????
    Oder Baugutachter als erste, bevor RA?
     
  17. #17 Erdferkel, 31.08.2011
    Erdferkel

    Erdferkel

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    @Endy

    auch wenn ich aus Deinem Geschreibsel nicht so ganz schlau werde - Gratulation zum Anwalt!

    Der Gutachter kommt später, jetzt muß der RA erstmal Deine Verträge etc. prüfen. Investier jetzt ein paar Hunderter, damit der RA einschätzen kann, wie Deine Chancen stehen.

    Du hast hoffentlich einen Fachanwalt für Baurecht gefunden, sonst geht das ins Auge!

    Gruß,
    Erdferkel
     
  18. ENDY

    ENDY

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    Wie sich langsam zeigt, Baufirma verlässt sich auf mein Unwissen im Bauen und Baurecht und darauf, dass ich wenig weist, welche Ansprüche ich gegen sie haben könnte.

    Habe Meinung gehört, dass wenn man Baugutachter einschaltet, hat man schon konkrete Argumente in der Hand beim Aushandeln, wo Firma nicht ausweichen kann.

    Wenn die Baumangel, die im Zeugniss von Gutachter stehen, letzlich beseitigt werden (also prinzipiell von Firma anerkannt) kann man sich Kosten für Gutachter aus dem Restbetrag abziehen.

    D.h. Gutachterkosten werden dann an die Baufirma übertragen, die zuerst über Mangeln nichts hören wollte. Es sollten sogar in diesem Sinne Gerichtsurteile fallen.

    Was meint Ihr also übers Hollen eines unabhängiges Baugutachterzeugnisses?
     
  19. #19 Baufuchs, 31.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Steht doch schon da:

     
  20. Imo21

    Imo21

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    Hallo Endy, ich mache im Moment dasselbe durch. Baumangel und nicht erfüllte Leistungen lt. Bauvertrag durch den BT.

    Folgendes hatte ich unternommen und würde ich dir auch empfehlen:
    1. Ganz wichtig, eine Frist setzten bis wann der Mangel beseitigt werden soll. Das kannst sofort selbst aufsetzten, oder über den Anwalt schicken lassen.
    Dieses Schreiben per Post mit Einschreiben RS, eMail genügt nicht!!

    2. Wenns über den Anwalt läuft wird er dir nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Gutachter vermitteln wollen. Kannst aber auch einen privaten Gutachter beauftragen.
    Warum das ganze? Der Gutachter wird die Behebung des Baumangels bescheinigen und quantifizieren was die Korrektur kosten wird.

    3. Den Aufwand, welcher der Gutachter ermittelt hat, mit 1,5 multiplizieren. Das ist genau der Betrag den du einbehalten darfst und dein BT keinen Anspruch erheben darf.
    Nach Ablauf der Frist solltest du diesen Betrag an den BT kommunizieren und ihn darauf hinweisen, dass du das Gewerk zur Behebung des Problems nun selbst ausschreiben und lösen lässt.

    ... und los gehts mit der Ausschreibung und Lösung

    Viel Erfolg!
     
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