Messungsanerkennung und Auflassung

Diskutiere Messungsanerkennung und Auflassung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi heute habe ich oben genanntes Schriftstück erhalten. Das von mir gekaufte Grundstück wurde jetzt vermessen und geteilt. Woher erfahre ich bzw...

  1. #1 Livestrong, 25.08.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Hi heute habe ich oben genanntes Schriftstück erhalten. Das von mir gekaufte Grundstück wurde jetzt vermessen und geteilt. Woher erfahre ich bzw überprüfe ich ob es real geteilt wurde ? Was mich auch stört ist das in dem Schriftstück steht das ich anwesend war am 22 august was definitiv nicht der Fall war. Der Notar hat jedoch eine Vollmacht von mir . Darf er das dann so schreiben ? Die Gebühren ca 170 Euro muss ich auch tragen ?
     
  2. Julius

    Julius

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    Jeder neue Deiner Beiträge bestätigt mich in meiner (wenig schmeichelhaften) Auffassung.
    Ach so, Du wolltest stattdessen etwas über die Auflassung wissen.
    Was so ein kleiner Buchstabe doch ausmachen kann. :winken
     
  3. #3 Livestrong, 25.08.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Spiel doch woanders ;)
     
Thema: Messungsanerkennung und Auflassung
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