Dachgaubenvergrößerung Genehmigungsfrei?

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  1. #1 blurboy, 26.08.2011
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    Hallo, wir sind grad im Begriff ein Haus zu kaufen.
    Nun ist eins der wichtigen Maßnahmen eine neue Dacheindeckung ggf. Ausbesserung des Dachstuhls, nun würde ich gern auf der Rückseite die Dachgaube so vergrößern, dass diese identisch mit der Vorderseite ist.
    ( von ca. 1.5m auf 3.5m Breite)


    Muß man so etwas auch gennehmigen lassen und wenn ja brauch man dafür einen Architektenplan und statische Berechnungen?

    (Sorry ich bin Laie, NOCH ;) )
     
  2. #2 Der Bauberater, 26.08.2011
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  3. #3 blurboy, 26.08.2011
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    Hmm schade, wenn ich mal so auf Kalender schaue, wird es wohl sehr eng wenn´s dies Jahr fertig werden soll.
     
  4. R.B.

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    Wie wär´s mit einem Anruf beim Bauamt (oder wie das bei Euch auch immer heißen mag)?
    Meine Erfahrung, man muss miteinander reden. Dadurch geht manches einfacher und schneller.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 blurboy, 26.08.2011
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    Dies hätte sogar gemacht ;), wollte mich nur im Vorfeld mal erkundigen und abwarten bis bei Notar alles unterschrieben ist.
     
  6. #6 Der Bauberater, 26.08.2011
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    Anfragen kannste auch vor dem Notartermin. Wenn die sagen:"geht gar nicht!" dann brauchste vielleicht auch den Notartermin nicht mehr :D
     
  7. R.B.

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    Bis zu meiner Anfrage wegen Gauben dauert es noch, aber bei meinem Nachbarn hat das keine 4 Wochen gedauert bis die loslegen konnten. Er hat im Vorfeld mit den Plänen in der Hand die Zustimmung der Nachbarn eingeholt und 4 Wochen später stand bereits der Kran und das Dach wurde geändert.

    Du kannst auch mal einen Zimmermann vor Ort fragen, die haben ja öfter mit so Dingen zu tun und sicherlich Erfahrungswerte.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 blurboy, 26.08.2011
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    Hihi, ne ne das wäre trotzdem OK :biggthumpup:

    Aber das denke ich nicht, weil der Nachbar Aufstocken wollte auf 2 Vollgeschoß und dies nur für hinten genehmigt bekommen hat, da von vorne die "Stadtsilouhette" gewahrt werden muß.
     
Thema: Dachgaubenvergrößerung Genehmigungsfrei?
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