Widerspruch gegen eine Baugenehmigung

Diskutiere Widerspruch gegen eine Baugenehmigung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Leute, ich habe gerade evtl ein kleines Problem. Ich werde etwa mitte Oktober mit dem Bau meines neuen Hauses anfangen. Auf dem Bauplatz...

  1. LL0rd

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    Hallo Leute,

    ich habe gerade evtl ein kleines Problem. Ich werde etwa mitte Oktober mit dem Bau meines neuen Hauses anfangen. Auf dem Bauplatz steht aktuell noch ein älteres Gebäude, das ich abreißen werde. Nunja, den Antrag auf Baugenehmigung habe ich eingereicht, doch heute hatte ich (ich weiß nicht genau, wieso ich) einen Brief mit einem Widerspruch im Briefkasten.

    Genau auf der Grenze zu einem Nachbarn gibt es einen "Brunnen", also einfach ein Rohr, dass dazu dient, Grundwasser zu entnehmen. Dieser Brunnen ist nirgendwo eingezeichnet, auch gibt es keine Vereinbarung im Grundbuch o.ä.

    Da ich meine Garage genau auf die Grundstücksgrenze setzen wollte, müsste ich den Brunnen "plattmachen". Eine alternative dazu wäre z.B.:

    1) Die Garage um 5cm zu versetzen
    2) Den Anschluss in die Wand der Garage zu integrieren
    3) Den Brunnen zu entfernen und an einer anderen Stelle des Grundstücks zu wiederherzustellen.

    Ich habe bisher mit dem Nachbarn noch nicht gesprochen, denn vor dem Gespräch möchte ich die rechtliche Situation kennen. Könnt ihr da etwas zu sagen, in wie weit man da Zugeständnisse machen muss?
     
  2. #2 Pruefhammer, 26.08.2011
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    nur zur Klärung,damit andere evtl. zielgerichteter antworten können:
    der Widerspruch kam vom Nachbarn? Was stand im Widerspruch?
    Hast Du mal versucht mit dem Nachbarn zu reden? Wieso, weshalb und warum ihm etwas nicht gefällt?
    Zur rechtlichen Situation kann ich nicht viel sagen, aber die Garge 5cm von der Grenze wegrücken, kann u.U. auch problematisch sein, da Grenzgargen wirklich grenzständig sein müssen.
     
  3. #3 Baufuchs, 26.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Abrücken der Garage von der Grenze ist möglich, in BW muss der Abstand dann aber mind. 50cm betragen.

    Was genau ist "genau auf der Grenze"?

    Mittig auf der Grenze? Wenn ja und keine Baulast oder Grunddienstbarkeit, dann hat der Nachbar die Grenze überbaut und muss selbst für Abhilfe sorgen.

    Falls der Nachbar euch den Widerspruch in den Kasten geworfen hat, seid Ihr die falsche Adresse. Ein Einspruch/Widerspruch ist bei der genehmigenden Behörde einzureichen.
     
  4. Julius

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    Der widersprechende Nachbar erhebt also irgendwelche Ansprüche auf jenen "Brunnen"?
     
  5. #5 Wieland, 26.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Bei uns im Ort steht auch ein Brunnen auf der Grenze, der steht aber unter Denkmalschutz, weil darin ein äuserst seltener Farn wächst.


    Vielleicht ist das bei euch auch so ?


    :hammer:
     
  6. LL0rd

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    Also ich war jetzt nochmal auf dem Grundstück. Der Brunnen befindet sich genau in der Mitte beider Grundstücke, auf der linken Seite. Zur Rückseite des Grundstücks sind es 3,30m. Die geplante Garage, die an der Grenze stehen soll, sollte 6m Lang sein. Ich habe euch mal das Bild des Brunnens mal angehängt. Das ist jetzt ein "richtiger" Brunnen, den man da gebaut hat. Also eine Bohrung von 1,5" Breite und 7m tief. Da ist dann ein flexibler Schlauch eingehängt, der unten einen Filteraufsatz hat. Diesen Brunnen hat der Vorbesitzer des Grundstücks zusammen mit seinem Nachbarn gebaut. Das ist soweit der "ist" Stand.

    Ich war wie gesagt gerade auf dem Grundstück und habe mich jetzt mit dem Nachbarn unterhalten. Ich sehe das so:

    Ich werde eh Grundwasser nutzen und wenn man schon einen Brunnen hat, der genug Wasser gibt, wieso sollte man etwas neues bauen. Der Vorschlag mit dem der Nachbar auch einverstanden ist, ist dass man einen Schacht unter der Garage und auf seinem Grundstück baut und dort dann alles unterbringt. Das eigentliche Problem wäre damit also vom Tisch.

    Aber ich komme jetzt mal auf den Bauantrag zurück. Könnte es wegen einem solchen Widerspruch zu einer Ablehnung kommen?
     
  7. #7 Baufuchs, 26.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vielleicht bist du mal so freundlich und klärst uns auf, wem der Nachbar den Widerspruch in den Kasten geworfen hat,

    Euch oder dem Bauamt?

    Und wenn Bauamt, wenn ihr euch nun einig seid, kann er den ja zurückziehen.
     
  8. LL0rd

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    Er hat freundlicherweise uns beide informiert. Ich habe also eine Kopie von dem Schreiben bekommen, das er an das Bauamt geschickt hat.

     
  9. #9 Baufuchs, 26.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da ihr das Problem ja gelöst habt, kann Nachbar den Einspruch zurückziehen.

    Ich wage auch zu bezweifeln, dass der überhaupt Erfolg gehabt hätte.
     
  10. #10 Der Bauberater, 29.08.2011
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