BG Bau und Lebensgefährtin sowie Kosten

Diskutiere BG Bau und Lebensgefährtin sowie Kosten im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Habe heute einen Brief von der Bg Bau bekommen und soll nun alles ausfüllen. Dort steht ja einmal, ob Hilfskräfte, wie Freunde,...

  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Habe heute einen Brief von der Bg Bau bekommen und soll nun alles ausfüllen.

    Dort steht ja einmal, ob Hilfskräfte, wie Freunde, Familienangehörige, etc. bei den Eigenbauarbeiten tätig werden. Dieses habe ich mit Ja angekreuzt. Aber ich finde nirgends etwas wo ich eintragen muss wer hilft.

    Vor allem könnte ich das jetzt noch gar nicht sagen, da wir noch nicht angefangen haben und ich ja noch nicht weiß wer alles hilft.

    Heißt, das das ich im Vorhinein der BG Bau die Personen gar nicht melden muss, sondern nur im Bautagebuch führen muss?
    muss ich irgendwas monatlich der BG Bau schicken, damit diese wissen, wer alles im letzten Monat geholfen hat, oder ist denen das vollkommen egal und die Leute die im Bautagebuch stehen sind automatisch versichert?

    Die andere Frage ist. Ich bin noch nicht verheiratet, aber meine Lebensgefährtin und ich sind gemeinsam die Bauherren, der Brief wurde auch an uns gemeinsam gesendet. Das heißt dann, das meine Lebensgefährtin keine Bauhelferin, etc. ist. Die Frage nur, da dort immer nur was von Ehefrau steht.

    Die Letzte Frage ist, wie teuer ist denn der Spaß? Wie wird das abgerechnet? Pro Helferstunde muss ich x Euro zahlen? Wie viel ist das dann pro Helferstunde?

    Was passiert wenn sich jemand auf dem Bau verletzt und er nicht der BG Bau gemeldet wurde?

    Danke euch.
     
  2. #2 passivbauer, 27.08.2011
    passivbauer

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    Vermutlich wird man die Formblätter der BG Bau niemals korrekt ausfüllen können. Dies hat die BG Bau auch bereits selber erkannt. Z.B. Zitat Merkblatt: "Abzugrenzen sind hiervon die freunschaftliche/verwandschaftliche Gefälligkeitsleitung und die unternehmerische Tätigkeit. Eindeutige Definition sind den gesetzlichen Vorschriften und der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen." Und da gibt es noch mehr solcher "weichen" Passagen.
     
  3. #3 Wieland, 27.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wichtig ist die geleisteten Stunden u. Helfer im Bautagebuch gründlich u. Buchhalterisch
    aufzuführen. Abgrenzungen können dann später vorgenommen werden.

    Das wird dann auf alle Fälle günstiger als eine nachträgliche Schäzung, wegen nicht
    aufgeführter Helferstunden.

    Kontakt zu den Sachbearbeitern der BG ist ebenfalls Hilfreich u. Informativ.

    :hammer:
     
  4. Julius

    Julius

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    Klar sind aber folgende Punkte:

    Die Mitbauherrin ist (wie Du) NICHT gesetzlich versichert, daher beitragsfrei.
    Für Euch beide also unbedingt private Unfallversicherung abschließen!

    Andere Personen, die NICHT im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung arbeiten (also z.B. NICHT verwandte Freunde, Nachbarn etc.), sind automatisch gesetzlich versichert. Auch wenn sie nicht gemeldet waren, auch wenn für sie kein Beitrag entrichtet wurde (der wird dann natürlich nachverlangt).


    Kritisch ist der Fall bei (insbesondere nahen) Verwandten (z.B. Elternteile, Geschwister, Kinder) und bei Lebenspartnern, die nicht Mitbauherr sind:
    Dort nimmt die BauBG zwar Beitragspflicht an (kassiert also), im Falle eines Unfalls reden sie sich dann aber gerne auf "Gefälligkeitsleistung" hinaus. Zahlen also NICHT (Behandlung, Rehabilitation, aber vor allem Unfallrente), sondern erstatten "großzügig" die geleisteten Beiträge.

    Auch für diesen Personenkreis empfiehlt sich also DRINGEND eine separate Absicherung durch private Versicherung!
     
  5. #5 Jessi75, 27.08.2011
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    Hallo,

    hier gibt es ein viele Seiten langes Thema dazu. Das habe ich mir vor Beginn der Bauarbeiten durchgelesen und die BG vorab angeschrieben. Ich wusste schon, dass z. B. mein Schwiegervater viel helfen wird. Ich habe darum gebeten, dass man mir mitteilt, ob er über die BG versichert sein wird oder nicht. Ich bekam daraufhin einen 3 oder 4 Seiten langen Brief (ich weiß es nicht mehr genau), in dem viel bla bla stand aber keine Antwort auf meine Frage. Es hörte sich so an, wie Julius es schon beschrieben hat: Wenn nichts passiert ist er versichert und kostet, wenn was passiert, war er natürlich nicht versichert weil es sich um Gefälligkeitsleistungen handelt. Nachdem die Schreiben von der BG dann immer kamen, habe ich ihn angegeben aber auf unseren vorherigen Schriftwechsel hingewiesen, dass er nicht versichert sei. Ich habe für ihn, meinen Mann und mich eine separate Unfallversicherung abgeschlossen. Ich hatte mich da auch mal nach "Bauunfallversicherungen" erkundigt aber die fand ich sehr teuer bei minimaler Leistung. Wir haben bisher noch keine Rechnung von der BG bekommen...
     
  6. Julius

    Julius

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    Das ist eine sehr sinnvolle Vorgehensweise.
     
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