Versteuerung von Gewinnen (Grundstücksveräußerung)

Diskutiere Versteuerung von Gewinnen (Grundstücksveräußerung) im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, leider habe ich eine Frage, die hier evtl. gar nicht ins Forum passt. Jedoch könnte es ja sein dass schon mal jmd das gleiche...

  1. #1 Horst612, 26.08.2011
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    Hallo zusammen,

    leider habe ich eine Frage, die hier evtl. gar nicht ins Forum passt. Jedoch könnte es ja sein dass schon mal jmd das gleiche Problem hatte, daher ist es den Versucht wert:

    Ich möchte ein Grundstück von Privat kaufen. Der Plan sieht so aus, dass die Notarverträge noch 2011 unterzeichnet werden, dort allerdings festgehalten wird, dass Eigentumsübergabe und Kaufpreiszahlung erst 2012 stattfinden.

    Der Verkäufer erzielt mit dem Verkauf einen Gewinn. Wird dieser 2011 oder 2012 versteuert?

    Hintergrund (falls es jemanden interessiert):
    Der Verkäufer hat 2012 Renovierungsarbeiten, die er von der Steuer absetzen möchte. Daher ist es ihm wichtig, dass der Gewinn erst 2012 versteuert wird.
    Falls das nicht geht muss ich mit dem Kauf leider bis 2012 warten (dadurch verzögert sich der komplette Bau...)

    Danke schon mal an alle, die mir helfen können.
     
  2. R.B.

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    Meines Wissens gilt das Datum des Kaufvertrags, denn Du gehst damit rechtlich bereits eine Verbindlichkeit ein die zur Steuerpflicht führt. Da spielt es dann keine Rolle ob Eigentumsübergang oder Kaufpreiszahlung erst später erfolgt.

    Zur Sicherheit einen StB befragen, ich bin mir aber ziemlich sicher dass es so gehandhabt wird. Ich wäre mit einer ähnlichen Aktion auch beinahe baden gegangen, aber vorgewarnt durch einen Fall vor vielen Jahren (hat mich richtig Geld gekostet) habe ich dieses Mal meinen StB vorher gefragt und die o.g. Auskunft erhalten. :fleen

    Das ist jetzt ca. 5 Jahre, und wenn sich zwischenzeitlich nichts geändert hat.....

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Baufuchs, 26.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    M.E. ist auch das Datum des Notarvertrages entscheidend.

    Aber: Hatte der Verkäufer das Grundstück 10 Jahre in Besitz, fällt ohnehin keine Steuer beim Verkauf an.

    Voraussetzung: Ausschließlich private Nutzung des Grundstücks.
     
  4. #4 mastehr, 26.08.2011
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    Zumindest bei Grunderwerbssteuer zählt der Tag des Kaufvertrags. So habe ich am 28.12.2010 noch den Kaufvertrag unterschrieben, aber erst am 30.04.2011 vollständig bezahlt. Das hat immerhin einen Prozentpunkt Grundererbssteuer gespart.
     
  5. #5 Gast217, 27.08.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Die bisherigen Antworten gehen m.E. überhaupt nicht auf die Frage ein.

    Für den Zeitpunkt der Vereinnahmung und Verausgabung gilt § 11 EStG.


    Ansonsten gilt der Hinweis auf den Steuerberater, der den Verkäufer beraten sollte.


    Marion :)
     
  6. #6 Horst612, 27.08.2011
    Horst612

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    Hallo an alle und danke schon mal für die Antworten.

    Leider hat weder der Verkäufer noch ich einen Steuerberater, wird sich nun wohl ändern müssen ich weiß ;)

    Eine Info habe ich aber gefunden, nach der die Steuer erst 2012 anfallen würde. Zitat:

    Bei Grundstücksveräußerungen gemäß § 23 EStG ist es so, dass der Veräußerungszeitpunkt der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts also der schuldrechtlichen Vereinbarung ist. Normalerweise ist dies also der Kaufvertrag.
    Versteuert werden muss der Gewin aber erst im Jahr des Zuflusses (§ 11 Abs.1 EStG). Somit kann dein Verkäufer seinen Gewinn ohne Bedenken in 2012 (wenn du das Geld zahlst) versteuern. (Veräußerungszeitpunkt ist aber 2011).


    Kann das jemand bestätigen? oder widerrufen?
     
  7. #7 Ranschke, 27.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 27.08.2011
    Ranschke

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    Hallo,

    ich kann das so bestätigen. Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht das Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 EStG (wie oben beschrieben). Es gibt davon nur wenige Ausnahmen, private Veräußerungsgeschäfte gehören nicht dazu. Nachzulesen auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip

    Gruß, Ranschke
     
Thema: Versteuerung von Gewinnen (Grundstücksveräußerung)
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