Verkäufer hat keinen Energieausweis

Diskutiere Verkäufer hat keinen Energieausweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Wir interessieren uns für ein Einfamilienhaus, welches in Niedersachsen steht, 1966 errichtet wurde (letzte Modernisierung 2001: u.a. Wärmedämmung...

  1. #1 Der Zinslose, 27.08.2011
    Der Zinslose

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    Wir interessieren uns für ein Einfamilienhaus, welches in Niedersachsen steht, 1966 errichtet wurde (letzte Modernisierung 2001: u.a. Wärmedämmung Fassade, Gastherme erneuert).

    Nach der Unterzeichnung einer :mauer:mauerKaufabsichtserklärung (3% Schadensersatz für die Partei, die vom Vertrag zurücktritt) hat sich das Verhalten des Verkäufers um 180Grad gedreht. Wahrscheinlich hätte man sich auf etwas geeinigt, aber so würde ich auf den Energieausweis bestehen. Kann/ darf der Verkäufer mir diesen Ausweis verweigern bzw. welche Stelle ist zuständig, wenn der Verkäufer sich aufgrund der Kosten für den Ausweis verweigert?

    Persönlich wäre ich sicherlich auch um einiges zufriedener gewesen, wenn man das Geschäft ordentlich und vernünftig durchgezogen hätte.

    Gruß
    Der Zinslose (im Augenblick der Unterzeichung der Kaufabsichtserklärung der Hirntote).
     
  2. #2 willi1048, 28.08.2011
    willi1048

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    Kauf oder Verkaufsvorvertäge für Grundstücke und Häuser sind üngültig.
    An die muß sich keiner halten.
    Mein Notar sagte mir, nachdem der Verkäufer abgesprungen ist: Hätten sie ihn zu jeder Zeit zu mir gebracht dann wäre alles in Sack und Tüten.
    Einen Vorvertrag den wir hatten, genügte nur fürs Klo.
    Wer jetzt abspringt hat nichts zu fürchten.
    Gruß
    willi:bierchen:
     
  3. #3 Baufuchs, 28.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorsicht Willi.

    Eine Kaufabsichtserklärung kann durchaus so abgefasst sein, dass diese nicht unter die Beurkundungspflicht fällt und damit wirksam ist.

    Also vom Anwalt prüfen lassen.

    @derzinslose

    Nach § 16 der EnEv ist der Verkäufer verpflichtet, dir den Energieausweis zugäglich zu machen.
    Tut er dies nicht, ist das nach § 27 eine Ordnungswidrigkeit. Bauamt hilft.
     
  4. Julius

    Julius

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    Jenes Stück Papier (mit beschränktem Aussagewert) wäre mir völlig egal, wenn der Rest stimmt.

    Also, wo ist das eigentliche Problem?
     
  5. papeFT

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    Die Kostenfrage ist kein Argument, das Ding kostet 44,- Euro (2 Ausfertigungen mit Stempel); natürlich ist der Aussagewert beschränkt, wenn der Verkäufer nicht bereit ist, die darin genannten Werte durch Originalbelege zu bestätigen.
    Hängt da ein Makler dazwischen? Wegen der 3%?
     
  6. #6 passivbauer, 28.08.2011
    passivbauer

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    Ich verstehe nicht worum es geht:
    A Will man dem Verkäufer ans Bein pinkeln?
    B Will man Informationen über den energetischen Zustandes des Obejktes?
    C Will man vom Kauf zurücktreten?

    Ich vermute mal das der Energieausweis weder zu A noch zu C taugt. Ich weiss ganz sicher, dass er nicht zu B taugt (zumindest der verbrauchsgestütze).
     
  7. #7 Der Zinslose, 28.08.2011
    Der Zinslose

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    Guten Morgen

    Vielen Dank fuer die Info,

    von einem Bekannten hatte ich erfahren (leider erst später), dass der Verkäufer in der Vergangenheit eine Firma gegründet hat (2005) , welche in der Struktur dem AWD gleicht, also das Markeln mit Finanzprodukten. Zwischenzeitlich mag die Firma insolvent gegangen sein. Von meiner Seite daher der Rückschluß, das sich der Eigentümer zumindest mit Verträgen auskennt und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kaufabsichtserklärung abgefasst hat, die verbindlich ist. Es wird ein Zeitraum beidseitig festgelegt, bis wann der Vertrag beim Notar unterzeichnet werden muss. Das wäre auch nicht das Problem, sondern:

    aus einer weiteren Idee des Verkäufers würde sich für uns folgender Nachteil ergeben:

    Kaufpreis vor vollständiger Räumung (zeitlicher Abstand ca. 6 Wochen) des Hauses. Für uns nicht akzeptabel, weil es uns übervorteilen würde. Ein längeres verbleiben von 2-3 Wochen hätte man sicher mündlich verhandeln können. So aber nicht.

    Ich hatte in der Vergangenheit bereits nach dem Energieausweis gefragt, hat er nicht.

    Würde er auf o.g. Punkt bestehen und die Absichtserklärung als Druckmittel einsetzten wollen (wir wollen ja kaufen, nur nicht unter dieser Voraussetzung), dann hätte ich zumindest mit dem Energieausweis ein adäquates Mittel:yikes, um den Verkäufer zum Nachdenken anzuregen. Es würde mir absolut gegen den Strich gehen jemanden deswegen anzuzeigen, zeugt nicht von Charakter. Aber ich habe zumindest das Gefühl, das ich in der Verhandlung so indirekt noch ein Ass im Ärmel habe.

    Andererseits könnte ich natürlich auch auf Eintragungen, welche sich im rechtlichen Rahmen bewegen, beim Notartermin bestehen, welche der Verkäufer wahrscheinlich niemals akzeptieren würde. Somit würde er - aus meiner Sicht - gegen die Absichtserklärung verstossen.

    Zumindest habe ich wieder Lehrgeld bezahlt.
    Ich sage vielen Dank für die Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende.

    Der Zinslose
     
  8. #8 Der Zinslose, 28.08.2011
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    Den Verkäufer nun hinterhältig anzuzeigen - ans Bein pinkeln - möchten wir absolut nicht.
    Beide Seiten haben bereits genügend Zeit und Geld investiert.
    Wir könnten z.B. mit 50% bei Unterzeichnung, 50% bei totaler Räumung lt. Vertrag oder Fälligkeit bei totaler Räumung leben, es erscheint mir üblich und vernünftig.

    Hätte der Verkäufer bereits das Geld und wir wären bereits Träger der Lasten und Pflichten, dann könnte das auch viele Nachteile beeinhalten:
    * Was, wenn der Verkäufer nicht fristgerecht räumt?
    * Beschädigt beim Auszug etwas?
    usw.

    Gruß der Zinslose
     
  9. #9 Baldbauherr, 28.08.2011
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    Nur weil ihr kaufen möchtet und dies leider schon vertraglich bestätigt habt, müsst Ihr doch nicht solchen Ideen zustimmen. Oder stand in der Kaufabsichtserklärung, dass Ihr alles was dem Verkäufer so einfällt akzeptieren müsst?
    Geld gegen vollständig geräumtes Haus und Schlüssel! Und so muss es eben im Kaufvertrag stehen inklusive der Strafe falls Haus nicht geräumt ist. Bei uns schlug der Notar das dreifache der üblichen Miete vor und wurde so auch festgeschrieben.

    Ich würde die Kaufabsichtserklärung dennoch erstmal prüfen lassen, was da in welchem Fall tatsächlich anfällt.
     
  10. #10 Der Zinslose, 28.08.2011
    Der Zinslose

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    Hallo,

    Thema hat sich erledigt. Ich hatte mich mit dem Verkäufer unterhalten und auf eine Formulierung im Entwurf des Vertrages des Notars hingewiesen: Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt u.a. erst nach totaler Räumung des Hauses. Der Verkäufer hat sich zumindest mündlich einverstanden erklärt. Das scheint eine vernünftige Vereinbarung zu sein, wir sind zufrieden.

    Vielen Dank für die Tips und Hinweise.
    Der Zinslose
     
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