WFA und Veränderung der Einkünfte

Diskutiere WFA und Veränderung der Einkünfte im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, Mal wieder ein paar Fragen zur WFA-Förderung: Darf sich im Jahr nach Antragsbewilligung das familiäre Einkommen generell nicht...

  1. #1 reddoppelx, 28.08.2011
    reddoppelx

    reddoppelx

    Dabei seit:
    27.04.2010
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Spezialist
    Ort:
    Münster
    Guten Abend,
    Mal wieder ein paar Fragen zur WFA-Förderung:

    Darf sich im Jahr nach Antragsbewilligung das familiäre Einkommen generell nicht verändern oder "nur" nicht die Einkommensgrenze überschreiten?

    Was ist, wenn man z.B. durch ein neues Jobangebot mehr Einkommen hätte/ oder Gehaltserhöhung etc. (was vorher bei Antragsstellung nicht absehbar gewesen ist, weil man von dieser Möglichkeit noch nix wusste)? "Dürfte" man den Job dann nicht annehmen?

    Drittes gedankliches Spiel: Einer von uns bewirbt sich und dadurch erhöht sich das finanzielle Einkommen (z.B. durch ein weiteres Gehalt)?
    Was ist dann? Darf nicht sein und man wäre somit nachträglich nicht förderfähig?

    Damit unsere Fragen nicht falsch verstanden werden: Es geht nicht darum die WFA "hinters Licht führen zu wollen"; wir wollen nur einfach Klarheit, damit wir uns nicht aus Unwissenheit in die "Nesseln" setzen ... :deal :motz

    Vielleicht lässt es sich auch auf eine Frage runterbrechen: Ab wann darf man bis zu 40 % mehr Einkommen haben?
     
  2. #2 reddoppelx, 28.08.2011
    reddoppelx

    reddoppelx

    Dabei seit:
    27.04.2010
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Spezialist
    Ort:
    Münster
    Ganz vergessen: Herzlichen Dank im Voraus :e_smiley_brille02:
     
  3. #3 reddoppelx, 30.08.2011
    reddoppelx

    reddoppelx

    Dabei seit:
    27.04.2010
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Spezialist
    Ort:
    Münster
    Hm ..o.k. ...
    Weiß keiner darauf eine Antwort ... oder kein Bock mehr aufs Thema, weil schon zu oft gepostet?? :sleeping Wenn dem so sei, würde ich mich sehr über einen Hinweis freuen, wo ich dazu etwas hier im Forum oder auch wo anders finden kann. Werde diesbezüglich natürlich auch nochmal unseren WFA-Sachbearbeiter fragen, nur manchmal ist dieser in seinen Auskunft eher kryptisch ...
    LG
     
  4. cc24

    cc24

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzmakler
    Ort:
    33106 Paderborn
    Benutzertitelzusatz:
    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    Hallo Claus,
    die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung sind maßgeblich.
    Sollte die Einkommensänderung allerdings für die nächsten 12 Monate bei Antragstellung feststehen, werden die neuen Einkommen berücksichtigt.

    Nach 5 Jahren müsst Ihr zum 1. Mal eine Einkommenserklärung nach Zusage ausfüllen. Hier müsst Ihr Euch dann innerhalb von 140 % bezogen auf die Einkommensgrenze bewegen, um weiterhin in der Zinskategorie 1 zu bleiben.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  5. #5 reddoppelx, 31.08.2011
    reddoppelx

    reddoppelx

    Dabei seit:
    27.04.2010
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Spezialist
    Ort:
    Münster
    Hallo cc24,

    Wenn ich Dich also richtig verstehe, könnte sich z.B. meine Frau nach Antragstellung bewerben, ohne dass dies nachteilig für uns wäre? Wow, das würde uns ein Gefühl der Sicherheit geben, falls nach dem Bau doch mehr Monat nach dem Geld übrig bliebe als geplant ...:bounce:

    LG
     
Thema:

WFA und Veränderung der Einkünfte

Die Seite wird geladen...

WFA und Veränderung der Einkünfte - Ähnliche Themen

  1. Veränderungen in Rigipsplatten Decke

    Veränderungen in Rigipsplatten Decke: Hallo, wir wohnen seit 4,5 Jahren in einem Neubau. Im Dachgeschoss haben wir nun in der Rigipsdecke Veränderungen bemerkt (s. Bilder). Handelt...
  2. Abnahme von baulichen Veränderungen

    Abnahme von baulichen Veränderungen: Liebe Forenmitglieder und Experten, ich habe eine Frage bezüglich der Abnahme und des Versicherungsschutzes von baulichen Veränderungen im...
  3. Kosten bei Veränderung des Türsturzes

    Kosten bei Veränderung des Türsturzes: Liebe alle, meine Eltern haben meinem Mann und mir angeboten ihr Haus zu übernehmen (Baujahr 1965, massiv gebaut, voll unterkellert). Wir sind...
  4. Mögliche Auswirkung durch Veränderung der Dämmstärke

    Mögliche Auswirkung durch Veränderung der Dämmstärke: Hallo zusammen, mich beschäftigt seit geraumer Zeit eine Frage worauf ich aus vielen Richtungen unterschiedliche Meinungen höre. Zunächst...
  5. Boden Veränderungen 3m Abstandsfläche zum Nachbarn

    Boden Veränderungen 3m Abstandsfläche zum Nachbarn: Folgender Sachverhalt: Ich habe ein Hanggrundstück gekauft und der Hang verläuft quasi von vorne links nach hinten rechts bergab. Der...