französ. Balkon - Betonabplatzungen

Diskutiere französ. Balkon - Betonabplatzungen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; an einem französischen Balkon kommt es zu Rissen und Abplatzungen sowie Rost in der Bewehrung. Reicht für die Sanierung hier ausbessern mit...

  1. #1 bauvorhaben, 29.08.2011
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    an einem französischen Balkon kommt es zu Rissen und Abplatzungen sowie Rost in der Bewehrung. Reicht für die Sanierung hier ausbessern mit Spritzbeton?

    was ist mit der rostenden Bewehrung?

    es handelt sich um einen Balkon einer Eigentumswohnanlage ; die Verwaltung möchte am liebsten gar nichts unternehmen:motz, die Eigentümer haben Angst, dass es teuer wird ...:mauer

    ich befürchte, dass es noch teurer werden könnte:yikes und suche deshalb kompetente Argumentationshilfe für maßvolle aber auch sinnvolle sachgerechte Vorgehensweise zur Sanierung:bau_1:
     
  2. #2 JamesTKirk, 30.08.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Wenn ich den dicken Riss (im Bereich zur Wand hin wo der blaue Eimer steht) und Abplatzungen so sehe ist meiner Meinung nach Gefahr in Bezug und das Teil müsste geräumt und notunterstützt werden, damit er nicht runterdonnern kann.

    Dann muss sich ein Sachverständiger und ein Tragwerksplaner die Sache anschauen und entscheiden, was zu tun ist. Eine Ferndiagnose ist bei einen so brisanten Fall nicht möglich.
     
  3. #3 bauvorhaben, 30.08.2011
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    Danke für die rasche Stellungnahme.:respekt
    Klar sind Ferndiagnosen immer vorsichtig abzugeben - mehr erwarte ich auch nicht.

    Folglich ist die Bauaufsicht zu benachrichtigen ? - da, wie gesagt, die Verwaltung mauert und die Eigentümer dies schon seit einiger Zeit wissen, aber die Kostenauslösung scheuen (wir haben 1 Mehrheitseigentümer, der vermietet).:mauer
     
  4. #4 Gast036816, 30.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn das so ist, wie du es schilderst auf jeden fall sofort den zutritt zum balkon sperren und wenn der/die eigentümer mauern und auf drei affen machen musst du die bauaufsicht einschalten.
     
  5. sepp

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    absägen das ding!
     
  6. #6 bauvorhaben, 30.08.2011
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    super tipp

    und Du baust dem Eigentümer dann einen neuen:Brille - oder welchen Gehlat hat dies Statement ? oder war das ein GACK ?:mega_lol:
     
  7. sepp

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    das war kein "gag", sondern ein ernstgemeinter rat von jemanden der schon unzählige balkonsanierungen hinter sich hat.
    das ding bringt weder einen verträglichen kosten/nutzen-faktor noch ist er förderlich wenns mal um eine energetische fassadensanierung geht.
    und bis das ding fachgerecht und sicher saniert ist, kannste den leuten ein edelstahlgeländer vors fenster montieren samt arbrucharbeiten.
     
  8. #8 bauvorhaben, 30.08.2011
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    danke für die Begründung

    Sorry für meine Reaktion, aber ohne Begründung war der Spruch recht substanzlos.
    Leider ist WEG-rechtlich dieses Teil nicht abreißbar, da die Eigentümer der Wohnung darauf einen Anspruch haben, sprich es ist ihr Eigentum und wir können dies ihnen nicht einfach wegnehmen!:deal
     
  9. #9 JamesTKirk, 30.08.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Keine Angst, die Schwerkraft wird irgendwann das Problem für die unendschlossene WEG schon lösen :D
     
  10. svjm

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    Guten Abend,

    vieles wurde schon geschrieben, und was wesens- und baufremde Miteigentümer veranstalten können....:mauer

    Was sagt denn der Nutzer der darunter liegenden Wohnung, dem ja der lose Dreck zunächst auf den selbigen fällt.

    Die Bilder an den Verwalter schicken und diesen um verkehrssichernde Maßnahmen auffordern.

    Meine Meinung
    svjm
     
  11. #11 bauvorhaben, 31.08.2011
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    bitte pragmatische realistische Lösungsvorschläge

    Jau, aber dies ist halt realität - kriege und inkompetente gibt's auch...

    der fragt hier im Forum !!!:winken
    und Dreck ist noch gar nicht gefallen; wird auch nicht "auf den Kopf", da darunter das EG und der Bürgersteig ist.

    dem ist - wie eingangs angegeben - das bekannt, daher ja auch mein Ersuchen nach Argumenten

    trotzdem danke
    :wow
    Danke für die Hinweise, aber hilfreich sollten sie schon sein. :winken
    Ich verstehe nicht, warum die Technikfront immer Probleme zu haben scheint, rechtliche Gegebenheiten zu akzeptieren:(:frust - nicht das technisch machbare bestimmt die Realität, sondern die realen vertraglichen und gemeinschaftlichen Gegebenheiten.:D leider oft auch nicht die Vernunft,sonst lebten wir in einer besseren Welt:konfusius

    Man klagt ja auch normalerweise erstmal nicht drauflos, immerhin handelt es sich um eine sog. WohnungseigentümerGEMEINSCHAFT ... fast wia'm richtigen Leben !:bounce:
     
  12. stevie

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    Zu den Eigentümern gehört der TE auch, deshalb ist wohl kaum davon auszugehen,
    dass irgendwelche gut gemeinten Sanierungsvorschläge, die preislich über
    einen Sack Zement und nen Pott Farbe hinausgehen, Beachtung finden.
     
  13. #13 JamesTKirk, 31.08.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Na gut, dann etwas sachlicher zur Fragestellung:

     
  14. Julius

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    Wenn der genannte Bürgersteig ein öffentlicher solcher ist, sollte man sich an die zuständige Behörde wenden!
    Die werden dann der unwilligen Eigentümergemeinschaft schon den passenden verkehrssichernden Marsch blasen...
     
  15. #15 Wieland, 31.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Der Balkon / Beton ist über die Einleitung von Wasser über die Geländerpfosten
    u. Einwirkung durch Frost zu Schaden gekommen. Dem Foto nach zu urteilen
    ist Gefahr in Verzug, um eine entsprechende Anzeige und Sicherungsmaßnahmen
    kommt man nicht herum.
    Wenn es zu Personen u. Sachschäden kommt wird das teuerer als jede Sanierung !


    Sofotmaßnahmen einleiten ! ( Sperren der gefährdeten Bereiche ). fachgerecht sanieren.
     
  16. #16 bauvorhaben, 31.08.2011
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    Argumente sind immer willkommen

    FALSCH:winken; mein Anteil beträgt eh' nur ca. 2%:D, aber wenn ich der WEG mit Kosten von zigtausend:yikes ohne Argumente komme wird (unvernünftigerweise) - das ist meine Erfahrung - geblockt. Dann bleibt nur noch anschwärzen oder klagen - welch' friedensstiftende deeskalierende Lösungen...:konfusius
    :offtopic:offensichtlich haben einige hier wirklich keine Ahnung, aber eine Meinung, wie es im WEG-Recht und in solchen "Gemeinschaften" aussieht/zugeht...

    daher statt gutgemeintem Blabla bitte Argumente...
    siehe
    @Käpt'n Kirk: Genau so - DANKE !:bounce:
     
  17. #17 Gast036816, 31.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ bauvorhaben - argumente hast du genug bekommen.

    ich packe noch eins drauf. du schreibst, darunter befindet sich das EG und der bürgersteig. hier haben der/die eigentümer eine besondere verkehrssicherungspflicht, wenn öffentliche bereiche betroffen sind und durch die fehlende standsicherheit dritte - passanten - in mitleidenschaft gezogen werden. du machst dich auch strafbar und kannst zur mitverantwortung herangezogen werden, wenn dir jemand nachweist, dass du vom problem gewusst hast und nicht die richtigen schritte eingeleitet hast.

    wenn ich mir den zustand anschaue, sollte nicht mehr gewartet werden.
     
  18. #18 bauvorhaben, 31.08.2011
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    wer ist verantwortlich?

    Ich beklage mich ja auch jetzt nicht mehr;
    Nach ein bischen Anlaufvezögerung kommen die ja auch jetzt wie reife Äpfel - DANKE

    Da stellt sich mir die Frage, ob's reicht als Miteigentümer die Verwaltung zu informieren (und mich damit zu exkulpieren), da diese für die ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG zuständig ist und dafür auch haftet.:D
    Unternehmen kann eigentlich auch nur die HV etwas als originärer WE-Vertreter.
    Bin ich verpflichtet das Bauamt einzuschalten ?
    Nach WEG-Recht kann ich nämlich die Einhaltung von BauO,-auflagen o.ä. von Miteigentümern z.B. nicht einklagen.:mauer
     
  19. #19 Gast036816, 01.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ bauvorhaben - ich kann dir die fragen in sachen WEG nicht beantworten.

    ich kann dir nur noch den rat geben, gut abzuwägen, ob durch den brüchigen balkon außerhalb von grundstück und gebäude dritte gefährdet werden können.

    können durch standsicherheitsprobleme dritte gefährdet werden, ist sofort zu handeln. wird dies vom eigentümer unterlassen, sind die behörden einzuschalten.

    das mindeste was zu tun ist, den gefährdeten bereich dauerhaft und sicher zu sperren.

    ein kollege von mir wurde nach einem personenschaden mit verurteilt, weil er den eigentümer 2 mal darauf hingewiesen hat, dass von seiner fassade die natursteine runterfallen können. ein stein kam runter und traf einen passanten, die argumentation der richter war dann relativ einfach, hätte der kollege richtig gehandelt, wäre es nicht zum personenschaden gekommen. als fachmann konnte er die folgen einschätzen.
     
  20. #20 Wieland, 01.09.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Meiner Meinung nach gibts auf diese Ausführung 30 Jahre Garantie .
    Das sollte geprüft werden.


    :hammer:
     
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