Moin, wir haben unser Haus mit Bauvertrag nach BGB gebaut; also 5 Jahre Gewährleitung, wenn ich das richtig sehe. Jetzt hat sich eine Terassentür ein wenig verzogen, sodass sie sich nicht her komplett schließen lässt. (Hebel lässt sich nicht mehr komplett nach unten drehen). Ist sowas von den Gewährleistungspflichten abgedeckt? (Ich würde die ja selbst nachjustieren, habe aber keine Ahnung davon ) Gruß Rainer
ich sehe es nicht unbedingt als mangel nach der abnahme. sprich mit deinem fensterbauer, wenn du ein gutes verhältnis während der bauzeit mit ihm hattest, macht er das vielleicht auf kulanz. meistens sind es ein paar einstellarbeiten oder die glasscheibe muss neu - etwas strammer - verklotzt werden. du solltest es auf jeden fall machen lassen - auch wenn der fensterbauer dann ein stück geld verlangt.
Moin, Vertragspartner ist unser Hausbauer. Aber gutes Verhältnis hatten wir ;-) Aber machen lassen will ich das auf jeden Fall. Viele Grüße Rainer
Fenster und Türen sind eine Wartungseinheit, das Ölen / schmieren von Schanieren und Gelenke erfordert. Bei beweglichen Teilen an Gebäuden endet die Garantie meist nach zwei Jahren.