Gewährleistungsfrage

Diskutiere Gewährleistungsfrage im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin, wir haben unser Haus mit Bauvertrag nach BGB gebaut; also 5 Jahre Gewährleitung, wenn ich das richtig sehe. Jetzt hat sich eine...

  1. #1 rainerS.punkt, 01.09.2011
    rainerS.punkt

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    Moin,

    wir haben unser Haus mit Bauvertrag nach BGB gebaut; also 5 Jahre Gewährleitung, wenn ich das richtig sehe. Jetzt hat sich eine Terassentür ein wenig verzogen, sodass sie sich nicht her komplett schließen lässt. (Hebel lässt sich nicht mehr komplett nach unten drehen). Ist sowas von den Gewährleistungspflichten abgedeckt?

    (Ich würde die ja selbst nachjustieren, habe aber keine Ahnung davon :o)


    Gruß
    Rainer
     
  2. #2 Gast036816, 01.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich sehe es nicht unbedingt als mangel nach der abnahme.

    sprich mit deinem fensterbauer, wenn du ein gutes verhältnis während der bauzeit mit ihm hattest, macht er das vielleicht auf kulanz.

    meistens sind es ein paar einstellarbeiten oder die glasscheibe muss neu - etwas strammer - verklotzt werden. du solltest es auf jeden fall machen lassen - auch wenn der fensterbauer dann ein stück geld verlangt.
     
  3. #3 rainerS.punkt, 01.09.2011
    rainerS.punkt

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    Moin,

    Vertragspartner ist unser Hausbauer. Aber gutes Verhältnis hatten wir ;-) Aber machen lassen will ich das auf jeden Fall.

    Viele Grüße
    Rainer
     
  4. #4 Wieland, 02.09.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Fenster und Türen sind eine Wartungseinheit, das Ölen / schmieren von Schanieren
    und Gelenke erfordert. Bei beweglichen Teilen an Gebäuden endet die Garantie
    meist nach zwei Jahren.

    :hammer:
     
  5. #5 rainerS.punkt, 27.09.2011
    rainerS.punkt

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    Update.
    Mail an Hausbauer > Anruf vom Fensterbauer > Eine Woche später vor Ort und Problem gelöst.

    :28:
     
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