Absicherung gegen Regenwasser bei unterschiedlichen Höhen

Diskutiere Absicherung gegen Regenwasser bei unterschiedlichen Höhen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hi! Wenn zwei Nachbarn zwar beide die natürliche Geländeoberfläche durch Aufschütten verändern, dabei der Nachbar B aber deutlich höher (ca....

  1. Azalee

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    Hi!

    Wenn zwei Nachbarn zwar beide die natürliche Geländeoberfläche durch Aufschütten verändern, dabei der Nachbar B aber deutlich höher (ca. 70-90cm Differenz) geht als Nachbar A, muss B dann dafür sorgen, dass von seinem höher gelegenen Grundstück kein Regenwasser zu A läuft? Oder hängt das noch von anderen Faktoren (welchen) ab?

    Ich kenne aus anderen Threads bislang nur die Regel (wenn sie denn so pauschal stimmt), dass derjenige absichern muss, der die natürliche Geländeoberfläche verändert. Das tun ja hier prinzipiell beide, nur eben einer mehr als der andere.

    Vielen Dank!
    Christiane
     
  2. #2 alex2008, 01.09.2011
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    du hast prinzipiel dafür zu sorgen, dass das Wasser erst mal auf deinem Grundstück bleibt und da geordnet weitergeleitet wird.
     
  3. #3 Manfred Abt, 02.09.2011
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    meines Erachtens nach eine Frage, die schon mit dem Gerechtigkeitsempfinden eines Vorschulkindes geklärt werden kann.
     
  4. #4 Headhunter2, 02.09.2011
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    interessant wie viele Leute dieses Problem haben, die Frage kommt ja quasi im Wochentakt...

    Abwandlung: wenn keiner von beiden sein Gelände verändert, dieses jedoch abschüssig ist und der Boden nur wenig Wasser aufnimmt, wie verhält sich die Sache dann?

    Konkretes Beispiel: A, B und C liegen alle am selben Hang, A oben, B mitte, C unten. Wenn nun C sich beschwert, weil das Wasser von B auf sein grundstück läuft, aufgrund der Grundstücksgrößen aber der größte Teil des Wassers eigentlich von A kommt, muss dann B irgendwas machen?
     
  5. #5 Manfred Abt, 02.09.2011
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    gut , Rechtsberatung gibts ja hier nicht, aber für mein Vorschulkind-Rechtsempfinden siehts dann so aus:

    • C kann Forderungen an B stellen
    • B kann Forderungen an A stellen
    • C hat keine Ansprüche an A
     
  6. Azalee

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    Danke für die Antworten.

    Sicher, aber darum geht's nicht. Mein Gerechtigkeitsempfinden ist hier auch eindeutig. Ich möchte nur wissen, wie die tatsächliche Sachlage ist und ggf. wo ich das nachlesen kann (in Hessen, falls das eine Rolle spielt).

    Übrigens sind wir Nachbar A, (gemäß meiner Definition ganz oben, also tiefer), aber auch das ist ja eigentlich unwichtig.
     
  7. #7 Manfred Abt, 02.09.2011
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    ich muss ja nicht alles verstehen
     
  8. Julius

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    Ganz einfach. Das versteht jedes Vorschulkind:

    Es gibt zwei (Beispiel)fälle in diesem Thema.

    -Eines aus Nr.1, dort liegt B höher als A.
    -Und eines aus Nr. 4, dort liegt A höher als B.

    Manfred bezieht sich auf das zweite, Azalee aber auf das erste.

    Mit "Gemäß meiner Definition ganz oben, also tiefer" ist demnach schlicht gemeint:

    "Mein Grundstück ist das tieferliegende, ich hatte es im ersten Beitrag dieses Themas als "A" bezeichnet."

    Jetzt kann sicherlich auch Manfred nachvollziehen, warum Julius es nicht mag, wenn ohne Not hier im Forum unpräzise, mehrdeutige bzw. arg interpretationsbedürftige Formulierungen verwendet werden...
     
  9. Julius

    Julius

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    Nicht das Grundstück liegt also oben, sondern die Azalees Definition steht oben!
     
  10. #10 Wieland, 02.09.2011
    Wieland

    Wieland Gast


    Das ganze ist im Hessischen Nachbarschaftsgesetz nachzulesen !

    :hammer:
     
  11. Azalee

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    War ja wie gesagt auch nicht so wichtig :biggthumpup:

    Danke, genau so war's gemeint. Sorry, wenn es nicht gleich jedem verständlich war.

    Danke und Gruß
    Christiane
     
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Absicherung gegen Regenwasser bei unterschiedlichen Höhen

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