Schadenersatz bei Bauverzug nach Ablauf der vertraglichen Pauschalen

Diskutiere Schadenersatz bei Bauverzug nach Ablauf der vertraglichen Pauschalen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben eine Neubauwohnung gekauft und der Bau ist in Verzug geraten. Für die ersten 6 Monate war vertraglich eine mtl. Pauschale...

  1. #1 tobiatnet, 02.09.2011
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    Hallo,

    wir haben eine Neubauwohnung gekauft und der Bau ist in Verzug geraten.
    Für die ersten 6 Monate war vertraglich eine mtl. Pauschale vereinbart, die der Bauherr für den Verzug zu zahlen hatte.
    Nach Ablauf dieser 6 Monate tritt die gesetzliche Regelung nach BGB in Kraft.

    Diese besagt, dass der Bauherr durch den Bauverzug entstehende Mehrkosten zwar in unbegrenzter Höhe, aber nicht in ungebührlicher Höhe, übernehmen muss.
    (Also keine Suite im 4 Jahreszeiten)

    Die Hotelkosten sind da z.B. mit drin, erhöhte Umzugskosten auch aber was ist mit Verpflegung?
    Im Hotel habe ich keine Möglichkeit, mir etwas zu kochen. D.h. ich muss im Restaurant Essen gehen. Kann ich diese Rechnungen auch einfach geltend machen oder gibt es für so etwas eine Pauschale?

    Was ist, wenn ich kein Hotel in Anspruch nehme, weil ich z.B. privat unterkomme? KAnn ich dann eine Pauschale geltend machen?

    Danke
     
  2. R.B.

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    Du könntest auch in der Döner-Bude um die Ecke was essen. Welcher Betrag wäre dann gerechtfertigt?

    Vielleicht könnte man sich am Verpflegungsmehraufwand (Verpflegungspauschalen) orientieren. Der wäre für Inland und 24h Abwesenheit, was in Deinem Fall ja zutrifft, 24,- €/Tag.

    So weit ich informiert bin, kann nur ein wirklich entstandener Schaden (Kosten) ersetzt werden. Dieser ist auch nachzuweisen.

    Sollten sich die Verpflegungskosten im o.g. Bereich bewegen, dann kann man sicherlich nicht von "ungebührlicher Höhe" sprechen.

    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Fachanwalt oder jur. Berater.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Linda2010, 02.09.2011
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  4. Julius

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