Drängen auf Bauabnahme

Diskutiere Drängen auf Bauabnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, es geht um das Thema Bauabnahme, welche dem Bauprozess / -vorhaben ja doch eine entscheidende Wende gibt. Es gibt viel zum...

  1. #1 Mario R, 03.09.2011
    Mario R

    Mario R

    Dabei seit:
    03.09.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Berlin
    Hallo zusammen,

    es geht um das Thema Bauabnahme, welche dem Bauprozess / -vorhaben ja doch eine entscheidende Wende gibt. Es gibt viel zum Thema Bauabnahme und Abnahmereife nur konnte ich für den meinigen Fall nichts ähnliches finden, daher hoffe ich auf eure Meinung.
    Das Haus steht kurz vor der Vollendung. Laut Bauvertrag (nach VOB/B) garantiert das Bauunternehmen die Fertigstellung in 6 Monaten. Danach könnte ich zusätzliche Mietausgaben etc. geltend machen. Der 6.Monat läuft in der nächsten Woche aus und die Baufirma möchte nun nächste Woche auch die Bauabnahme durchführen. M.E. hat das Haus jedoch noch keine Abnahmereife erreicht, da:
    - Innentüren und Wohnungstüren (2-Familienhaus) bis nächste Woche nicht verbaut
    - Fliesenarbeiten nicht abgeschlossen
    - gesprungene Fenster noch nicht ausgetauscht.
    Von weiteren Mängeln, die bisher noch in der Nachbesserung sind, sehe ich erstmal ab. M.W. heißt abnahmereif, dass die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit des Werkes gegeben ist, was in meinem Fall
    a) Selbstbewohnen einer Wohneinheit und
    b) Vermieten der anderen Wohneinheit betrifft.

    Wie seht Ihr das? Die Bauleitung ist der Meinung, dass eine Bauabnahme in der kommenden Woche rechtens wäre gegen welche ich mich jedoch weigere, da ich vorab die Fertigstellung der o.g. Punkte fordere.

    Gruß Mario
     
  2. #2 Baufuchs, 03.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In § 12 der VOB/B heisst es "verlangt der AN nach der Fertigstellung .... die Abnahme..."

    Nicht fertiggestellt = kein Anspruch auf Abnahme.

    Grundsätzlich muss also zur Abnahme das Werk vertragsgemäß fertiggestellt sein.

    Sind Mängel vorhanden, kann wegen unwesentlicher Mängel das 2-fache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden.

    Aber darum geht es hier nicht. Es fehlt an der Fertigstellung.
     
  3. #3 Mario R, 03.09.2011
    Mario R

    Mario R

    Dabei seit:
    03.09.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Berlin
    Danke, habe ich auch so gelesen und verstanden. Es gibt nur Rechtsbeispiele im Netz, die eine Abnahme beschreiben, obwohl noch "unwesentliche" Restleistungen offen sind, sofern das Haus die Abnahmereife erreicht hat, welche mich ein wenig verwirren.
     
  4. #4 Baufuchs, 04.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Leistungen, die bei deinem Haus fehlen, sind Leistungen, die zu einer bestimmungsgemäßen Nutzung auf jeden Fall erforderlich sind.

    z.B. Zimmertüren/Fliesenarbeiten.

    Mal hier lesen
     
  5. #5 Gast036816, 04.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sag mal - ist die bauleitung eigentlich deine interessenvertretung oder vertritt die bauleitung die interessen des unternehmers. wenn der bauleiter deine interessen vertritt, weil du ihn bezahlst, muss er dich beraten, ob die abnahmefähigkeit vorhanden ist.

    fehlende türen stellen z. b. im sinne der lbo keine gebrauchstauglichkeit dar, unvollständige fliesenarbeiten lassen keine fertige installation - ausstattung badobjekte - zu. damit ist die gebrauchstauglichkeit nicht gegeben.

    sollst du dann mit deiner familie solange auf´s bau-dixie oder wie stellen die sich das vor?

    im link vom Baufuchs ist alles dazu enthalten.

    ich kann dir nur empfehlen, die abnahme wegen fehlender fertigstellung zu verweigern, die unterschrift leistest du allein oder du leistest sie nicht - leider.
     
  6. #6 Mario R, 04.09.2011
    Mario R

    Mario R

    Dabei seit:
    03.09.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Berlin
    Hallo zusammen,

    danke für eure Kommentare. Eine deutliche Aussage von Experten, die mich in meiner Haltung stärkt.
    Nein, die Bauleitung gehört zum Bauunternehmen und handelt im Interesse des Bauunternehmens.

    Gruß Mario
     
  7. #7 Gast036816, 04.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann solltest du mit einer sachverständigen person deines vertrauens zur abnahme erscheinen die abnahme nicht vollziehen.
     
  8. #8 Mario R, 05.09.2011
    Mario R

    Mario R

    Dabei seit:
    03.09.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Berlin
    Ja,

    ein Baugutachter kommt diese Woche auch nochmal, um alle Punkte vor der Abnahme durchzugehen. Wollte nur nicht - zur Gewissheit - solange auf die Antwort zu der Frage warten :).

    Gruß Mario
     
Thema: Drängen auf Bauabnahme
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Zur Bauabnahme nicht drängen lassen

    ,
  2. bauabnahme ohne Innentüren

    ,
  3. hausabbahme innenturen fehlen

Die Seite wird geladen...

Drängen auf Bauabnahme - Ähnliche Themen

  1. Nochmalige Bauabnahme bevor die Gewährleistung endet.

    Nochmalige Bauabnahme bevor die Gewährleistung endet.: Hallo Unser Reiheneckhaus ist jetzt 4 Jahre und 3 Monate alt. Gebaut und gekauft wurde es über einen Bauträger. Bis jetzt hatten wir keine...
  2. Bauabnahme

    Bauabnahme: Guten Tag... Ich habe eine Bescheidene Frage. Ich habe eine 3 Zimmerwohnung Saniert und bin mit meinen Nachbesserungen noch nicht fertig,was aber...
  3. Bauabnahme ohne Auftragnehmer möglich?

    Bauabnahme ohne Auftragnehmer möglich?: Da der BGH das Schuldrecht sehr kompliziert neu deutete, gibt es allgemein nur Mängelrechte nach einer Abnahme. Daher allgemein die Frage, kann...
  4. Baugutachter von ...... Bauabnahme neues Haus: NIE wieder!

    Baugutachter von ...... Bauabnahme neues Haus: NIE wieder!: Hallo zusammen! Ich wollte nur nachfragen, ob jemand eine schlechte Erfahrung mit ..... Sachverständigen hatte und kann man eigentlich irgendwo...
  5. Finanzierung - Vermittler drängen

    Finanzierung - Vermittler drängen: Die zwei von uns eingeschalteten Vermittler sagen, dass die Zinsen zurzeit schnell steigen. Außerdem empfehlen sie dringend, die Finanzierung...