WFA Zinssenkungsantrag

Diskutiere WFA Zinssenkungsantrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben vor fast 5 Jahren gebaut, nun kam vOn der WFa ein schreiben, dass der Zinsatz sich ab dem 31.03.12 auf 3,5% erhöht, wir können...

  1. #1 Shubuyaa, 04.09.2011
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    Hallo, wir haben vor fast 5 Jahren gebaut, nun kam vOn der WFa ein schreiben, dass der Zinsatz sich ab dem 31.03.12 auf 3,5% erhöht, wir können ein Antrag auf Zibssenkung stellen , wenn die Einkommensgrenze sich nicht um mehr als 40% erhöht hat, kann mir jemand sagen was die grenze für 2 Erwachsene und 2 Kinder sind?Des Weiteren bin ich im Mai Papa geworden und meibe Frau hat erstmal für 1 Jahr Mutterschutz und viel evtl. verlängern bzw . wenn mgl. auf 400€ weiter arbeiten, wir das Elterngeld mitberechnet? Was ist mit Werbungskosten? Danke
     
  2. #2 Shubuyaa, 09.09.2011
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    Niemand eine kurze Erklärung ?
     
  3. #3 Baufuchs, 09.09.2011
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    Kurze Erklärung gibts da nicht.

    Aber wenns schnell gehen soll:

    Schnapp dir deine Unterlagen und hin zur Kreisverwaltung (Amt für Wohnbauförderung). Da kriegst Du schnell und zuverlässig die gewünschte Auskunft.
     
  4. #4 Shubuyaa, 24.09.2011
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    Hallo so bin etwas schlauer geworden.
    Ihr Haushalt besteht aus Einkommens-grenzen Sie sind zulässiges ca. Jahres-Brutto-Einkommen *)
    bei Einhaltung der Einkommensgrenze.

    4 Personen 2 Erwachsene + 2 Kinder 31.100 €(netto) Angestellte/Angestellter Arbeiterin/Arbeiter 48.040 €


    Hier die Daten, d.h also, wenn ich ein Gehalt von 3.500 Brutto hätte und meine Frau nicht arbeitet, würde ich mit dem Zinssenkungantrag durchkommen, verstehe ich das richtig??
    Laut WFA bleibt der Zins, wenn die Einkommensgrenze sich nicht um mehr als 40% überrschreitet, dh. ich könnte im Jahr 43500 netto verdienen.

    Mag sein, dass meine Fragen etwas komisch sind, aber ich möchte nur bestätigt haben, ob jemand hier das genauso sieht bzw. auch es bei den so war, tausend Dank
     
  5. #5 Shubuyaa, 24.09.2011
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    Ach ja was noch vom Wohngeldamt gesagt wurde, dass der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird, weil eine Person im Haushalt ja nicht arbeitet, was ist damit gemeint?
     
  6. #6 Bungalowfan, 08.11.2011
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    Ist hier ein konkretes "Ergebnis" bei rum gekommen?
    Ist es so wie von Dir oben vermutet mit den 40% (dies habe ich damals zumindest ebenfalls so verstanden)?
    Hast Du mit dem Amt darüber sprechen können?
    Wie seid ihr verfahren?

    Wäre schön, wenn es hierzu noch Infos geben könnte.

    Gruß
    B-Fan
     
Thema: WFA Zinssenkungsantrag
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