Rohinstallation Heizung

Diskutiere Rohinstallation Heizung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forengemeinde, was beinhaltet die Fertigstellung "Rohinstallation Heizung" beim Bau mit einem Bauträger ? Es handelt sich um eine...

  1. #1 Baunase, 09.09.2011
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    Hallo liebe Forengemeinde,
    was beinhaltet die Fertigstellung "Rohinstallation Heizung" beim Bau mit einem Bauträger ? Es handelt sich um eine Fußbodenheizung.
    Freundliche Grüße Baunase
     
  2. R.B.

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    Das legt jeder etwas anders aus, deswegen solltest Du den genauen Leistungsumfang erfragen.

    Bei einem BT dürfte das doch egal sein, höchstens es sollen Gewerke oder Teile davon in Eigenleistung erledigt werden, dann müsste man die Schnittstelle definieren.

    Rohinstallation ist einfach gesagt das was später unter Putz verschwindet, also Leitungen vom Wärmeerzeuger zu den Verbrauchsstellen. Für Gasthermen gibt es beispielsweise solche Montage-Sets die montiert werden, nicht jedoch die Therme selbst.

    Bei einer FBH gehört diese in meinen Augen zur Rohinstallation, also auch die zugehörigen Heizkreis/FBH-verteiler. Heizkörper jedoch wären nicht Bestandteil der Rohinstallation.

    Sorry wenn die Erklärung etwas schwammig rüberkommt, ich kann nur empfehlen direkt nachzufragen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Baunase, 09.09.2011
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    Vielen Dank für die Antwort,
    es geht um die Teilbeträge der Markler und Bauträgerverordnung. Ich bezahle ungerne für nicht vollständig (in diesem Fall die Heizspiralen und die eigentliche Heizanlage) erledigte Arbeiten.
    Freundliche Grüße Baunase
     
  4. R.B.

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    Wenn das vorab nicht im Detail vereinbart war, kann man spekulieren.

    Erzähle doch mal, was bisher installiert wurde. Ich gehe davon aus, Du hast die Rechnung mit einer Abschlagszahlung bekommen, und dort findet sich die Position "Rohinstallation". Steht dort was von Rohinstallation "Heizung" oder "Fußbodenheizung" oder nur allgemein oder.....

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Baufuchs, 09.09.2011
  6. R.B.

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    Interessant, dass hier auch der Wärmeerzeuger zur Rohinstallation zählt. Die Handwerker die ich kenne hängen die Therme erst dann rein wenn der Bau "dicht" ist, sonst ist die schneller weg wie man sie einbauen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Baunase, 11.09.2011
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    Guten Morgen liebe Forengemeinde,
    ist es sinnvoll diesbezüglich einen von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu beauftragen und den Bau begleiten zu lassen und die folgenden Gewerke abzunehmen?
    Freundliche Grüße Baunase
     
  8. R.B.

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    Sinnvoll schon, die Frage ist nur, wie man das mit einem BT abstimmt. Solche Dinge muss man vorab klären, denn hinterher ist man immer in einer schlechteren Verhandlungsposition. Dann lässt der BT Dich und Deinen SV vielleicht nur zu bestimmten Abnahmeterminen auf die Baustelle.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Baunase, 11.09.2011
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    Vielen Dank für die Antwort,
    so ist das schriftlich geregelt:
    Betritt der Käufer die Baustelle allein oder mit Dritten, so geschieht dies auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung des Verkäufers.

    Einen Schlüssel habe ich sowie so nicht. Entweder komme ich rein wenn ein Handwerker da ist, oder auch nicht. Aber mir muss ja, zumindest wenn ich eine Rechnung bekomme, die Möglichkeit eingeräumt werden, mich auch davon zu überzeugen, dass das Gewerk auch ordnungsgemäss abgeschlossen wurde. Ich als Laie fühle mich dazu nicht mehr befähigt.
    Freundliche Grüße Baunase
     
  10. R.B.

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    Das ist möglich und sinnvoll, aber mit dem Eigentümer (BT) abzustimmen. Der o.g. Haftungsausschluß bedeutet noch nicht, dass Ihr jederzeit auf der Baustelle herumturnen könnt.

    Stell´ Dir vor, das Haus würde Dir bereits gehören, und es würden während Deiner Abwesenheit irgendwelche Leute darin umher marschieren. Da wärst Du auch nicht begeistert.

    Du solltest einfach den "offiziellen" Weg wählen um Ärger zu vermeiden. Einfach eine Mitteilung, dass zum Datum x eine Begutachtung der geleisteten, und verrechneten, Arbeiten ansteht, die für die Abnahme notwendig ist, und er möchte Dir bitte den Zutritt zur Baustelle ermöglichen, entweder indem er persönlich mit dem "Schlüssel" vorbeikommt, oder zustimmt, dass Ihr die offene Baustelle bei Anwesenheit von Mitarbeitern begutachtet.

    So hat alles seine Ordnung, und er kann später keinen Stress machen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Baunase, 11.09.2011
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    Hallo liebe Forengemeinde,
    vielen Dank für die Antwort.
    Ich bin nur noch gespannt, welche Kosten für einen Sachverständigen auf uns zukommen werden, bzw wie zeitaufwändig eine solche Abnahme ist. Auch dies kann ich noch nicht erfassen.
    Freundliche Grüße Baunase
     
  12. R.B.

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    Die Kosten hängen vom Aufwand ab. ;)

    Es gibt halt Arbeiten die sind schnell überprüft, andere wiederum, da dauert´s länger. Dementsprechend verhalten sich die Kosten.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Baunase, 12.09.2011
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    Hallo liebe Forengemeinde,
    der Stress hat heute richtig begonnen, als er mitbekommen hat, dass es ohne erbrachte Gewerke kein Geld gibt. Seiner Meinung nach ist die Makler- und Bauträgerverordnung ein "Leitfaden", die auch mal so oder so ausgelegt werden kann. Und ich dachte das wäre eine Verordung, an der sich beide Parteien zu halten haben. So kann ich mich täuschen.
    Freundliche Grüße Baunase
     
  14. R.B.

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    Irgendwie hatte ich das im Gefühl. :o

    Und in solchen Situation zeigt sich, wie wichtig es ist, dass man jede Kleinigkeit schon vorab schriftlich festlegt.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Baufuchs, 12.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Denke eher, der BT täuscht sich.:winken
     
  16. #16 Baunase, 15.09.2011
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    Demnach gehört sogar der Ausbau des Dachgeschoss zu den Innenputzarbeiten. :wow

    Freundliche Grüße Baunase
     
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