genauer Ablauf der Kaufabwicklung ???

Diskutiere genauer Ablauf der Kaufabwicklung ??? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe nochmal ein paar Fragen zur genauen Abwicklung des Hauskaufes... 1. wie läuft das genau ab? Erst zum Notar dann zur...

  1. #1 Martin85, 10.09.2011
    Martin85

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    Hallo zusammen,

    ich habe nochmal ein paar Fragen zur genauen Abwicklung des Hauskaufes...

    1. wie läuft das genau ab? Erst zum Notar dann zur Bank die Finanzierung unterschreiben oder umgedreht?
    2. Wie lange dauert es in der Regel bis das Geld von der Bank fließt, wenn alles unterschrieben wurde?
    3. wie läuft das genau mit der Versicherung des Hauses? Trägt die der Eigentümer oder die Mieter? Wie nennt sich diese bei einem Mehrfamilienhaus?

    danke
     
  2. mic67

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    Zu Frage kann ich meine Meinung abgeben:

    Finanzierung klären und Antrag unterschreiben - auf Annahme ( Bestätigung ) warten und dann innerhalb von 14 Tagen zum Notar.

    Sollte der Notartermin platzen, VK will nicht mehr oder - Bedingungen nicht akzeptabel etc, dann kann vom Widerrufsrecht des Kreditvertrages Gebrauch gemacht werden.

    So klappt das aber nicht immer - mit den 14 Tagen.

    Wenn die Finanzierung eng, kompliziert oder auf wackeligen Beinen steht, würde ich vor der Unterschrift beim Notar die Finanzierung dingfest machen.

    Sind die Finanzen top und problemfrei aber der Verkäufer oder das Objekt mit Problemen behaftet, würde ich die Finanzierung nach dem Notar unterschreiben.

    Gruß
    Mic
     
  3. papeFT

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    Zu den Versicherungen: der Verkäufer muss diese nachweisen; also Belege darüber herausrücken. Dann kann man nach Vertragsabschluss handeln, also mit den Versicherungen in Verbindung treten und entscheiden, was man übernimmt oder kündigt.
     
  4. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Je nach Bundesland ist entweder gar keine Versicherung zwingend vorgeschrieben oder nur eine gegen Feuer.
    Aber bei (teil-)finanzierter Hütte wird der Kreditgeber eine verlangen!
    Auch dringend zu empfehlen ist die Hauseigentümer-Haftpflicht-Versicherung.

    Üblich ist weiters eine gegen (Leitungs-)Wasserschäden und gegen Sturm.
    Je nach Gegend sinnvoll eine gegen übrige Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben etc.).

    Teilweise ist auch Vandalismus eingeschlossen.


    Die Kosten all dieser können - sofern mietvertraglich vereinbart oder zulässig - anteilig auf die Miete umgelegt werden.

    Achtung:
    Kaufst Du das Haus mit den Mietern, so tritts Du in die bestehenden Mietverträge ein!
    Also diese vorher zeigen lassen.
     
  5. #5 biologist, 12.09.2011
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    Zu 2) Es fließt erst dann Geld, wenn die Grundschuld vom Notar ins Grundbuch eingetragen wurde. Die Bank und du werden hiervon in Kenntnis gesetzt.
    Du gehst zum Notar, unterschreibst den Kaufvertrag und dann gibt es noch die Unterlagen zu unterschreiben für die Grundschuld. Deine finanzierende Bank hat hier ggf. genauere Vorgaben, wie genau sie das gerne hätte. Du kriegst dann das Geld von der Bank (bzw. sie überweist es zweckgebunden selbst). Der Verkäufer quittiert dem Notar den Empfang des Geldes. Dann kriegst du Post vom Finanzamt, in dem du gebeten wirst die Grunderwerbssteuer zu bezahlen. Nach Bezahlung wird der Notar darüber in Kenntnis gesetzt (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und veranlasst die Eintragung ins Grundbuch.

    Bei uns kam zusätzlich noch eine Auflassungsvormerkung dazu und natürlich holt der Notar bei der Stadt noch die Auskunft ein, ob diese von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Im Endeffekt hat der gesamte Prozess (Grundstückskauf) bei uns rund drei Monate gedauert, obwohl wir zu keinem Zeitpunkt irgendetwas verlangsamt haben. Keine Ahnung was da so lange dauert, aber so ist es halt...
     
  6. #6 Evaleena, 12.09.2011
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    Also bei uns lief das so ab:


    1. Mit Bank sprechen ob und wieviel finanzierung möglich wäre.

    2. Häuser besichtigen, Kaufpreis erfragen/verhandeln und mit Bildern und Daten vom Favoriten zur Bank marschieren, damit die nochmal prüfen ob sie uns speziell dieses Objekt auch finanzieren würden (gab da drei Anläufe bis wir unser Haus zu unserem Preis gefunden haben ;) )

    3. Haus gefunden, über Kaufpreis einig- nochmal ab zur Bank, Unterlagen wie Grundbuchauszug, Baupläne, Baugenehmigungen usw. hin gebracht, Finanzierung ganz konkret besprochen

    4. Besichtigung des Hauses mit der Bank, danach wurde der Kredit definitiv zugesagt - warten auf neuen Termin für Kreditunterzeichnung (hat ein paar Tage gedauert bis die Unterlagen da waren, waren auch noch Feiertage dazwischen).

    5. Termin für Kreditunterzeichnung von der Bank bekommen - also Rücksprache mit den Verkäufern gehalten um 'nen Notartermin (innerhalb der 14 Tage nach Kreditunterzeichnung) festzulegen

    6. Kreditvertrag ist unterschrieben, Kauffvertragsentwurf vom Notar ist eingrtroffen und Termin steht auch schon

    7. Unterzeichnen beim Notar - dann folgte ne Woche später die Notarrechnung + Gerichtskosten (für Grundschuld und Auflassungsvormerkung)

    8. Vier Wochen nach Kaufvertragsunterzeichnung kam die Aufforderung zur Kaufpreiszahlung (innerhalb von zehn Tagen) - mit der Aufforderung ab zu Bank, die haben dann den Rest gemacht

    9. Der Verkäufer hat nach erhalt des Geldes eine Bestätigung an den Notar geschickt.

    10. Weitere 5 Wochen später kam die Aufforderung zur Zahlung der Grunderwerbssteuer und ich glaub nochmal Gerichtskosten für die Umschreibung und zwei Wochen nach der Zahlung dann die Urkunden.


    So ich hoffe ich hab nix vergessen. Wir haben damals unseren Bankberater nach dem Ablauf gefragt, hat er alles erklärt (im allgemeinen haben wir von Anfang an viel Kontakt zur Bank gehabt und immer über den aktuellen Stand informiert). Und beim Notar wurde dann auch nochmal ausführlich erklärt wie es jetzt weiter geht.
     
  7. #7 Baufuchs, 12.09.2011
    Baufuchs

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    Geht auch anders.

    I.d.R. reicht der Bank ein Rangattest des Notars, sprich eine Bestätigung, dass er nach Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die rangrichtige Eintragung der Grundschuld veranlasst.
     
  8. #8 Martin85, 14.09.2011
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    Danke euch für die Antworten!!!


    Hab da aber noch ne Frage zum Notar. Ich habe jetzt vom Notar den Kaufvertragsentwurf bekommen. In dem steht die Grundschuld des Verkäufers in Höhe von 150270 € drinne. betrifft mich das? Auf wAS muß ich noch im Kaufvertrag achten?

    gruß
     
  9. #9 biologist, 14.09.2011
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    So lange im Kaufvertrag steht, dass sie gelöscht wird, kann dir das egal sein :-)
     
  10. mic67

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    Kaufvertrag

    Wir haben damals ( vor 2 Jahren ) 80,00 Euro investiert und waren bei der Verbraucherzentrale. Bei uns kann man dort den Kauftvertrag prüfen und erklären lassen.

    Alternativ kann man natürlich auch bei Vertragsunterzeichnung sich alles erklären und ändern lassen, aber wir wollten vorher alles wissen und ggf.vorher klären und nicht beim Notartermin um Formulierungen feilschen.

    Allerdings gab´s bei uns nichts zu ändern - aber ich konnte gut schlafen.

    Gruß
    Mic
     
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