Ideell geteiltes Grundstück. Leitungen beschädigt. Wer trägt kosten?

Diskutiere Ideell geteiltes Grundstück. Leitungen beschädigt. Wer trägt kosten? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar habe ich folgendes Problem. Vor kurzem haben wir ein Haus gekauft. Auf dem Grundstück befand...

  1. #1 Hansisolo, 11.09.2011
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    Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar habe ich folgendes Problem.

    Vor kurzem haben wir ein Haus gekauft. Auf dem Grundstück befand sich unser Haus und eine Hütte. vom Verkäufer wurde das Grundstück vor dem kauf ideell geteilt und dort wo die Hütte stand, steht nun ein neues Haus.
    soweit ist auch alles ok.

    Mein eigentliches Problem ist aber:
    das vor dem Bau unterirdisch ein Drainagerohr ablaufrohr über das Grundstück in ein Graben lief. Zum bau hin wurde das Rohr aber kaputt gemacht.

    Desweiteren lief wohl nahe der Grundstücksgrenze ebenfalls ein Stromkabel welches an meine Sicherung angeschlossen ist und auf meiner Grundstücksseite 2 Lampen und 1 Steckdose versorgte. Das Kabel wurde vor kurzem beschädigt als neben an gebaggert wurde.

    Es wusste natürlich keiner wo welche Leitungen lang liefen da es vorher ein einzelgrundstück war.
    Jedoch ist meine Frage, wer muss diesen Schaden wieder beheben? Ich selber oder der neue Nachbar?

    In der Teilungserklärung steht folgedes:

    Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt dir für seine Baulichkeiten erforderlichen Ver- und entsorgungsleitungen erforderlichemfalls auch durch den Sondernutzungsbereich des anderen Wohnungseigentümers legen zu lassen.

    Soweit einer der Wohnungseigentümer bauliche Maßnahmen des amderen dulden muss, ist er verpflichtet alle erforderlichen Anträge und Erklärungen soweit erforderlich mit zu unterzeichen und ihm zu ihrer Verwirklichung mitzuwirken. Kosten sind ihm zu ersetzen, soweit die Maßnahmen seine Interessen nicht berührt.



    Ich verstehe das so, das wenn er beim Bau etwas kaputt macht was von mir über sein Grundstück verläuft, er wieder nach dem Bau die Leitungen heil machen muss ohne das ich einen Schaden davon trage. ist das richtig?

    Danke schon mal für eure Hilfe
     
  2. #2 Wieland, 11.09.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Da sollte sich jemand mit befassen der sich auskennt, in der Regel ein Rechtsanwalt !

    :hammer:
     
  3. #3 Dachschaden, 11.09.2011
    Dachschaden

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    ich denke nicht...

    Mal abgesehen davon, was für Ansprüche Du aus dem BGB hast, kann man Deine Rechtsauffassung AUS DER TEILUNGSERKLÄRUNG, die Du teilweise zitiert hast, nicht ersehen. Da ist in erster Linie die Errichtung neuer Anschlüsse geregelt.
    Ob Du sonst Ansprüche hast, wirst Du eher in einem Forum für Juristen, statt einem Bauforum klären können.
    Ist schon übel, wenn Deine Kabel in seinem Grundstück liegen.
    Möglicherweise kann schon strittig sein, ob die NOTWEDIGERWEISE über sein Grundstück laufen und überhaupt zu ersetzen sind. Nach Teilungserklärung ist dies nur bei notwendigen Leitungen der Fall, die notwendig über sein Sondereigentum laufen. Also wohl eher der Hausanschluß, als z.B. eine romantische Gartenbeleuchtung.

    Schönen Sonntag
    Jörg
     
  4. #4 wasweissich, 11.09.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn neue leitungen so geregelt sind , sind die alten schon lange geschützt , hätte ich gesagt .
     
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