Türrahmen/ Türen streichen

Diskutiere Türrahmen/ Türen streichen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, Haus gekauft, alte Wohnung gekündigt. Jetzt muss die Wohung natürlich renoviert werden. Es ist eine Wohnung einer...

  1. #1 Der Zinslose, 12.09.2011
    Der Zinslose

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    Hallo,

    Haus gekauft, alte Wohnung gekündigt. Jetzt muss die Wohung natürlich renoviert werden. Es ist eine Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft, die machen gleich 2x Abnahmen. Eine ist bereits gelaufen - eine zweite wird nach vereinbarung durchgeführt vor dem Auszug. Das "Protokoll" der Abnahme habe ich nicht unterschrieben, weil ich mit einigen Punkten nicht einverstanden bin.
    An den Türrahmen ist jeweweils unten durch Fegen, Staubsaugen... eine kleine Stelle abgeplatzt ( verhält sich nichts anders bei den Nachbarn hier im Haus, überall abgeplatzte Farbe unten an den Türrahmen ). Gerne sollte ich nun natürlich alle Türen/ Türrahmen streichen.

    Einige Baumärkte behaupten sie könnten aufgrund eines Farbmusters den genauen Farbton zusammenmischen. Wäre das möglich, dann könnte ich eigentlich die (ansonsten akzeptablen) Türrahmen mit diversen Verschnörkelungen einfach ausbessern anstatt alle komplett neu zu lackieren.

    Ich gehe davon aus, dass man es wahrscheinlich so nicht machen kann, weil man es sehen würde, oder ?

    Gruß H. der Zinslose
     
  2. #2 stoschi, 12.09.2011
    stoschi

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    Ich bezweile noch das die den genauen Farbton hinbekommen. Aber ein ausbessern an den Türrahmen wirst du bestimmt nicht so hinbekommen das man es nicht mehr sieht.
     
  3. #3 dquadrat, 12.09.2011
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    ich würde es erstmal nachmischen lassen und ausbessern.

    ist zwar nicht optimal, die erwartungshaltung der genossenschaft sollte aber hoffentlich nicht bei neuen türen liegen ;)
     
  4. #4 Der Zinslose, 12.09.2011
    Der Zinslose

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    Vielen Dank!
     
  5. Baumal

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    was heißt nachmischen?
    einen (RAL)- farbton der wegen meiner
    10 jahre gesprauchspuren hat, mischt
    dir kein baumarkt nach.

    die ausbessrungen schauen anschließend
    auffälliger aus, als die sichtbaren abnutzungen.
     
  6. Julius

    Julius

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    Stattdessen sollte man prüfen, ob die Forderung des Vermieters überhaupt berechtigt ist!
    Wenn es sich um übliche Gebrauchsspuren handelt, müssen diese akzeptiert werden und sind mit der gezahlten Miete abgegolten.
    Da werden gerne (teilweise weit) überzogene Ansprüche geltend gemacht, die aber rechtlich unzulässig sind.
    Zudem sind die meisten diesbezüglichen Klauseln in Formularmietverträgen mittlerweile unwirksam.
    Daher: Beim Mieterverein beraten lassen!


    Und selbst Du doch dafür zuständiog sein solltest:
    Die Stelle kann ausgebessert werden. Auch wenn das sichtbar beibt.
    Ein komplettes Neulackieren wäre völlig überzogen.

    Besorge Dir ggf. beim Farbenhändler eine Farbkarte, um den passenden Ton herauszufinden (Vergleich mit der Türzarge selbst, denn der Farbton hat sich im Lauf der Zeit durch Lichteinwirkung sicherlich verändert) .
     
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