Nachträglichen Aussenbereich auf Kellerniveau schaffen

Diskutiere Nachträglichen Aussenbereich auf Kellerniveau schaffen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Da soll unmittelbar an der Terrasse und an der Nachbargrenze senkrecht und ausgehoben werden. 1. Unzulässig, weil keine Böschungswinkel...

  1. #21 niko1961, 15.09.2011
    niko1961

    niko1961

    Dabei seit:
    12.09.2011
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Fachmann
    Ort:
    Kerken
    Danke für den Hinweis1

    Es wird nicht direkt an der Grenze ausgehoben, sondern ca. 50 cm davon entfernt. Auf der Grenze steht nur ein einfacher Zaun den man demontieren kann und dahinter hat der Nachbar auch ein großes Souterrainfenster für das das Erdreich mit Betonwänden abgefangen ist, praktisch spiegelverkehrt. Da sind hinter dem Zaun auch nur noch 50-70cm Erdreich.

    Der Ausheber ist eine Firma und macht das offiziell und hat mir das Angebot unterbreitet. Von Verbau war nicht die Rede, auch nicht, dass es nötig sei.

    Meinem Verständnis nach haftet der Ausheber für Schäden, die durch Nachlässigkeit z. B. durch Nichtbeachtung von Bestimmungen entstehen, die ich als Laie nicht kennen kann oder muß. Der Elektiker, der in den unter Strom stehenden Schaltkasten greift, ist doch auch selbst Schuld, wenn er dabei umkommt. Oder ist die Rechtslage anders?
     
  2. #22 niko1961, 15.09.2011
    niko1961

    niko1961

    Dabei seit:
    12.09.2011
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Fachmann
    Ort:
    Kerken
    ohne deine Bemerkungen, würde mir inzwischen schon richtig was fehlen!

    Erklär mir nur mal: wer ist "wir"! Die Beiträge der anderen waren wieder recht hilfreich.
     
  3. #23 ReihenhausMax, 15.09.2011
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Wenn Ihr Euch einig seid, könnt Ihr die Wände dann ja vielleicht auch gleich
    wegnehmen bzw. auf Deiner Seite bleiben lassen.
     
  4. #24 niko1961, 15.09.2011
    niko1961

    niko1961

    Dabei seit:
    12.09.2011
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Fachmann
    Ort:
    Kerken
    Wie meinst du das genau?

    Der Nachbar ist mit allem einverstanden, wenn er sich nur nicht Gedanken um irgendetwas machen muss. Dem ist es auch völlig egal was ich auf meiner Seite mache.
     
  5. #25 wasweissich, 15.09.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    tja , darauf kannst du dich nu nicht mehr ausruhen , denn du wurdest hier darauf hingewiesen .:D

    und wenn denn was passiert , wird hoffentlich einer die verbindung finden :shades
     
  6. gast3

    gast3 Gast


    naja - du warst es, der nichts von Problemen mit Erdarbeiten etc. hören wollte, trotz entsprechender Hinweise - aber es gibt noch ein paar andere Probleme - wundere mich nur, dass noch keiner unserer Statiker .....

    aber, sei doch froh das Baufuchs (et all) das Thema noch einmal aufgenommen haben. Vielleicht kapierst du, dass manche Sachen auch sauber geplant werden müssen.


    aber, wie war das: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also wenn (und so wird es wohl) da etwas ganz fürchterlich schief geht, kannst du dich mit "ich bin doch nur Laie" nicht rausreden .
     
  7. #27 Baufuchs, 15.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch der Laie ist verpflichtet, die Auftragnehmer sorgfältig auszuwählen und hat darauf zu achten, dass diese über die notwendige Sachkunde und Erfahrung für die Durchführung des Auftrags verfügen.

    Das wage ich bei dem Angebot in Höhe von 800.- € stark zu bezweifeln.

    Wenns dann z.B. nur ein "Hausmeisterservice" war, der beauftragt wurde, sieht es im Ernstfall übel aus.

    Im übrigen:

    Mir ist unverständlich, wie jemand, der hier auf die erheblichen Risiken hingewiesen wurde das Ganze damit abtut, in dem er sagt "Risiken gehen mich nichts an, ist doch Sache des AN".
     
  8. #28 ReihenhausMax, 19.09.2011
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    So wie ich mir Dein Bauvorhaben vorstelle, habt Ihr rechts und links vom
    Zaum je 50-70cm breit Erde, die Ihr beide mit einer Mauer abfangt, die gelegentlich
    auch mal gestrichen werden muß bzw. bei Dir erst noch entstehen
    muß. Nimmt man die Erde weg und legt den Zaun tiefer, so sind die beiden Mauern überflüssig.
     
Thema:

Nachträglichen Aussenbereich auf Kellerniveau schaffen

Die Seite wird geladen...

Nachträglichen Aussenbereich auf Kellerniveau schaffen - Ähnliche Themen

  1. nachträgliche Dämmung Kellerdecke

    nachträgliche Dämmung Kellerdecke: Hallo zusammen, ich hab 2012 ein Haus gebaut. Damals haben wir den Keller nicht als Wohnkeller bauen lassen (leider). Die Außenwand des Kellers...
  2. Nachträgliches Abfangen des Nachbarhangs - Möglichkeiten?

    Nachträgliches Abfangen des Nachbarhangs - Möglichkeiten?: Hallo liebes Forum, wir wohnen in einem Reihenendhaus mit Hanglage und die Terrasse unseres Nachbarn wird im Prinzip durch unsere Terrasse auf...
  3. Nachträglich Estrich-Dehnungsfugen gefräst

    Nachträglich Estrich-Dehnungsfugen gefräst: Hallo zusammen, bei uns wurden nachträglich Dehnungsfugen in den Calciumsulfatestrich mit einer Flex gefräst. Kann man kontrollieren, ob die...
  4. Nachträgliches Dämmungskonzept eines Kellerraumes

    Nachträgliches Dämmungskonzept eines Kellerraumes: Hallo zusammen, wir sind eine junge Familie, die sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen möchte. Theoretisch haben wir auch ein für...
  5. (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?

    (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?: Hallo, wir sanieren einen Altbau aus den 60ern in NRW. Zurzeit befassen wir uns mit dem feuchten Keller. Zu Anfang war der Plan, das Gebäude...