Haubau: Ampelanlage und Vertrauensbruch

Diskutiere Haubau: Ampelanlage und Vertrauensbruch im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle! Angenommen, in Niedersachsen soll ein Haus gebaut werden. Beim Bauplatz handelt es sich um eine Kurvenlage. Gleich in den...

  1. #1 thomasnld, 14.09.2011
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    Hallo an alle!
    Angenommen, in Niedersachsen soll ein Haus gebaut werden. Beim Bauplatz handelt es sich um eine Kurvenlage.

    Gleich in den ersten Bautagen informiert ein Nachbar die Polizei, daß dies wohl so nicht sein dürfe und eine Belästigung für die Kurve darstellt. Somit wurde eine Sondergenehmigung durch das Amt erteilt, wobei eine Ampelanlage zur Auflage gemacht wird.
    Der Bauunternehmer will diese Kosten nun auf den Bauherrn abwälzen. Diesem hat er zuvor aber einen Festpreis unterbreitet. Somit müßte doch die Ampelanlage (nicht billig!) auch vom Bauunternehmer getragen werden? Zumal der Bauunternehmer als Profi und Ingenieur (betont er auch gerne) dies doch hätte wissen müssen!

    Darüber hinaus widmet sich der Unternehmer nun derzeit lieber einem anderen Bau!

    Als Bauherr ist man da einfach nur verärgert und sieht das entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt. Zudem wurde bereits eine Vorauszahlung von 40.000 EUR geleistet und trotzdem zieht der Unternehmer sein anderes Projekt vor und tut hier keinen Handschlag.

    Die Fragen nun:
    1.Wie steht es mit den Kosten der Ampelanlage?
    2.Da das Vertrauen in das Profi-Ingenieur-Bauunternehmen völlig erloschen ist: Wie kann man aus dem Vertrag herauskommen und sieht trotzdem noch etwas von den 40.000 EUR wieder? Es wurde bisher nur die Zeichnung angefertigt und „der Rand“ vom Fundament gemacht. Wird die erbrachte Leistung (Zeichnung und Teil des Fundaments) berechnet und der Rest erstattet? Oder ist das Geld pfutsch?


    Freue mich auf Eure Antworten!
     
  2. #2 Baufuchs, 14.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Baustelle in der Kurve allein rechtfertigt sicher noch keine Ampelanlage.

    Werden da Teile der Strasse für Baustofflagerung und oder Kranstandplatz etc. genutzt? Das wäre dann Sache des BU´s dies zu ändern.

    Oder mit was wurde die Forderung nach Ampelanlage begründet?


    40.000.- € Vorauszahlung ? Sportlich :mauer


    Vertrag kündigen und em Geld hinterher rennen? Anwalt fragen.
     
  3. #3 ThomasMD, 14.09.2011
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    Hat der Bauunternehmer das Gundstück selbst mitgebracht, sprich ist er vielleicht ein Bauträger? Hätte er Deinen Nachbarn zwingend kennen müssen und wissen, wie der tickt? Gibt es in Eurer Gemeide klare "Kurvenbauregelverordnungsrichtlinien" aus denen der BU unmissverständlich die Notendigkeit einer Lichtsignalanlage für Deine Baustelle ableiten konnte und musste?
    Fühlst Du Dich vielleicht nur ein wenig zu lieblos behandelt und suchst nach einem Grund, dem Unternehmer in die Suppe zu spucken?
     
  4. #4 thomasnld, 14.09.2011
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    Also, es wurden Teile des Strassenrandes für die Baustofflagerung etc. genutzt.
    Daß der Nachbar gleich die Polizei ruft, kann ich auch nicht verstehen. Warum sucht man kein persönliches Gespräch?

    Aber zurück zum Thema: Die Sondergenehmigung liegt vor und es könnte an sich so weitergehen. Aber nichts da.

    Das Grundstück wurde übrigens von der Gemeinde erworben.

    Es geht hier nicht um lieblose Behandlung, sondern um das Vertrauen in die Baufirma. "In die Suppe gespuckt" werden soll keinem. Nur wenn am Start der Bauphase schon so ein Streß zwischen Unternehmer und Bauherr ist - hat die Zusammenarbeit da noch Zweck?
     
  5. #5 Baufuchs, 14.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hast Du denn mal mit dem BU gesprochen?

    Alternative zu Ampel ist doch das freiräumen des Strassenrandes.

    Dann ist das Problem aus der Welt und es kann weitergehen.

    So wie du es beschreibst, macht der BU nicht weiter, weil Du die Ampelanlage nicht zahlen willst (und er auch nicht).
     
  6. Dingo

    Dingo

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    Für welche Leistung wurden die 40.000 Euro gezahlt?

    Ists im Untenehmen klamm, muß also eine andere Baustelle zuerst abgeschlossen werden, damit Restsumme dort fließt?

    Querfinanzierung von Bau 1 durch Bau 2?

    aus dem Vertrag raus? Schneller vorwärts kommst du auf diesem Wege nicht.
    Ohne geleistete Vorauszahlung wohl eher eine Option.
     
  7. #7 Gast036816, 14.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der bauunternehmer muss nur das wissen, was der bauherr von ihm in einer leistungsbeschreibung abverlangt. ist die ampelanlage dort nicht beschrieben hat er anpruch auf vergütung der mehrkosten. verursacher ist ja nicht der unternehmer, sondern der bauherr. hinweispflichten hätte der unternehmer schon gehabt, dass ändert jedoch nichts am anspruch der kosten. die hinweispflichten beruhen mehr auf verkehrssicherungspflichten.

    der unternehmer lässt die baustelle des bauherrn hängen wegen ungeklärter mehrkosten und nicht beauftragter mehrleistungen, die arbeiten darf er deswegen nicht einstellen, siehe VOB/B § 18 nr 4.
     
  8. bemi

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    Warum bestellt den der BH die Ampelanlage nicht?
    Dann kann die Arbeit doch direkt weiter gehen.
    Ein BU ist nicht für Verkehrsführung zuständig im Öffentlichen Bereich.
    bemi
     
  9. #9 Baufuchs, 15.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ein BU hat aber auch nicht den öffentlichen Verkehrsraum als Materiallagerplatz zu benutzen. Hat er aber und -wenn ich es richtig gelesen habe- wurde nur dadurch die Ampelanlage erforderlich.
     
  10. #10 Thomas B, 15.09.2011
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    Moin!

    Naja...Kurven sollten man auch nicht belästigen...Pfui!:mega_lol:

    Hier wäre in der Tat die Gesamtkonstellation zu klären. Handelt es sich "nur" um einen BU, der den Rohbau erstellt? Wenn JA: War eine Ampelanlage in der Ausschreibung (eher unwahrscheinlich) oder hätte er wissen müssen, daß eine solche benötigt werden würde (z.B. im Rahmen der Baustelleneinrichtung)? Mußte er die Kurve zwingend nutzen (blockieren?) oder wäre es auch anders gegangen? Hätten Materialien auch anderswo gelagert werden können? Handelt es sich um einen GU, der das ganze BV pauschal angeboten hat, also inkl. aller notwendiger Zusatzmaßnahmen? Wenn GU: gibt es in der Baubeschreibung evtl. den Passus, daß evtl. notwendige behördliche Auflagen im Preis nicht enthalten sind? Über wieviel Geld reden wir eigentlich...?

    Für mich ist die Ausgangslage noch sehr diffus. Kannst Du uns mal über das Gesamtkonstrukt etwas genauer aufklären. Sonst bleibt es ein munteres Rätselraten.....

    Grüße

    Thomas
     
  11. bemi

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    @Thomas B

    Besser hätte man nicht fragen können, genau das meinte ich auch aber um das zu klären braucht man keinen Baustopp.

    bemi
     
  12. #12 loennermo, 15.09.2011
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    Festpreis klingt eher nach GU als nach Rohbau gemäß LV (Laienmeinung)
     
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