Ihr macht mir Angst ...

Diskutiere Ihr macht mir Angst ... im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; es wurde ein festpreis ausgemacht, alles was drüber geht muss der Bauträger den kopf hinhalten. Extrawünsche gegen Aufpreis versteht sich....

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  1. #61 nuunber2004, 02.08.2007
    nuunber2004

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    es wurde ein festpreis ausgemacht, alles was drüber geht muss der Bauträger den kopf hinhalten.

    Extrawünsche gegen Aufpreis versteht sich.


    gruß nuunber
     
  2. #62 Ralf Dühlmeyer, 02.08.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Der war gut...

    [​IMG] [​IMG] [​IMG] [​IMG]
    Der war echt gut.
    Wissen Sie, wer "den Kopf hinhält"? Die Qualität Ihres Baus, nicht der GU/BT.
    MfG
     
  3. #63 nuunber2004, 02.08.2007
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    Hi Ralf,

    du bist von Beruf Architekt ??? :respekt

    Wozu gibt es denn eine detaillierte Leistungsbeschreibung ( Bauvertrag ), soll ich Dir erklären, was so ein Bauvertrag beeinhaltet oder kann ich mir das sparen.

    Was im Bauvertrag steht das gilt !!!

    Im Bauvertrag steht fest, welches Materiel verwendet werden soll. Wenn man Ahnung hat, dann kennt man sich aus mit der Qualität. Wenn nicht hat der Architekt dafür zu sorgen, dass die Qualität stimmt.

    Wozu bezahlt man Euch den??? Nur für ein paar Zeichnung ???

    Die Qualität würde nicht stimmen, wenn der Bauträger seinen Statiker und Architekten selber mitbringen würden. Was glaube ich bei Dir der Fall wäre ???


    Kannst Dich weiter totlachen

    gruß nuunber2004
     
  4. #64 contoso, 02.08.2007
    contoso

    contoso Gast

    Jetzt wirds spannend...

    denn solche Beiträge liebt Ralf :28: !
    Aber mal im Ernst, ist der Bau schon fertig und seid ihr zufrieden? Wenn nicht, dann erwartet Euch noch viel Spaß!
    Es sei denn, Du bist Profi und kannst die Bau-und Leistungsbeschreibung genau interpretieren. Klar stehen da die Baustoffe drin, aber wenn es um Details geht dann sieht es meist nicht mehr so rosig aus und dann wird aus dem günstigen Endpreis auf Grund von Nachträgen sehr schnell ein "endloser" Preis.
    Nur ein Beispiel: Mir wollte einer die Kellerwände als geglättet verkaufen, was ja nicht anderes heißt als unverputzt!
    Da könnte ich noch viele Beispiele bringen, z.B. den Umfang der Elt-Installation...
    Aber warten wir mal die weitere Diskussion ab.


    MfG Contoso
     
  5. #65 VolkerKugel (†), 02.08.2007
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Wo ...

    ... haste denn den Prozentsatz her :confused: ?
     
  6. #66 Baufuchs, 02.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @nuunber2004

    Ein Bauträger bringt immer seinen eigenen Architekten und Statiker mit, denn er baut auf seinem eigenen Grundstück. Der Erwerber ist nur Käufer und kein Bauherr.
    Wird auf Bauherrengrundstück gebaut ist es ein Generalunternehmer oder Generalübernehmer. (GU plant nicht selbst/GÜ liefert Planung mit).
    Mit was wird nun gebaut? Bauträger? GU? oder GÜ?
     
  7. #67 Christian St, 02.08.2007
    Christian St

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    nicht unübliche

    Vereinbarung.
    Oder willste für die Vervielfältigung jedesmal volles Honorar abrechnen?
    Gruss Christian
     
  8. #68 VolkerKugel (†), 02.08.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nee - nur nach HOAI ...

    ... für die Lph 1-7 für die 1.-4. Wiederholung jeweils nur 50 %, für jede weitere Wiederholung nur 40 %.
    Für die Lph 8 - Bauüberwachung - wird für jedes Haus der volle Honoraranteil fällig. Ist doch auch logisch. Oder?
     
  9. #69 Christian St, 03.08.2007
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    seh ich ja ein

    aber du bist freier Architekt. Und brauchst nicht verhandeln.
    Beim BT siehts aber anders aus.
    Gruss Christian
     
  10. #70 VolkerKugel (†), 03.08.2007
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Das wär´ ...

    ... schön :Roll .
     
  11. #71 nuunber2004, 03.08.2007
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    Hi Volker,

    das stimmt nicht, der Bauträger bringt seinen Architekten und Statiker zwar selber mit, aber der Bauherr hat das recht einen eigenen Architekten und Statiker zu besorgen.

    Habe ein Bauunternehmer beauftragt, der mir das Haus hinstellt. Architekt und Statiker sind von mir. Architekt sorgt dafür das alles im grünen Berich ist.

    gruß nuunber
     
  12. #72 Baufuchs, 03.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer lesen kann

    ist echt im Vorteil.
    1.) Baufuchs = nicht Volker
    2.) Offensichtlich immer noch nicht klar was ein Bauträger eigentlich ist.

    Das hier:
    ist keine Bauträgermaßnahme.

    Damit es klarer wird, mal hier lesen.
     
  13. #73 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    @ contoso...

    Stimmt :D
    Eine DETAILIERTE Baubeschreibung für ein EFH ist ungefähr so dick wie der Inhalt eines schmalen A4 Ordners. OHNE Vertragsbedingunen - nur der Teil, der die Ausführung beschreibt!
    Ist DEINE BLB so umfangreich???

    Stimmt. Bleibt (s.o.) die Frage, WAS drinsteht! Meist nicht viel. Und je weniger drinsteht, desto mehr "Optimierungspotential" hat der BU.

    Schön das Du und Dein (???) Architekt Qualität kennen. Aber wie ist sie DEFINIERT?? Der Architekt kann nur für etwas sorgen, was vereinbart ist. :Roll
    Und wenns nicht wie vereinbart ausgeführt wird? Kann der Architekt auch nur hinweisen.

    Ja, manchen reicht das. Und andere bezahlen den Architekten dafür, eine detailierte BLB (in Form von LV´s) aufzustellen.

    Glaubts Du ernsthaft, ICH Arbeite für BT. Schon wieder totlach.
    Sorry, aber ich weiß so gut was, da läuft, weil ich oft genug das Heulen und Zähneklappern derer miterleben darf, die auch meinten, mit 2 A4 Seiten Baubeschreibung und nem Festpreis wär alles gut. Als Gutachter!
    Ne stand da nicht, hatte nur der nette Verkäufer hineininterpretiert - natürlich nicht nachweisbar.

    Mach ich.
    MfG
     
  14. #74 nuunber2004, 03.08.2007
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    ich werde berichten, wie es voran geht.
    wenn Sie wollen können Sie ja das begutachten.

    gruß nuunber2004
     
  15. #75 Carden. Mark, 03.08.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    umme?

    Oder sind Sie bereit dem für seine Leistung auch zu honorieren?
     
  16. Robby

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    @Mark

    und den Auftrag an Ralf bitte vorher richtig definieren ;) Soll ist Baubeschreibung / Ausführung, Ausführung gem aRdT usw usw usw :D
     
  17. #77 nuunber2004, 04.08.2007
    nuunber2004

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    Ralf wird nicht honoriert, er akzeptiert meine Berichte nicht und ich möchte ihm das Gegenteil beweisen.

    Er soll das Haus begutachten, wenn er im recht ist, zahl ich das Doppelte seines Honorars.

    Gruß nuunber2004
     
  18. ISYBAU

    ISYBAU

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    Achtung ! Das doppelte von NIX ist und bleibt NIX ;-)
     
  19. #79 archi25, 06.11.2007
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    in welcher region - wo möchtet ihr eigentlich bauen?
    ist wichtig für die kostenschätzung. die regionalen mittelpreise können erheblich variieren.
     
  20. #80 Olaf (†), 06.11.2007
    Olaf (†)

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    Ich...

    kann ja verstehen, dass man sich am Anfang hier ins Getümmel stürzen will - ging mir nicht anders. :Roll Trotzdem mal aufs Datum der letzten beiträge schauen - man muss ja nicht andauern Leichen wiederbeleben - so lobenswert ein solcher V:ersuch auch sein möge :biggthumpup:
     
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