Schallschutz im Reihenhaus

Diskutiere Schallschutz im Reihenhaus im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Liebe Bauexperten, ich habe mich zum Thema Schallschutz im Forum recht intensiv eingelesen und bereits gemerkt, dass objektive Messungen oft...

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  1. #1 Walter Sobchak, 14.09.2011
    Walter Sobchak

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    Liebe Bauexperten,

    ich habe mich zum Thema Schallschutz im Forum recht intensiv eingelesen und bereits gemerkt, dass objektive Messungen oft nicht mit der subjektiven Wahrnehmung übereinstimmen. Trotzdem versuche ich einmal, unsere Situation so gut wie möglich zu schildern, in der Hoffnung auf Hilfestellung.

    Vor drei Jahren haben wir ein durch einen Bauträger erstelltes Endreihenhaus bezogen. Dabei haben wir schon recht früh festgestellt, dass wir von unseren Nachbarn viel mehr hören als erwartet:

    Sobald im Nachbarhaus jemand etwas kräftiger die Treppe betritt, klingt es für uns so als würde sich jemand mit vollem Körpergewicht gegen die Haustrennwand werfen, was auch bei laufendem Fernseher und z.T. Nebenräumen (bei geschlossener Tür) hörbar ist. Gelegentlich hören wir auch, wenn nebenan Türen zugeschlagen werden, ebenso wie das (zum Teil motorisierte) Öffnen und Schließen von Jalousien.

    Einige Informationen zur Bauweise:
    - Haustrennwand: 15cm Schallschutzziegel verputzt, 50 mm Fuge mit Tritschall-Dämmmatten zwischen den Häusern
    - Keller: durchlaufende WU-Betonwanne/Bodenplatte
    - Schallschutznachweis laut Bauakte: rechnerisch 67 bzw. 68dB (Mindestschallschutz nach DIN: 57db)
    - offenes Treppenhaus, Harfentreppe vom Keller bis in den 2. Stock. Sowohl unsere als auch die Treppe der Nachbarn liegt an der jeweiligen Haustrennwand.

    Wir haben keine Probleme mit den (sehr netten) Nachbarn und wollen auch keine bekommen. Allerdings fragen wir uns inzwischen, ob eine Hellhörigkeit in dieser Form bei einem Reihenhaus völlig „normal“ ist, oder ob hier nicht doch ein Mangel vorliegt, der innerhalb der Gewährleistung näher untersucht werden sollte. Schließlich müssten wir das ja auch irgendwann auch einmal offenbaren, wenn wir das Haus verkaufen wollen.

    Da ein Schallschutzgutachten einiges kostet, wären wir für Meinungen dankbar, die uns dabei helfen können, zu entscheiden, ob es überhaupt sinnvoll bzw. ratsam sein könnte, einen Gutachter in Auftrag zu geben – zumal absehbar ist, dass wir uns auch noch in anderer Sache mit dem Bauträger auseinandersetzen werden müssen.

    Vielen Dank im Voraus

    WS
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    bei dieser aufbau dürften sie fast kein geräusche vom nachbarn hören.
    Ich würde das prüfen lassen wenn wirklich gegenseitig störende geräusche zu hören sind.
    Mfg.
     
  3. #3 Walter Sobchak, 14.09.2011
    Walter Sobchak

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    Hallo Yilmaz,

    vielen Dank für die Auskunft! Immerhin tröstlich zu wissen, dass wir mit unserer Befürchtung nicht ganz daneben liegen.

    So langsam wird uns klar, wie naiv wir an das Thema Bau/Hauskauf herangegangen sind - hätte ich doch vor ein paar Jahren nur dieses Forum schon gekannt und gelesen ...

    Gruß

    WS
     
  4. Yilmaz

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    Deswegen sollten sie sich (vieleicht mit dem nachbar) zusammen ein gutachter beauftragen und eine messung durchführen lassen. Dann haben sie schwarz auf weiss. Haben sie schonmal mit dem nachbarn darüber geredet?
     
  5. #5 Walter Sobchak, 14.09.2011
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    Haben wir, allerdings nur sehr vorsichtig, da wir auf keinen Fall den Eindruck erzeugen wollen, dass wir uns über unsere Nachbarn beschweren wollen.

    Die hören wohl auch etwas von uns, aber ich vermute, dass wir mehr hören, weil deren Sohn inzwischen 4 ist und beim Laufen auf der Treppe und im Flur nicht besonders stark abfedert - wie es für ein Kind in diesem Alter ja auch völlig normal ist.
     
  6. Yilmaz

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    Es ist gut das sie verständniss dafür haben aber die zeiten werden sich ändern und dann ist es zu spät.
     
  7. #7 Walter Sobchak, 14.09.2011
    Walter Sobchak

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    Das ist auch unsere Befürchtung. Da wird uns wohl nichts übrig bleiben als bald zu handeln. Haben Sie eine *ungefähre* Vorstellung davon, mit welchen Kosten für so ein Gutachten zu rechnen ist?
     
  8. Eric

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    Westliches NRW könnte irgendwo um Düsseldorf liegen.

    Kannst mal bei Dr. Brauns anrufen und Dich zur Preisabfrage auf mich berufen, 0211-5134090 ( nein, er ist nicht Forenmitglied; ich ziehe ihn aber für Schallschutzgutachten in eigenen Sachen häufiger hinzu ).

    Zum Einlesen in das Thema empfehle ich: Staudt-Seibel, Baurechtliche und technische Themensammlung, Arbeitshefte für Baujuristen und Sachverständige nach Gewerken, Heft 1, Schallschutz, zu beziehen über den Fraunhofer IRB-Verlag, erschienen April 2011.

    https://shop.bundesanzeiger-verlag....hef-2/?cHash=807d1a144315c256e813cf99c1b41235

    Das Beste, was es zu dem Thema zur Zeit in rechtlicher und bautechnischer Sicht gibt.

    Sodann mal hier nachlesen, insbesondere den dortigen Link zu den " Dega-Empfehlungen 103 ".

    http://www.schallschutzausweis.tu-braunschweig.de/index.php/ssa

    Bei Dir geht es um den Trittschallschutz ( Treppen ), den Luftschallschutz ( Fernseher usw. ) und den Schallschutz von haustechnischen Installationen ( Rolläden ).

    Der Luftschallschutz ist im Schallschutznachweis für die vorhandene Bauweise mit 67-68 dB(A) richtig angegeben. 68 dBA entsprechen der SSt III der VDI 4100 ( Schutz gegen Schallübertragungen aus fremden Wohnungen in Doppel- und Reihenhäusern ). Was steht zum Trittschallschutz im Schallgutachten? Passen würde dazu nach VDI 4100 Trittschallschutz von 39 db(A) für Treppenläüfe- und Podeste.

    Würde bedeuten nach Dega-Empfehlung 103: Luftschallschutz = Klasse " A "; Trittschallschutz = Klasse genau zwischen " B " und " A ".

    In der " DEGA-Empfehlung 103 " ist sodann nachzulesen, was Klasse " A " und " B " qualitativ hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit bedeutet. Über " A
    " kommt nur noch A*. Geschuldet ist also ein sehr hochwertiger Schallschutz.

    Lass es in jedem Fall von einem Bauphysiker nachprüfen!
     
  9. #9 Walter Sobchak, 15.09.2011
    Walter Sobchak

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    Hallo Eric,

    Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen! Nähe Düsseldorf ist völlig richtig, und Dr. Brauns werde ich mir direkt auch mal vormerken, wobei ich mir vor einer Kontaktaufnahme wohl erst einmal die von dir genannten Literaturhinweise zu Gemüte führen werde und auch noch einmal mit den Nachbarn sprechen werde. (Allerdings weiß ich von der anderen, angedeuteten Angelegenheit her schon, dass die eher geneigt sind, auch gravierende Mängel zu akzeptieren, weil sie meinen, dass ein Vorgehen gegen den Bauträger viel kostet und im Zweifelsfall wenig bringt...)
     
  10. #10 Walter Sobchak, 15.09.2011
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    Ach ja, zum Thema Trittschall steht im Schallschutznachweis nichts. Allerdings besteht der abgesehen von zwei Deckblättern auch nur aus einer Seite. Die angegebenen beiden dB-Werte von 67 und 68 scheinen durch die Anwendung verschiedener Tabellen zustande zu kommen.
     
Thema: Schallschutz im Reihenhaus
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