Für Carport Genehmigung notwendig ?

Diskutiere Für Carport Genehmigung notwendig ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ist ein offenes Carport genehmigungspflichtig oder kann man sowas genehmigungsfrei bauen ? Außerdem, darf man ein Carport bis auf die...

  1. #1 Peter1971, 15.09.2011
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    Hallo,

    ist ein offenes Carport genehmigungspflichtig oder kann man sowas genehmigungsfrei bauen ?

    Außerdem, darf man ein Carport bis auf die Grenze zum öffentlichen Fußweg der Stadt bauen oder gibt es da gewisse Mindestabstände ?

    Konkret geht es darum:

    Mein Privatparkplatz liegt parallel zum öffentlichen Gehweg.
    Ich würde nun gerne meinen PKW-Stellplatz mittels offenem Carport überdachen, doch da mein PKW-Stellplatz direkt am öffentlichen Gehweg angrenzt, würde das Carport bis exakt auf die Grundstückksgrenze reichen, ist das zulässig ?

    Vielen Dank für die Infos.
    Gruß Peter
     
  2. #2 Der Bauberater, 15.09.2011
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    Hallo Peter,
    theoretisch JA, praktisch vielleicht! :D
    Nach der LBO-bw (Bauordnungsrecht) sind Garagen (das gilt auch für Carpots, wenn ein B-Plan nichts anderes aussagt) bis 30 qm verfahrensfrei zu erstellen, wenn sie nicht länger als 9m, nicht höher als 3m und die Wandfläche nicht größer als 25qm ist. Auch darf die GA (Carport) an die Grenze.
    Gibt es einen B-Plan (Bauplanungsrecht), kann das ganz anders aussehen, denn darin kann geregelt sein, dass nicht an der Grenze, nicht außerhalb überbaubarer Flächen, nur mit Abstand von x m zur Straße .......

    Gips einen B-Plan?
     
  3. R.B.

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    Bauamt fragen.

    nach LBO wäre der Carport genehmigungsfrei, und es wäre auch kein Kenntnisgabeverfahren notwendig.
    ABER was sagt eine Gemeindesatzung? B-Plan? dazu

    Gruß
    Ralf
     
  4. Eisern

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    Hallo,

    da ich es leider gerade selbst durchhabe...

    Auch wenn es keinen Bebauungsplan gibt, gibt es Regeln. Bei uns in Berlin nennt sich diese dann Städtebauplanung. In dieser steht geschrieben das ein Mindesabstand von 5m einzuhalten ist. Daher bin ich gerade dabei auf Anordnung mein Carport 5m nach hinten zu versetzen. Seltsamerweise hatte ich ein seit 1984 an dieser Stelle bestehenden Carport ersetzt. Nun greift daher leider mein Bestandsschutz nicht mehr.

    Hat jemand eine Ahnung in wie weit ein Ersatz unter Berücksichtigung des Bestandschutzes möglich gewesen wäre? Ich kann ja wohl nicht warten bis meine Kinder von einem baufälligen Teil erschlagen werden!?

    MfG, Tom
     
  5. #5 Der Bauberater, 15.09.2011
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    Da der Carport schon von 84 da stand, hätte er Bestandsschutz gehabt und Du hättest ihn nach § 62 Abs 4 BO Bln instand halten müssen und nicht ersetzen, dann wäre er immer noch da vorn. :deal
     
  6. Eisern

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    Hallo,

    Das weis ich leider erst jetzt. Nur wie definiert sich instand setzen? Problem war auch das 1984 die Autos wohl noch etwas kleiner waren, also welche Möglichkeiten hat man wenn auch an der Größe geschraubt werden muss?

    Das gleiche will ich mit meinem Schuppen machen. Darf ich im Inneren eine neue Wand aus Stein ziehen ( vorher Holzständer) und das Dach neu machen? Wie definiert sich also Instandsetzen genau? Gerade beim Carport ist das Holz auch irgendwann fertig...

    MfG, Tom
     
  7. #7 planfix, 16.09.2011
    planfix

    planfix Gast

    instand setzten:
    ohne änderung der größe, sonst erweiterung.
     
Thema: Für Carport Genehmigung notwendig ?
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