schutzleiter an steckdosen fehlen...

Diskutiere schutzleiter an steckdosen fehlen... im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; hallo jungs, wollt mal wissen, ob das überhaupt noch sein darf, dass an den steckdosen die schutzkontakte fehlen - also nur die stromführenden...

  1. #1 zeiten, 15.09.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.09.2011
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    hallo jungs,
    wollt mal wissen, ob das überhaupt noch sein darf, dass an den steckdosen die schutzkontakte fehlen - also nur die stromführenden leitungen?

    gibts da einen bestandschutz für altbauten oder ist das generell verboten? dürfte man überhaupt noch in einer solchen wohnung wohnen?

    danke
    lg, sare
     
  2. sarkas

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    Ich glaube, es gibt (außer bei Umbauten, Verkauf und ähnlichen Maßnahmen) noch keinen wirklichen
    Zwang, das System mit dem "klassischen Null" zu ändern. (Ist, glaube ich sogar regional unterschiedlich geregelt)

    Aber das wird Dir der Julius noch sagen - denke ich.
     
  3. zeiten

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    hoi sarkas,
    danke schon mal.

    da wart ich mal noch auf julius.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Hi "Zeiten",
    hast Du jetzt eine E-Anlage mit Nullung im mobile home? ;)

    Also im Bestand (Altbauten) ist das noch erlaubt, so lange keine wesentlichen Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden.

    Viele Grüße
    Ralf
     
  5. #5 ThomasMD, 15.09.2011
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    So wie ich das verstanden habe, hat die Blumenfrau noch nicht einmal klassische Nullung sondern überhaupt keine Schutzkontakte an den Steckdosen.
    Aber auch diese Technik sieht man, speziell auf dem Lande, noch häufiger.
    Wenn dann noch ein FI vorgeschaltet ist, hätte ich auch kein großes Problem damit.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Tatsächlich, da habe ich nicht genau gelesen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Jonny

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    war früher 'Schutz durch nichtleitende/isolierende Räume'
    gibt es so heute nicht mehr! (im Wohnungsbau)

    'Bestandsschutz' besser gesagt: keine Änderungspflicht, könnte man nur geltend machen wenn der Raum an sich noch als isolierend gelten würde. Dort gibt's aber sicherlich mittlerweilen eine Zentralheizung mit entsprechender Verrohrung!
    Nach Auffassung der VDE (zu finden in verschiedenen Fachbüchern) ist diese Installation nicht mehr zulässig, da die Räume (mit ziemlicher Sicherheit) nicht mehr als isolierend gelten.

    Heilen kann man das ganze nachträglich nicht, umbau auf aktuellen Normenstand ist erforderlich.

    Grüsse
    Jonny
     
  8. Julius

    Julius

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    Man muß drei Fälle unterscheiden:

    1) Schukosteckdosen, in klassischer Nullung angeschlossen
    -im Bestand zulässig, wenn alle Anforderungen erfüllt sind (z.B. darf keine Nutzungsänderung erfolgt sein)

    2) Steckosen zweipolig OHNE Schutzkontakt (flaches Steckgesicht)
    -nur dann noch im Bestand zulässig, wenn die zugrundeliegende Schutzmaßnahme Standortisolierung noch wirksam ist. Das bedeutet, daß es keine Mischbestückung geben darf (also KEINE Schukosteckdosen im selben Raum) und der Raum keine geerdeten Teile enthält (also z.B. weder Wasser- bzw. Gasleitung noch Heizungsrohre). Auch gelten besondere Anforderung an den Fußboden.
    Erfahrungsgemäß ist dies oft nicht (mehr) erfüllt (weil z.B. eine Zentralheizung nachgerüstet wurde). Dann muß alles nach heutigen Anforderungen (also mit separatem Schutzleiter und Schukosteckdosen) neu installiert werden.

    Für den ersatzweisen Einsatz eines Fehlerstromschutzschalters (gemäß Vorschlag Thomas) gab es eine Übergangsfrist, die aber längst abgelaufen ist. Insoweit besteht also inzwischen zwingend Umrüstverpflichtung!

    3) Schukosteckdosen mit NICHT angeschlossenen Schutzkontakt
    -Das ist stets unzulässig (Vortäuschung einer Schutzmaßnahme).


    Vorsicht bei der Beurteilung durch Laien:
    Allein aus dem Umstand, daß nur zwei Adern zum Steckdoseneinsatz führen, kann man noch nicht eindeutig auf die Netzform schließen!
    Bei älteren Einsätzen konnte ohne sichtbare separate Brücke ungeschnitten direkt von der N- zur PE-Klemme durchgeschleift werden.

    Daher:
    Was ist der Hintergrund Deiner Frage?
    Fotos!
     
  9. zeiten

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    hey, ihr seit ja alle immer noch da und soooo super, wie immer!!! :bounce:

    DANKE!!!

    nene, in meiner hütte is alles in bester ordnung (jedenfalls die elektrik). für die, die es mitgekriegt haben: mein zaun is (halb)fertig und hat auch die ersten sturm schadlos überstanden. *freu*

    betrifft nicht mich persönlcih. :o ich bin blos in nem anderen forum aktiv, wo jemand, der halt solche alten steckdosen hat, wissen wollte, ob er seine miete deswegen mindern kann....

    naja, und ich hab mich dann halt gefragt, ob man überhaupt da noch mit wohnen darf oder direkt evakuiert werden muss...

    ich weiß also nicht genau, um welche form von steckdosen es nun genau geht. da er aber eine zentralheizung erwähnte, geh ich davon mal aus, dass es um einen von dir unter 2) erwähnten fall geht.

    würde denn bedeuten, wenn es nicht mehr zulässig ist, dass man dort nicht mehr wohnen darf - oder ist es "nur" forschriftswidrig und nichts weiter folgt daraus?
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Aber klar doch. Wir haben alle hier gesessen und auf Dich gewartet. ;)

    Falls es sich um Fall 2 handeln sollte, dann hätte mit Einbau der Zentralheizung bzw. der Rohre etc. auch die Elektrik nachgerüstet werden müssen. In der jetzigen Form entspricht die Elektroinstallation nicht den "Vorschriften" und sie ist auch nicht sicher, wobei ich den 2. Punkt als wichtiger betrachte.

    Welche jur. Konsequenzen sich daraus ergeben, das müsste man einen Anwalt fragen. Der kann auch beurteilen, ob und in welcher Größenordnung man die Miete mindern darf. In meinen Augen darf der Vermieter so eine Wohnung nicht vermieten.

    ABER, bitte daran denken, ob der o.g. Fall zutrifft, das wäre vor Ort durch einen Fachmann zu überprüfen. Ich würde mir in so einem Fall eine andere Wohnung suchen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. Julius

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    Wohnen dürfte man in so einer Wohnung (nach Fall 2) durchaus noch - nur müßte eben deren Stromversorgung dauerhaft stillgelegt werden. Das führt dann zu einem doch recht erheblichen Mietminderungsrecht...

    Der Mieter kann verlangen, daß der Vermieter die Anlage erneuern läßt.
     
  12. zeiten

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    oh, das sind ja coole aussichten.

    wie würde denn das aussehen mit dem stillegen? wär wäre denn dazu berechtigt? müsste der mieter das bauamt anrufen oder wie muss sowas laufen?

    ja, dacht ich auch schon. werd ich so nochmal weitergeben.



    na, das ist bestimmt ein gaaanz klein bisschen geschwindelt. ich war mit meinem "nachwuchs" beschäftigt: http://www.youtube.com/watch?v=d7UezkTrwpY
     
  13. fuchsi

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    Mitmienderung ist natürlkich nicht drin.
    Wenn schon, muss die Anlage auf Stand gebracht werden.


    Schutzkontaktsteckdosen ohne PE waren noch nie erlaubt. Wenn eine Steckdose eine Schutzkontakt hat, dann gehört dort auch eien Schutzleiter angeschlossen.

    Ansonsten wurden bei Schutz durch isoliernede Räume flachen Steckdosen ohne Schutzkontakt eingebau. Aber das Thema ist durch die Heizung eh gegessen.
     
  14. Julius

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    Meldung an den VNB (örtlichen "Stromversorger") machen.
     
  15. #15 JaquesTati, 20.09.2011
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    Hallo Zusammen,

    meines Erachtens muss die Angelegenheit „Stilllegung/Mietminderung/Instandsetzung“ etwas anders ablaufen.

    Als Erstes muss nun sichergestellt werden, ob die Installation wirklich unzulässig ist oder nicht.

    Falls nicht, dann muss umgehend der Vermieter/Verwalter davon in Kenntnis gesetzt und auf die Gefährdung/akuten Handlungsbedarf hingewiesen werden. Und dieser Hinweis sollte dann ganz deutlich und nachweisbar erfolgen, also schriftlich und/oder mit Zeugen. Je nach Verhältnis zum Verwalter/Vermieter kann auch eventuell ein dezenter Hinweis mit Mietminderung/Meldung an den VNB hilfreich sein. (aber man sollte immer im Hinterkopf behalten, so wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus!)

    Und wenn dann die andere Seite keine Anstalten macht oder scheinbar nur wiederwillig und träge reagiert, sollte man den Rechtsweg mit fachlicher Unterstützung beschreiten. Eine Mietminderung ist nämlich doch in solchen Fällen möglich, diesbezüglich sind schon einige Urteile ergangen.

    mfG

    Jaquestati
     
  16. #16 Markus79, 21.09.2011
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    1. Sollte bei zweifeln ob die E-Installation gefährlich ist ein Fachmann (Elektriker) gerufen werden um die Lage zu beurteilen. Denn ich habe selber schon Steckdosen Ohne Schutzleiter und Klassische Nullung gesehen (HEIMWERKER).

    2. Jede Gewerblich benutzte Immobilie ist alle 4 Jahre Durch eine Elektrofachkraft zu überprüfen E-Check. Macht nur niemand. Mietwohnungen laufen auch unter Gewerblich.

    3. Falsche und oder Fehlerhafte Elektrik kann TÖTEN

    MFG Markus
     
  17. fuchsi

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    Also eien E-Check alle 4 Jahre ist unrealistisch.

    Hier bei uns in Österreich ist dies nun folgendermassen gesetzlich geregelt.


    http://www.elektrojournal.at/ireds-111378.html
     
  18. #18 Markus79, 22.09.2011
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    War auf jedenfall vor ein paar Jahren so. Nur niemand weiß es und niemand hat es gemacht.

    E-Check ist aber auch keine 100% Kontrolle.

    MFG Markus
     
  19. #19 JaquesTati, 22.09.2011
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    Hallo Markus79,

    da wird Ihnen mit Sicherheit niemand widersprechen, allerdings ist nicht jede Mietwohnung als Gewerblich anzusehen und demnach entfällt dort die pauschale Verpflichtung zur regelmäßigen Inspektion – sieht selbst der BGH so. Davon unberührt ist natürlich seine Nebenpflicht die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

    mfG

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Thema: schutzleiter an steckdosen fehlen...
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