Kellerboden trocken legen & Schimmel

Diskutiere Kellerboden trocken legen & Schimmel im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; So, nachdem wir nun 2 Bautrocknungsfirmen hier hatten und diese so in etwa auf dieselbe Sanierungssumme kamen, denken wir das diese uns wohl nicht...

  1. debbie

    debbie

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    So, nachdem wir nun 2 Bautrocknungsfirmen hier hatten und diese so in etwa auf dieselbe Sanierungssumme kamen, denken wir das diese uns wohl nicht mit dem Preis abzocken. Beide hatten Listen von den Versicherungen in der Hand zum berechnen, da diese wohl nur noch nach vorgegebenen Preisen abrechnen dürfen.

    Beide Fachleute wiesen auf die Dringlichkeit der schnellen Sanierung hin.
    Beide sagten, das der komplette Estrich wie der Hochlraum im Wasser stehen, an den Wänden drückt sich die Feuchtigkeit hoch und der Schimmel spriest aus allen Ecken und Wänden.

    Heute der Mann meinte allerdings auch noch wie wichtig die Schimmelbehandlung wäre und dies so schnell wie möglich. Man müßte zudem ausschließen, daß es sich nicht um einen besonderen Pilz handeln würde, denn dieser könnte man nicht vernichten. ??!!!

    Zudem Zeugs was in den Boden eingeleitet wird wg. dem Schimmel, kommen Austrockungsanlagen zum Tragen mit Kernbohrungen.

    Die Wände will er mit Infrarotbeleuchtung behandeln. Kennt das jemand?
    Das wäre eine effektive Behandlung. Wir haben davon noch nie was gehört - ist das evtl Humbug, oder mittlerweile Gang und Gebe?

    Ist es wirklich soooo eilig das man schnell anfängt?
    nicht das wir es aufschieben wollen - es muß gemacht werden - aber wir haben hier ja evtl eine Streitangelegenheit mit dem Nachbarn..
     
  2. Eric

    Eric

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    Bleibt nur zu hoffen, dass Du im Controlling besser bist, als in der Darstellung eines Sachverhalts.

    Ich schlage vor, alles nochmals von vorne. Kurz Sätze: Subjekt, Prädikat, Objekt: Was für ein Haus, welches Bauteil ist betroffen und womit, welche Voruntersuchung bereits durchgeführt, von wem, Ergebnis usw.
     
  3. debbie

    debbie

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    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Und gut zu wissen, daß man für Dich sehr gebildet bzw. perfekt im Satzaufbau sein muß um in diesem Forum Fragen zu stellen.

    Einen Beitrag unter diesem hatte ich den ges. Vorgang bereits geschildert.
    Es ist mein Versehen das ich gedacht habe, daß die Experten hier jeden neuen Vorgang lesen. Dafür entschuldige ich mich - bin nur sehr aufgebracht wegen dieser ganzen Angelegenheit

    Es handelt sich um ein großes Haus, welches 1976 erbaut wurde.
    Vor 3 Wochen haben wir bemerkt das die Wände im Keller alle nass sind.
    Eine Leckortung hat stattgefunden und diese hat keinen Verlust am Frischwasser, - wie auch Abwasserversorgungstermin, auch wurde das Heizssystem ausgeschlossen.

    Ursache war/ist unser NAchbar, welcher sein Regenrohr von seiner GArage /45 qm) unbestimmungsgemäß an unserer Hauswand hinunterlaufen ließ.

    Dieser nimmt sich den Schaden bislang aber nicht an.
     
  4. Eric

    Eric

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    Ich formuliere mal die Fragen:

    1. Frage

    Hat der Nachbar Schadensersatz zu leisten, wenn festeht, dass er sein Regenrohr nicht repariert hat und Wasser aus dem Regenrohr an unser Hauswand herunterlief, wodurch es zur Durchfeuchtung unser Hauswand kam ( Hinweis: den Beweis für diesen Schadensverlauf habe ich gesichert )?

    Antwort: Ja

    Siehe hier und dort die Antwort des Anwalts auf die Nachfrage des Fragestellers:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserschaden-vom-Nachbarhaus-__f49825.html


    2. Frage:

    Wie bekomme ich die nassen Wände im Keller getrocknet?

    Hierzu benötigst Du einen Sachverständigen, der sich das vor Ort ansieht ( meine Glaskugel ist zur Zeit defekt ).

    Vorgehensweise:

    Sofort einen Anwalt beauftragen. Der wird den Nachbarn zur Anerkennung der Schadensersatzverpflichtung zunächst dem Grunde nach auffordern und ihn darauf hinweisen, dass er seine Haftpflichtversicherung einschalten sollte. Auf Eilfall hinweisen. Wenn er eine Haftpflichtversicherung - wie in der Regel -hat, wird die sich bei Dir aller Voraussicht nach melden und den Schaden besichtigen wollen. Es wird ein Sachverständiger der Versicherung kommen. Sofern der einen vernünftigen Sanierungsfall macht, ist das Thema gegessen. Im Zweifel einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen.

    Mußt hier nicht rummeckern, sondern nur die richtigen Fragen stellen:biggthumpup:
     
  5. debbie

    debbie

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    Mag doch auch gar nicht meckern :shades Mein Gemüt ist nur recht angeschlagen durch diese Geschichte. Vor 3 Jahren ist unser Haus bereits einmal durch einen Kellerbrand (Saunadefekt) für 3 Monate nicht bewohnbar gewesen. Hatten 1 Jahr die Handwerker danach noch im Haus und im Nachhinein haben wir so einige Fehler entdeckt..
    Von daher will ich in diesem FAlle alles richtig machen !

    DAnke vorerst für die Beantwortung - die Rechtsschutz zieht sich evlt von diesem Vorgang zurück, da diese die Vermutung haben, daß das Regenrohr schon seit Bau der Garage fälschlich gegelen hat und dies halt vor Versicherungsschutz passiert ist (15 Jahre)
     
  6. #6 ThomasMD, 16.09.2011
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    Ich will Dir ja keine Angst machen, aber nach dem Ausschlußverfahren (meine Leitungen sind dicht) darauf zu schließen, dass nur Nachbars Regenfallrohr Schuld sein kann, ist etwas riskant.
    Wenn Du den Richtigen triffst, brauchst Du wirklich eine gute Rechtsschutzversicherung, um den Verleumdungsvorwurf abzuwehren.
     
  7. debbie

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    Daran hatte ich auch schon gedacht und habe auch mehrfach nachgefragt, ob die Feuchtigkeit denn keine andere Ursache haben kann.
    Bislang bekam ich immer zur Antwort, daß die Masse des Wasser 45qm und teilweise bis zu 46 l/h die Ursache sei. Dies wären in einer Stunde über 2000 Liter und wir hatten Regenfälle über die ganze Nacht hinaus - also mehr als 8 Stunden pro Tag...
    Das wäre lt. den FAchleuten pures Druckwasser auf der Außenwand - und man kann auch an dieser besagten Außenwand die höchste Feuchtigkeit messen.
    Zumindest jetzt noch...
    Aber es stimmt, ich habe hier schon ein wenig Bammel das dies abgelehnt werden könnte und ich auf den Kosten und auf den Anwaltskosten sitzen bleibe.
    nur mir bleibt Nichts anderes übrig.
     
  8. #8 susannede, 16.09.2011
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    Also Dein Keller is nass und das Wasser kommt von außen.
    Ja nun.

    Sieht nach nem undichten Keller aus.

    Sieht danach aus, dass dies durch die Einleitung der Dachentwässerung Garage ins Erdreich nun augenfällig wurde.

    Ursache abstellen, Kernbohrungen mit Kondensattrocknern und diese gute 2-4 Wochen laufen lassen.

    Da der Keller schon immer "feuchtelt" und auch weiterhin "feuchteln" wird - was im Raum Neuss nun nix Neu's ist - es wird eher feuchter von unten(Grundwasserabsenkung), sind jedwede Versporungen und Keime schon "länger" Deine Mitbewohner. Die mal namentlich benennen lassen.

    Eine Beprobung vom "Auswurf" der Kernbohrloch-Untergründe und "Abklatsch" aus den Sockelbereichen der Wände durch einen Schimmelgutachter (=Schadstoff-Labor, googlen, gelbe Seiten), sagt Dir, was wie zu killen ist. Meist hilft Blondinen-Mittel (sozusagen "Wasserstoffperoxid").

    Gutes Austrocken und ständige gute Belüftung schaffen. Sonst hilft eher wenig.

    (PS: Mein Haus is in Glehn, hab aber lang genug in Neuss gewohnt.)
     
  9. debbie

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    Gott sei Dank haben wir mit dem Grundwasser hier kein Problem - wir liegen quasi auf einem Berg (wenn man von Bergen im Rheinland sprechen kann)

    Mittlerweile wissen wir auch wie man richtig lüftet:p und stellen zudem ein Trockungsgerät bei hoher Luftfeuchtigkeit auf.

    Habe nun auch mehrfach gegoogelt und bin zum Entschluß gekommen, die Keimreduzierung in der Dämmschicht nicht machen zu lassen.
    Wir lassen alles trocknen und nebenher lassen wir den Anwalt arbeiten.

    Es ist nur sehr erschreckend, welche Unterschiede es in Kostenvoranschlägen gibt - die Spekulieren auf die Ängste..
     
  10. Eric

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    Also einen Verleumdungsvorwurf ( zivil- oder strafrechtlich ) muß Debbie mit Sicherheit nicht befürchten. Gegen Klagen kann man sich nicht mit dem Verleumdungsvorwurf wehren. Insoweit gilt die Rechtsprechung vom sog. rechtsfreien Raum, d.h. keine Abwehrmöglichkeit: Klagen, Anzeigen bei Behörden, Staatsanwaltschaft usw. muß jeder grundsätzlich ohne Abwehrmöglichkeit hinnehmen. Er erhält Rechtsschutz im jeweiligen Verfahren.

    @susannede: In Glehn. Da wohnste Du ja " um die Ecke " von mir.

    Ja, ist klar. Debbie muß die Kausalität zwischen defektem Regenwasserrohr und Feuchteschaden im Keller im Streitfall beweisen. Wäre natürlich einfacher, wenn vorher nie Feuchtigkeit - jedenfalls an der jetzt betroffenen Stelle - vorhanden gewesen wäre. Denn dann würde wohl der Beweis des ersten Anscheins gelten.

    Zu klären wäre, ob sich die Wasserbeanspruchung geändert hat. Z.B. Normalerweise Bodenfeuchte und dafür hinreichende Bauwerksabdichtung und durch das defekte Regenfallrohr eine höhere Wasserbelastung, der die ansonsten hinreichende Bauwerksabdichtung nicht mehr standgehalten hat. Solche Mengen von Wasser dürften sich vielleicht auch durch vorhandene Ausspülungen zeigen.

    Danach schien die Ursache doch bereits geklärt ( unstreitig ) zu sein?
     
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